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Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...

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86<br />

wird sich <strong>die</strong> Kommission stärker auf strategische Erwägungen konzentrieren. <strong>Die</strong><br />

Durchführung soll dezentralisiert erfolgen, d.h. sie fällt in den Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten.<br />

<strong>Die</strong> dezentralisierte Programmabwicklung sieht vor, daß <strong>die</strong> Mitgliedstaaten neben <strong>der</strong><br />

Durchführung auch <strong>die</strong> Hauptverantwortung für <strong>die</strong> Kontrolle tragen, um Unregelmäßigkeiten<br />

zu verfolgen. Für den Fall, daß Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht, Unregelmäßigkeiten<br />

o<strong>der</strong> Fehler vom jeweiligen Mitgliedstaat nicht behoben werden, behält sich <strong>die</strong> Kommission<br />

das Recht vor, Finanzkorrekturen festzulegen. 228<br />

4.3 <strong>Die</strong> Programmplanung<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Reformierung <strong>der</strong> Strukturfonds wurden hinsichtlich <strong>der</strong> Erstellung <strong>und</strong><br />

Abwicklung <strong>der</strong> Interventionspläne organisatorische Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen. An <strong>die</strong><br />

Stelle <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Einzelprojekten treten in Zukunft mehrjährige Programme (z.B.<br />

1994 - 1999, 2000 - 2006).<br />

Nach <strong>der</strong> aktuellen Verordnung sind zwei Verfahren für den Einsatz <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung möglich:<br />

das herkömmliche Dreistufenverfahren <strong>und</strong> <strong>der</strong> vereinfachte Zweistufenplan. 229<br />

1) Das Dreistufenverfahren wird folgen<strong>der</strong>maßen abgewickelt:<br />

• <strong>der</strong> betreffende Mitgliedstaat legt <strong>der</strong> Kommission einen Entwicklungsplan vor;<br />

• <strong>die</strong> Kommission arbeitet auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des Plans <strong>und</strong> in Absprache mit dem<br />

Mitgliedstaat <strong>und</strong> den betroffenen Regionen ein Gemeinschaftliches För<strong>der</strong>konzept<br />

(GFK) aus;<br />

• vor Ort erfolgt in <strong>der</strong> Regel eine direkte Intervention in Form eines operationellen<br />

Programms (OP); in selteneren Fällen in Form eines Großvorhabens o<strong>der</strong> durch<br />

Globalzuschüsse.<br />

2) Der vereinfachte Zweistufenplan läuft folgen<strong>der</strong>maßen ab:<br />

• <strong>der</strong> Mitgliedstaat legt <strong>der</strong> Kommission einen Entwicklungsplan vor;<br />

• <strong>die</strong> Kommission erstellt ein Einheitliches Programmplanungsdokument (EPPD). 230<br />

Es wird angestrebt, daß <strong>der</strong> Kommission <strong>die</strong> operationellen Programme zusammen mit den<br />

Entwicklungsplänen zur Genehmigung vorgelegt werden, um den Bearbeitungszeitraum<br />

effektiver zu gestalten. Während des Programmplanungszeitraums erfolgen drei<br />

228 Vgl. ebenda, Art. 39.<br />

229 Vgl. Maier, G., Tödtling F.: Regional- <strong>und</strong> Stadtökonomik 2: Regionalentwicklung <strong>und</strong> <strong>Regionalpolitik</strong> (Springers Kurzlehrbücher <strong>der</strong><br />

Wirtschaftswissenschaften, Wien/New York 1996, S. 209 f.<br />

230 Wenn in den Ziel-1-Regionen <strong>die</strong> Zuwendungen unter 1 Mrd. € liegen sollen, ist <strong>die</strong> Erstellung eines EPPD vorgesehen. Bei den Ziel-2-<br />

<strong>und</strong> Ziel-3-Gebieten ist das EPPD <strong>der</strong> Regelfall.

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