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Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...

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• Vorbereitung <strong>der</strong> MOE-Staaten für den <strong>EU</strong>-Beitritt, darunter Bestimmungen über <strong>die</strong><br />

stufenweise Liberalisierung im <strong>Die</strong>nstleistungs-, Kapital- <strong>und</strong> Personenverkehr sowie <strong>die</strong><br />

Angleichung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften an den <strong>EU</strong>-Rechtsstand. 9<br />

Das primäre Ziel <strong>der</strong> Europa-Abkommen bestand in <strong>der</strong> Verwirklichung eines Freihandels<br />

zwischen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> <strong>und</strong> den einzelnen MOE-Staaten innerhalb von maximal zehn Jahren. Um<br />

<strong>die</strong>ses Ziel zu erreichen, wurde in den Europa-Abkommen ein gradueller Abbau von<br />

Handelsrestriktionen sowohl seitens <strong>der</strong> <strong>EU</strong> als auch <strong>der</strong> MOE-Staaten vorgesehen. <strong>Die</strong><br />

Reformlän<strong>der</strong> verpflichteten sich, zehn Jahre nach Inkrafttreten <strong>der</strong> Europa-Abkommen Zölle<br />

<strong>und</strong> mengenmäßige Beschränkungen für Industriegüter abzuschaffen. (<strong>Die</strong> baltischen Staaten<br />

vereinbarten auf eigenen Wunsch eine Frist von fünf Jahren.) Darüber hinaus kam es seitens<br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong> zu einer einseitigen Verpflichtung, Zölle <strong>und</strong> nichttarifäre Handelshemmnisse<br />

innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Europa-Abkommen abzubauen. <strong>Die</strong> <strong>EU</strong><br />

hat aber weiterhin ihren Markt in den sensiblen Bereichen (Landwirtschaft, Kohle <strong>und</strong> Stahl,<br />

Textil- <strong>und</strong> Bekleidungsindustrie) geschützt10 . <strong>Die</strong> Freizügigkeit <strong>der</strong> Arbeitnehmer wurde<br />

seitens <strong>der</strong> <strong>EU</strong> ebenfalls nicht liberalisiert. <strong>Die</strong> MOE-Län<strong>der</strong> verfolgten ihrerseits spezifische<br />

Schutzinteressen im Bereich des Kapitalverkehrs <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstleistungen sowie Maßnahmen<br />

zum Schutz <strong>der</strong> jungen Industrien.<br />

Für <strong>die</strong> sensiblen Bereiche, in denen <strong>die</strong> assoziierten Län<strong>der</strong> große komparative Vorteile<br />

aufwiesen, wurden für <strong>die</strong> schrittweise Liberalisierung Zeitpläne bis Ende 1997 vereinbart.<br />

<strong>Die</strong> landwirtschaftlichen Produkte klammerte <strong>die</strong> EG von Anfang an aus dem<br />

Freihandelsangebot aus; es wurden lediglich auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des präferentiellen Handels<br />

produktbezogen reziproke Son<strong>der</strong>vereinbarungen in nachträglichen Zusatzprotokollen<br />

beschlossen, d.h. Quoten festgelegt. <strong>Die</strong>ser selektive Protektionismus ist seitens <strong>der</strong> MOE-<br />

Län<strong>der</strong> häufig kritisiert worden <strong>und</strong> führte zu heftigen Streitfällen. 11<br />

Unterhalb <strong>der</strong> Erwartungen <strong>und</strong> traditionellen Angebote <strong>der</strong> EG blieben auch <strong>die</strong><br />

vertraglichen Regelungen über <strong>die</strong> sogenannte finanzielle Kooperation. Es kam we<strong>der</strong> zu den<br />

üblichen Finanzprotokollen noch zu irgendwelchen an<strong>der</strong>en finanziellen Verpflichtungen<br />

seitens <strong>der</strong> EG. <strong>Die</strong> finanzielle Kooperation wurde vor allem auf das PHARE-Programm12 abgestellt, das zunächst jährlich <strong>und</strong> dann bis 1999 (ca. 6 - 7 Mrd. € für <strong>die</strong> Jahre 1995 - 1999)<br />

fortgeschrieben wurde. Es konzentrierte sich zu Beginn ausschließlich auf den Transfer von<br />

Know-how. <strong>Die</strong> Beratungsleistungen <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Vertreter wurden in mehreren<br />

9 Vgl. DIHT: Erweiterung <strong>der</strong> Europäischen Union: Strategie, Maßnahmen, Stand, a.a.O., S. 18 f.<br />

10 Vgl. Leipold, H.: <strong>Die</strong> <strong>EU</strong> im Spannungsverhältnis zwischen Vertiefung <strong>und</strong> Erweiterung, in Leipold, H. (Hrsg.): Ordnungsprobleme<br />

Europas: <strong>Die</strong> <strong>EU</strong> zwischen Vertiefung <strong>und</strong> Erweiterung, Marburg 1994, S. 57.<br />

11 Vgl. Dicke, H., Fo<strong>der</strong>s, F.: Wirtschaftliche Auswirkungen einer <strong>EU</strong>-Erweiterung auf <strong>die</strong> Mitgliedstaaten, Tübingen 2000, S. 96; Lippert,<br />

B.: Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen <strong>der</strong> Europaabkommen in den mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Staaten, a.a.O., S. 83.<br />

12 PHARE wurde 1989 seitens <strong>der</strong> <strong>EU</strong> als För<strong>der</strong>programm eingerichtet, um technische Hilfe zur Restrukturierung <strong>der</strong> Planwirtschaften in<br />

Polen <strong>und</strong> Ungarn zu leisten. Mit <strong>der</strong> Zeit wurde <strong>die</strong> geographische Abdeckung durch PHARE schrittweise auf alle MOE-Län<strong>der</strong><br />

ausgedehnt <strong>und</strong> <strong>die</strong> finanzielle Ausstattung erhöht.

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