Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...
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Tabelle 9: Interventionen <strong>der</strong> Strukturfonds nach Zielen<br />
Ziel Finanzierungsanteil<br />
1 69,7 % <strong>der</strong> Mittel<br />
<strong>der</strong> Strukturfonds<br />
2 11,5 % <strong>der</strong> Mittel<br />
<strong>der</strong> Strukturfonds<br />
3 12,3 % <strong>der</strong> Mittel<br />
<strong>der</strong> Strukturfonds<br />
Bevölkerungsanteil<br />
in <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
Kriterien Fonds<br />
r<strong>und</strong> 20 % BIP pro Kopf unter 75 % des <strong>EU</strong>-Durchschnitts,<br />
Gebiete in extremer Randlage, frühere Ziel-6-<br />
Gebiete<br />
max. 18 % Umfangreicher Kriterienkatalog für städtische <strong>und</strong><br />
ländliche Gebiete, vorwiegend von <strong>der</strong> Fischerei<br />
geprägte Gebiete <strong>und</strong> weitere Gebiete mit<br />
schwerwiegenden Strukturproblemen <strong>und</strong> hoher<br />
Arbeitslosigkeit. Hauptkriterien sind dabei <strong>die</strong><br />
Bevölkerungs- <strong>und</strong> Beschäftigungsentwicklung<br />
sowie <strong>die</strong> Arbeitslosigkeit.<br />
Arbeitslosigkeit, Gen<strong>der</strong> Gap (Benachteiligung von<br />
Frauen), Qualifikationen, Armut,<br />
Übereinstimmung mit nationalem<br />
Beschäftigungsplan<br />
EFRE, ESF,<br />
EAGFL-Abt.<br />
Ausrichtung, FIAF<br />
EFRE, ESF<br />
Quelle: Eigene Darstellung. Daten nach Rat <strong>der</strong> Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des<br />
Rates, a.a.O., S. 7 ff.<br />
Regionen, <strong>die</strong> wegen ihrer zufriedenstellenden Entwicklung künftig nicht mehr unter <strong>die</strong> Ziele<br />
1 <strong>und</strong> 2 fallen werden, erhalten eine schrittweise abnehmende Unterstützung. <strong>Die</strong>se<br />
Übergangsregeln mit auslaufen<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung gelten z.B. für einige Regionen in Irland <strong>und</strong> für<br />
Berlin.<br />
Für <strong>die</strong> Realisierung <strong>der</strong> Ziele wurden <strong>die</strong> Haushaltsmittel für <strong>die</strong> Strukturfonds von<br />
7,2_Mrd._€ im Jahr 1987 auf 14,5 Mrd. € im Jahr 1993 (zu Preisen von 1989) verdoppelt. 223<br />
Für den Zeitraum 1994 - 1999 waren 141,471 Mrd. € (zu Preisen von 1992) vorgesehen. Das<br />
entspricht im Jahresdurchschnitt ca. 23,6 Mrd. € <strong>und</strong> damit einer weiteren Erhöhung <strong>der</strong><br />
Mittel <strong>der</strong> Strukturfonds. Für den Zeitraum 2000 - 2006 wurden 195 Mrd. € (zu Preisen von<br />
1999), bzw. 27,8 Mrd. € pro Jahr bereitgestellt. 224 <strong>Die</strong> jährlichen Zuweisungen werden<br />
degressiv gestaltet.<br />
<strong>Die</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinschaft liegt in Ziel-1-Regionen maximal bei 75 % <strong>der</strong><br />
Gesamtkosten einer Maßnahme <strong>und</strong> generell bei mindestens 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben<br />
(mit einigen Ausnahmen für <strong>die</strong> Kohäsionslän<strong>der</strong>). In an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>regionen sinken <strong>die</strong><br />
Gemeinschaftsbeiträge auf maximal 50 % <strong>der</strong> Gesamtkosten <strong>und</strong> mindestens 25 % <strong>der</strong><br />
öffentlichen Ausgaben. Maßnahmen <strong>der</strong> technischen Hilfe auf Initiative <strong>der</strong> Kommission<br />
können zu 100 % aus Fondsmitteln bezahlt werden. 225 Eine detaillierte Beschreibung <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>höchstsätze ist im Anhang (Tabelle A2) aufgeführt. Eine einzelne Maßnahme wird<br />
während eines bestimmten Zeitraums immer nur aus einem Fonds finanziert.<br />
223 Vgl. Baumann, S., a.a.O., S. 163.<br />
224 Vgl. Rat <strong>der</strong> Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates, a.a.O., Art. 7.<br />
225 Vgl. ebenda, Art. 29.<br />
ESF