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PDF (Bericht) - Bremer Energie Institut

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5.4.2.4. Vulnerabilität<br />

248<br />

Vulnerabilitätsanalyse<br />

Um die Vulnerabilität des dezentralen Lastmanagements in der MPR HB-OL zu beurtei-<br />

len, erfolgt nachfolgend keine detaillierte Gegenüberstellung der bereits beschriebenen<br />

Aspekte. Vielmehr werden diejenigen Aspekte, die aus Sicht der Gutachter bezüglich<br />

der Entwicklung des dezentralen Lastmanagements in der MPR HB-OL als zentral ein-<br />

geschätzt werden, betrachtet.<br />

Die zukünftige Entwicklung des dezentralen Lastmanagements hängt aus Sicht der<br />

Bearbeiter sowohl bezüglich des Umfangs als auch bezüglich der organisatorischen<br />

Strukturen von der Weiterentwicklung des ökonomischen, d.h. energiewirtschaftlichen<br />

Rahmens und von der technischen Entwicklung des so genannten „Smart Grid“ ab. Zu<br />

den ökonomischen Rahmenbedingungen gehören auf der Nachfrageseite die speziellen<br />

Anforderungen an die Stromanwendung, wie z.B. Betriebszeiten und jahreszeitenab-<br />

hängige Bedarfe, und auf der Angebotsseite die zeit- bzw. lastvariablen Strompreise<br />

der EVU. Das in [EnWG 2005, §40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife] von jedem Ener-<br />

gieversorgungsunternehmen spätestens bis zum 30. Dezember 2010 geforderte An-<br />

gebot eines Stromtarifs, „der einen Anreiz zu <strong>Energie</strong>einsparung oder Steuerung des<br />

<strong>Energie</strong>verbrauchs setzt“, kann hier nur als ein allererster Schritt angesehen werden,<br />

dem weitere Schritte möglichst bald folgen müssen. Ein Teil der damit verbundenen<br />

Probleme ist gerade im Auftrag der Bundesnetzagentur im Rahmen der Studie „Einfüh-<br />

rung von lastvariablen und zeitvariablen Tarife“ untersucht worden (siehe hierzu [Nabe<br />

et al. 2009]).<br />

Wie in der WSKA des dezentralen Lastmanagements beschrieben, steht die „Smart-<br />

Grid-Technologie“ für eine intelligente Netz-, Erzeugungs- und Verbrauchssteuerung.<br />

Im Hinblick auf die technische Entwicklung des so genannten „Smart Grid“ stellen die<br />

von der Bundesregierung laut <strong>Energie</strong>wirtschaftgesetz [EnWG 2005, §21b Messeinrich-<br />

tungen] ab Januar 2010 einzig für Neubauten und bei Totalsanierungen vorgeschriebe-<br />

nen intelligenten Zähler nur einen ersten Schritt dar, zumal diese gesetzliche Mindest-<br />

lösung nur die Grundfunktionen beinhaltet, um den tatsächlichen <strong>Energie</strong>verbrauch<br />

und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln zu können. Eine Fernauslesung bei-<br />

spielsweise ist hier nicht notwendig. Intelligente Kommunikationstechnik, die einen<br />

bidirektionalen Informationsaustausch zulässt, aus der Ferne ansteuerbare Schalter<br />

sowohl in den Haushaltsgeräten als auch in den im Gewerbe und in der Industrie ein-<br />

gesetzten elektrisch betriebenen Anlagen, und entsprechende Software sind Grundvor-<br />

aussetzung für eine positive Weiterentwicklung des dezentralen Lastmanagement. Sol-<br />

che technischen Komponenten werden – u.a. - gerade im Rahmen des Forschungspro-<br />

gramms „E-Energy - IKT-basiertes <strong>Energie</strong>system der Zukunft" entwickelt. Dabei han-<br />

delt es sich um ein „Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und<br />

Technologie in ressortübergreifender Partnerschaft mit dem Bundesministerium für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Technologiepartnerschafen in sechs Mo-

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