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Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...

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82<br />

Beihilfenkontrolle bezieht sich dabei ausschließlich auf Subventionen, <strong>die</strong> im nationalen<br />

Rahmen von den einzelnen Mitgliedstaaten vergeben werden. Subventionen <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

sind nicht Gegenstand <strong>der</strong> Beihilfenkontrolle.<br />

Entsprechend ihrem wettbewerbspolitischen Charakter verfolgt <strong>die</strong> Beihilfenaufsicht<br />

folgende Ziele:<br />

1) Schaffung <strong>und</strong> Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen<br />

innerhalb des Gemeinsamen Marktes;<br />

2) Vermeidung wettbewerbsverzerren<strong>der</strong> Beihilfepolitik einzelner Mitgliedstaaten;<br />

3) Verhin<strong>der</strong>ung des Subventionswettlaufs <strong>der</strong> Mitgliedstaaten;<br />

4) Sicherstellung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auch in räumlicher Hinsicht. 219<br />

Obwohl in Art. 87 (ex-Art. 92) Abs. 1 des EG-Vertrages staatliche Beihilfen als unzulässig<br />

erklärt wurden, <strong>die</strong> “mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar” 220 sind, werden in Art. 87<br />

Abs. 2 <strong>und</strong> Abs. 3 des EG-Vertrages Ausnahmen aufgezählt, <strong>die</strong> unter an<strong>der</strong>em regionale<br />

Beihilfen als Instrument <strong>der</strong> <strong>Regionalpolitik</strong> legitimieren. Zu den gr<strong>und</strong>sätzlichen Ausnahmen<br />

nach Art. 87 zählen unter an<strong>der</strong>em Beihilfen, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> beson<strong>der</strong>e wirtschaftliche Situation<br />

Deutschlands zurückzuführen sind.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird zwischen <strong>der</strong> Beurteilung von einzelnen För<strong>der</strong>fällen ab einer bestimmten<br />

Größenordnung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Beurteilung von ganzen För<strong>der</strong>programmen unterschieden. Bei <strong>der</strong><br />

Bewertung von För<strong>der</strong>programmen werden einerseits <strong>die</strong> För<strong>der</strong>höchstsätze <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />

<strong>die</strong> För<strong>der</strong>gebietsauswahl überprüft.<br />

4. <strong>Die</strong> wichtigsten Funktionsprinzipien<br />

Für den zielgerechten Einsatz <strong>der</strong> gemeinschaftlichen <strong>Regionalpolitik</strong> wurden bei <strong>der</strong><br />

Neufassung <strong>der</strong> Strukturfondsregelungen im Jahr 1993 folgende Gr<strong>und</strong>sätze für <strong>die</strong><br />

Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen formuliert:<br />

1) Konzentration,<br />

2) Partnerschaft,<br />

3) Programmplanung,<br />

4) Zusätzlichkeit. 221<br />

219 Vgl. Klodt, H., Stehn, J. et al., a.a.O., S. 75 ff.; Baumann, S., a.a.O., S. 200.<br />

220 Läufer, T. (Hrsg.), a.a.O., Art. 87, S. 93.<br />

221 Vgl. Europäische Kommission: <strong>Die</strong> Strukturfonds in 1994: Sechster Jahresbericht, a.a.O., S. 11.

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