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Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...

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4.2 <strong>Die</strong> Partnerschaft<br />

85<br />

Das Partnerschaftsprinzip ist vom Subsidiaritätsprinzip abgeleitet. Es bedeutet, daß alle von<br />

den einzelnen Mitgliedstaaten bestimmten Behörden <strong>und</strong> Einrichtungen in <strong>die</strong> Vorbereitung,<br />

Finanzierung, Begleitung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Gemeinschaftsaktionen einbezogen werden.<br />

Deren Zuständigkeit kann dabei auf lokaler, regionaler o<strong>der</strong> nationaler Ebene liegen. Unter<br />

Umständen können auch <strong>die</strong> Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialpartner einbezogen werden. Alle Parteien<br />

verfolgen als Partner ein gemeinsames Ziel. Wie <strong>die</strong> Partnerschaft konkret ausgeübt wird,<br />

hängt vom institutionellen Aufbau <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedstaaten ab. 226<br />

Auf <strong>die</strong>se Weise wird eine gewisse Dezentralisierung vollzogen, um <strong>der</strong> realen Situation in<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Region besser entsprechen zu können <strong>und</strong> <strong>die</strong> Effizienz <strong>der</strong> finanziellen<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Strukturfonds zu verbessern. Außerdem werden alle Programme wie GFK,<br />

EPPD <strong>und</strong> OP mit einem Begleitausschuß ausgestattet, <strong>der</strong> sich aus regionalen <strong>und</strong> nationalen<br />

Vertretern, Vertretern <strong>der</strong> Europäischen Kommission <strong>und</strong> <strong>der</strong> EIB zusammensetzt.<br />

Um <strong>die</strong> Vorgabe <strong>der</strong> Dezentralisierung zu erfüllen, wurde bei <strong>der</strong> letzten Reform <strong>der</strong><br />

Strukturfonds für <strong>die</strong> Jahre 2000 - 2006 eine stärkere Erweiterung <strong>der</strong> Partnerschaft auf<br />

regionale <strong>und</strong> lokale Behörden, auf <strong>die</strong> Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialpartner <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Institutionen (insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Umweltbehörden) vorgesehen. <strong>Die</strong> Partner sollen in Zukunft<br />

direkt nach Annahme des Entwicklungsplans einbezogen werden. <strong>Die</strong> Mitgliedstaaten werden<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, eine einzige Verwaltungsbehörde zu benennen, <strong>der</strong>en Aufgabe es ist, <strong>die</strong><br />

korrekte Durchführung <strong>und</strong> Verwaltung sowie <strong>die</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Effizienz des Programms zu<br />

sichern. <strong>Die</strong> Ergebnisse werden von <strong>der</strong> Europäischen Kommission zusammen mit <strong>die</strong>ser<br />

Verwaltungsbehörde jährlich untersucht <strong>und</strong> beraten. Ein Vertreter <strong>der</strong> Verwaltungsbehörde<br />

führt auch den Vorsitz des Begleitausschusses. 227<br />

<strong>Die</strong> Teilung <strong>der</strong> Zuständigkeiten war sehr verschwommen, denn in <strong>der</strong> Praxis beteiligten sich<br />

<strong>die</strong> Kommission, <strong>die</strong> Mitgliedstaaten <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Organe immer <strong>und</strong> überall. <strong>Die</strong>ses<br />

Kompetenzwirrwarr machte <strong>die</strong> gesamte Struktur schwerfällig <strong>und</strong> <strong>und</strong>urchsichtig. Deshalb<br />

wurde bei <strong>der</strong> letzten Reform <strong>der</strong> Versuch unternommen, klare Verantwortungsgrenzen <strong>der</strong><br />

einzelnen Beteiligten innerhalb jedes Programmabschnitts festzulegen. Um <strong>der</strong> Kritik an <strong>der</strong><br />

Nichteinhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei <strong>der</strong> Programmplanung Rechnung zu tragen,<br />

226 Der institutionelle Aufbau <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten weicht zum Teil stark voneinan<strong>der</strong> ab, wodurch sich Schwierigkeiten bei <strong>der</strong><br />

Beurteilung <strong>und</strong> Kontrolle <strong>der</strong> europäischen <strong>Regionalpolitik</strong> ergeben. Vgl. z.B. Eser, T. W.: Subsidiarität in <strong>der</strong> regionalen<br />

Wirtschaftspolitik Englands <strong>und</strong> Deutschlands, in: Gick, W. (Hrsg.): <strong>Die</strong> zukünftige Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>Regionalpolitik</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>,<br />

München 1996, S. 85-120, S. 98 ff. <strong>und</strong> Schoneweg, E.: <strong>Die</strong> zukünftige Gestaltung <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strukturpolitik, in: Gick, W. (Hrsg.): <strong>Die</strong><br />

zukünftige Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>Regionalpolitik</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>, München 1996, S. 121-131, S. 128 f., Böttcher, W., Krawczynski, J., a.a.O., S.<br />

189 ff.<br />

227 Vgl. Rat <strong>der</strong> Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates, a.a.O., Art. 34 - 35.

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