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Sprechen über sich selbst als kontrastives Verfahren - Verlag für ...

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179Zusätzlich wird "Querschläger" expliziert, indem verschiedene Vergleichsgrößeneingeführt werden. Dies sind ProtagonistInnen aus der Narration, die in L1s Fallin Bezug auf den Ausbildungsweg Gemeinsamkeiten mit ihm haben - hier vorallem der Ausbildungsleiter der Zusatzausbildung (der die Sammelkategorie des"Querschlägers" maßgeblich mitgeneriert hat) und der Lehrer-Kollege, der einenKurs in einem fachfremden Gebiet konzipiert hat (vgl. "wilderer in fremden...").Weiter oben habe ich die Metapher der Wegmarken gewählt, um zu beschreiben,wie die Vergleichsfolie evoziert wird - die Vergleichsgrößen sind eine weitereVariation ebenjener.Ich werde im Folgenden zeigen, in welchen Variationen das <strong>Verfahren</strong> der vagenKategorisierung von den SprecherInnen verwendet wird. Die beiden Variantenbestehen in zwei Formen von Ausschlussverfahren und im impliziten Vergleichmit Dritten.8.4.2.1 Ausschlussverfahren Eine mehr oder weniger explizite Nicht-Kategorisierung kann durch zwei Formenvon Ausschlussverfahren geleistet werden: Einerseits durch negative Selbstkategorisierungen(mit denen gleichzeitig Kontrastivität hergestellt wird) und andererseitsdurch den Verzicht auf positive oder negative Selbstkategorisierung (was miteinem Verzicht auf die Etablierung von Kontrastivität gleichzusetzen ist).8.4.2.1.1 „StudentIn sein“ vs. „LehrerIn sein“ Ähnlich wie L1 wird auch bei L2 das Ausschlussverfahren durch negativeSelbstevozierung bzw. -Etikettierung geleistet. Im Gesamtkontext wird allerdingserkennbar, dass es <strong>sich</strong> hier um eine Variante des von L1 verwendeten <strong>Verfahren</strong>shandelt: L2 betont in Bsp. (8.7), dass er noch Student sei, diese Vorstufe des Lehrerseins<strong>als</strong>o in absehbarer Zeit hinter <strong>sich</strong> gelassen haben werde. Darauf folgteine Erklärung, dass er die nötigen Voraussetzungen zur Beendigung des Studierenden-Statusnoch nicht erfüllt habe: hab <strong>als</strong>o weder referendariAT noch (---)sOnstwie umfangreiche praxiserfahrungen (Z. 0053ff.) bemüht <strong>als</strong>o auch hier dasFormat des Ausschlussverfahrens. Der Unterschied zu L1 besteht vor allem in derFrage nach dem Objekt des Ausschlussverfahrens: Während L1 (WEder lehrernoch soziologe oder psychologe oder pädagoge, Z. 0082f.) <strong>sich</strong> auf die notwendigenVoraussetzungen zum Unterrichten eines bestimmten Faches bezieht, verweistL2 auf die notwendigen Voraussetzungen, um <strong>über</strong>haupt an einer Schulearbeiten zu dürfen. Dies spielt zwar im späteren Verlauf von L1s Interview ebenfallseine Rolle (vor allem im Ausschnitt "gespräch <strong>über</strong> mein lehrertum"), da L1zum Zeitpunkt des Interviews allerdings ein bereits etablierter Lehrer (im Sinnevon fest angestellter und anerkannter Unterrichtender) ist, werden grundlegendereZugangsfragen zum Arbeitsfeld Schule von ihm nicht (mehr) in der gleichen Ausführlichkeitbearbeitet wie von L2. Indem hier auch die praxisorientierte, erfahrungsbezogeneSeite des Lehrerberufs thematisiert wird, wird weiterhin deutlich,dass das Ausschlussverfahren auch hier greift: L2 kann aufgrund seines bisherigenBildungsweges noch nicht so viel Berufspraxis gesammelt haben wie einePerson, die bereits auf der Stufe "LehrerIn" angekommen ist. Eine ähnliche inter-

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