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Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...

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4.1 <strong>Die</strong> Konzentration<br />

83<br />

Durch <strong>die</strong> Konzentration <strong>der</strong> Strukturfondsmaßnahmen auf drei klar definierte Ziele (sechs<br />

Ziele bis 1999) will man erreichen, daß regionalpolitische Aktivitäten auf <strong>die</strong> Regionen mit<br />

den größten Entwicklungsproblemen beschränkt werden <strong>und</strong> sich <strong>die</strong> Wirkung nicht durch<br />

eine allzu große Streuung vermin<strong>der</strong>t. Regionalpolitische Priorität wird dabei den Zielen 1<br />

<strong>und</strong> 2 eingeräumt. <strong>Die</strong>se Ziele umfassen regionalpolitische Maßnahmen, <strong>die</strong> nur bestimmte<br />

Regionen o<strong>der</strong> Teile von Regionen umfassen. Das Ziel 3 (Humanressourcen) betrifft<br />

an<strong>der</strong>erseits <strong>die</strong> gesamte Gemeinschaft:<br />

1. För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>und</strong> <strong>der</strong> strukturellen Anpassung <strong>der</strong> Regionen mit<br />

Entwicklungsrückstand (Ziel 1);<br />

2. Unterstützung <strong>der</strong> wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Umstellung <strong>der</strong> Gebiete mit<br />

Strukturproblemen (Ziel 2);<br />

3. För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anpassung <strong>und</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Bildungs-, Ausbildungs,- <strong>und</strong><br />

Beschäftigungspolitiken resp. -systeme (Ziel 3). <strong>Die</strong>ses Ziel, für das eine finanzielle<br />

Unterstützung außerhalb <strong>der</strong> unter das Ziel 1 fallenden Regionen <strong>und</strong> Gebiete vorgesehen<br />

ist, <strong>die</strong>nt als Bezugsrahmen für alle auf nationaler Ebene zugunsten <strong>der</strong> Humanressourcen<br />

durchgeführten Aktionen, unbeschadet <strong>der</strong> regionalen Beson<strong>der</strong>heiten. 222<br />

<strong>Die</strong> objektiven Kriterien für <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung bleiben erhalten (siehe auch Tabelle 9):<br />

1) för<strong>der</strong>fähige Bevölkerung,<br />

2) nationaler Wohlstand,<br />

3) regionaler Wohlstand,<br />

4) relatives Ausmaß <strong>der</strong> Strukturprobleme, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit.<br />

222 Vgl. Rat <strong>der</strong> Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates, a.a.O., Art. 1.

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