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<strong>Lateinische</strong> Satzadverbien 13<br />

Zu den Urteilsadverbien gehören ferner die evaluativen Satzadverbien, 6 die ein persönliches<br />

Urteil zum Inhalt des Satzes ausdrücken. 7 Hierzu rechnet Pinkster Adverbien, die<br />

ein Urteil über das Ereignis, wie es der Satz präsentiert, abgeben (opportune, bene,<br />

commode, feliciter, male, optime), oder über den Subjekt des Satzes (stulte, imprudenter,<br />

sapienter), oder von einer ethischen oder rechtlichen Perspektive aus (recte, falso,<br />

iniuria, iure, merito 8 ). Meistens funktionieren diese Wörter jedoch nicht als Satzadverbien,<br />

sondern als Adverbien der Art und Weise. So ist male in Beispiel 3 ein Satzadverb mit<br />

der Bedeutung „zu Unrecht‟, normalerweise ist es aber ein Adverb der Art und Weise „auf<br />

schlechter Art und Weise‟. Die evaluativen Satzadverbien gehören nach der FDG wahrscheinlich<br />

zur Ebene der Proposition; Pinkster (2004, 195) zweifelt allerdings, ob die evaluativen<br />

Satzadverbien nicht doch (teilweise) zum „State of Affairs‟ gehören sollten, 9<br />

weil sie mit Adverbialien dieser Ebene koordiniert werden können.<br />

3. CIC. Tusc. 3, 34 male reprehendunt. (Pinkster, 1988, 49)<br />

Sie tadeln zu Unrecht.<br />

Zu den Illokutions- oder Stiladverbialia („illocutionary satellites‟) rechnet Pinkster<br />

(2004, 196) drei Untergruppen: 10<br />

1) Adverbialia, die einen Kommentar zur linguistischen Form der Aussage geben<br />

(breviter 11 „kurzum‟, Beispiel 4 unten); 12<br />

2) Adverbialia, die anzeigen, wie die Aussage interpretiert werden soll (vere ut dicam<br />

„offen gesagt‟);<br />

3) Adverbialia, die eine Einschränkung der Gültigkeit der Aussage geben (quod sciam<br />

„soweit ich weiß‟, ut mihi quidem videtur „wie es mir zumindest scheint‟, meo iudicio<br />

„meiner Meinung nach‟). 13<br />

Für diese drei Gruppen Adverbialia gibt es wenige Beispiele, die außerdem meistens<br />

Phrasen, keine Satzadverbien sind. Die zweite Untergruppe scheint vergleichbar den<br />

6 Vgl. Bonami & Godard (2007; 2008) und die „évaluatifs‟ von Nøjgaard (1993).<br />

7 Welche Eigenschaften sie haben, gibt Pinkster nicht an. In Gegensatz zu den „Commitment‟-<br />

Markern können evaluative Satzadverbien jedenfalls nicht allein als Antwort auf eine Entscheidungsfrage<br />

vorkommen, nur eventuell auf eine Ergänzungsfrage.<br />

8 Pinkster rechnet auch vero („honestly‟) dazu, dies ist aber höchstens eine der vielen Bedeutungen<br />

dieses Wortes (siehe Kapitel 14.6.5).<br />

9 Vgl. Nøjgaard (1993, II 267 ff.), die à bon droit, à tort, avec raison, en vain, also die Satzadverbien,<br />

die ein Urteil von einer ethischen oder rechtlichen Perspektive aus geben, nicht zu den evaluativen<br />

Satzadverbien („enonciatifs évaluatifs‟), sondern, eine Ebene niedriger, zu den „évaluatifs<br />

d'énoncé‟ zählt.<br />

10 Die sog. pseudokausalen und -konditionalen Nebensätze lässt er außer Betracht (siehe dafür<br />

1988, 51 ff.); man könnte noch eine Untergruppe machen für Adverbialia, die anzeigen, warum<br />

der Sprecher überhaupt eine Aussage macht. Da ich mich vor allem auf Satzadverbien richten<br />

möchte, lasse ich diese aber weg.<br />

11 Siehe TLL II 2187, 19 ff.<br />

12 Vgl. die „interpretatifs‟ von Nøjgaard (1993).<br />

13 Vgl. die „limitatifs‟ von Nøjgaard (1993).

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