Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...
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Klasse mit reduzierten Rechten werden lassen. <strong>Die</strong>ser klare Anspruch auf eine Mitgliedschaft<br />
ohne Abstriche hat nur bedingt mit Geld o<strong>der</strong> dem Zugang zu den Fonds <strong>der</strong> <strong>EU</strong> zu tun. Viel<br />
wichtiger ist <strong>der</strong> politische <strong>und</strong> psychologische Aspekt. <strong>Die</strong> Bürger <strong>der</strong> osteuropäischen<br />
Län<strong>der</strong>, <strong>die</strong> für das Ziel “Rückkehr nach Europa” harte <strong>und</strong> häufig schmerzhafte<br />
Anpassungsarbeit während <strong>der</strong> letzten 12 Jahre geleistet haben, wollen ihre Anstrengungen<br />
endlich durch eine uneingeschränkte Mitgliedschaft anerkannt bekommen.<br />
2. Europa-Abkommen<br />
<strong>Die</strong> bilateralen Handels- <strong>und</strong> Kooperationsabkommen (Abkommen <strong>der</strong> ersten Generation)<br />
zwischen <strong>der</strong> EG <strong>und</strong> den MOE-Staaten, <strong>die</strong> zum Teil noch im Rahmen des RGW<br />
geschlossen wurden, stießen schnell an ihre Grenzen. Sie reichten nach <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e in<br />
den Visegrad-Staaten erfolgversprechenden Entwicklung zu Beginn <strong>der</strong> Transformation nicht<br />
mehr aus. <strong>Die</strong> MOE-Län<strong>der</strong> erwarteten von <strong>der</strong> EG Leistungen für <strong>die</strong> Neuordnung des<br />
Kontinents <strong>und</strong> nicht nur neue Handelsarrangements. 5<br />
<strong>Die</strong> Europäische Gemeinschaft war zu Beginn <strong>der</strong> neunziger Jahre einem Drängen <strong>der</strong><br />
osteuropäischen Staaten ausgesetzt, möglichst schnell engere Beziehungen aufzunehmen <strong>und</strong><br />
in kurzer Frist einen Beitritt zur EG zu verwirklichen. Sie bot daraufhin den MOE-Staaten den<br />
Abschluß von Assoziierungsabkommen an (Abkommen <strong>der</strong> zweiten Generation, sogenannte<br />
Europa-Abkommen), <strong>die</strong> als Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Rahmen für qualitativ neue<br />
Kooperationsbeziehungen <strong>die</strong>nen sollten. <strong>Die</strong>se Abkommen zielten auf <strong>die</strong> Regelung<br />
sämtlicher Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzbeziehungen <strong>und</strong> enthielten finanzielle Bestimmungen<br />
über <strong>die</strong> Zusammenarbeit <strong>und</strong> Hilfe. Neben dem wirtschaftlich-finanziellen Teil sollte ein<br />
Rahmen für <strong>die</strong> Entwicklung des politischen Dialoges sowie <strong>der</strong> kulturellen Zusammenarbeit<br />
geschaffen werden. 6<br />
<strong>Die</strong> Europa-Abkommen wurden einzeln zwischen dem jeweiligen Transformationsstaat<br />
einerseits <strong>und</strong> den Mitgliedstaaten sowie <strong>der</strong> Gemeinschaft an<strong>der</strong>erseits geschlossen. Der<br />
Abschluß <strong>der</strong> ersten Europa-Abkommen erfolgte im Dezember 1991 mit Ungarn, Polen <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> Tschechoslowakei. Sie ersetzten <strong>die</strong> bis dahin bestehenden Handels- <strong>und</strong><br />
Kooperationsabkommen. 1993 folgten Europa-Abkommen mit Rumänien, Bulgarien <strong>und</strong> -<br />
nach <strong>der</strong> Spaltung <strong>der</strong> Tschechoslowakei - mit Tschechischen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Slowakischen<br />
Republik. <strong>Die</strong> Assoziierungsabkommen mit den baltischen Staaten wurden 1995<br />
unterzeichnet. Im Jahr 1996 folgte das Abkommen mit Slowenien. Wegen des langwierigen<br />
5 Vgl. Lippert, B.: Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen <strong>der</strong> Europaabkommen in den mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Staaten, in: Clemens, G. (Hrsg.):<br />
<strong>Die</strong> Integration <strong>der</strong> mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Staaten in <strong>die</strong> Europäische Union, Hamburg 1999, S. 77-94, S. 79.<br />
6 Vgl. Europäischer Rat: Beschluß des Rates über <strong>die</strong> Ermächtigung <strong>der</strong> Kommission zur Aushandlung europäischer Abkommen mit <strong>der</strong><br />
Tschechischen <strong>und</strong> Slowakischen Republik, <strong>der</strong> Republik Ungarn <strong>und</strong> <strong>der</strong> Republik Polen, in: Bulletin <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />
12/1990, S. 119.