Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...
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u.a. einen weiteren Akzeptanzverlust <strong>der</strong> <strong>EU</strong> bei <strong>der</strong> eigenen Bevölkerung, sollten sie nicht<br />
gleichberechtigt in den Organen <strong>der</strong> <strong>EU</strong> vertreten sein. <strong>Die</strong> Gründe für solche Entscheidungen<br />
sind leicht nachvollziehbar.<br />
<strong>Die</strong> Europäische Kommission hat nach den Gründungsverträgen primär <strong>die</strong> Aufgabe, als<br />
Hüterin des bestehenden Gemeinschaftsrechts zu wirken, d.h. sie soll das<br />
Gemeinschaftsinteresse wahren. <strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission “üben ihre Tätigkeit in<br />
voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl <strong>der</strong> Gemeinschaft aus”. 94 <strong>Die</strong>se formale<br />
Unabhängigkeit <strong>der</strong> Kommission weist sie als <strong>die</strong> zentrale supranationale Institution <strong>der</strong><br />
Gemeinschaft aus. Darüber hinaus monopolisiert sie <strong>die</strong> Initiativfunktionen, weil sie über ein<br />
nahezu uneingeschränktes Vorschlagsvorrecht im Gesetzgebungsprozeß <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
verfügt. 95 Der Ministerrat dagegen, das formal höchste <strong>und</strong> letztinstanzliche<br />
Entscheidungsgremium, verfügt demgegenüber über kein eigenständiges Vorschlagsrecht im<br />
Gesetzgebungsprozeß. <strong>Die</strong> Kommission wird deshalb oft als Motor des gemeinschaftlichen<br />
Entscheidungsprozesses bzw. <strong>der</strong> Integration bezeichnet. Außerdem besitzt sie <strong>die</strong> Befugnis<br />
“in eigener Zuständigkeit Entscheidungen zu treffen”. 96<br />
Da <strong>die</strong> Kommission formal <strong>die</strong> entscheidenden Initiativ-, Kontroll- sowie Exekutivfunktionen<br />
bündelt, zentralisiert sie in <strong>der</strong> Praxis <strong>die</strong> entscheidenden politisch-administrativen<br />
Funktionen <strong>der</strong> Gemeinschaft. <strong>Die</strong>s führt zu <strong>der</strong> wichtigen Konsequenz, daß tatsächlich<br />
nahezu alle Entscheidungsvorgänge <strong>der</strong> <strong>EU</strong> in <strong>der</strong> Verwaltungsorganisation <strong>der</strong> Kommission<br />
stattfinden <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Alltagsarbeit ihrer Expertenstäbe verarbeitet werden.<br />
We<strong>der</strong> <strong>die</strong> Kommissare selbst <strong>und</strong> ihre Kabinettschefs, noch <strong>die</strong> beteiligten Experten gehen<br />
aus Wahlen hervor. Sie werden nach unterschiedlichen, meist informellen Kriterien,<br />
vornehmlich nach nationalem Proporz, “politischem Tausch” o<strong>der</strong> wissenschaftlicher<br />
Kompetenz benannt. 97 Obwohl <strong>die</strong> Kommissare nicht <strong>die</strong> nationalen Interessen in <strong>der</strong><br />
Kommission vertreten dürfen, werden sie in <strong>der</strong> Praxis in ihrem Ressort den für den eigenen<br />
Mitgliedstaat wichtigen Fragen Vorrang geben, selbst wenn <strong>die</strong>s nur indirekt geschieht. Auch<br />
<strong>die</strong> Einflußnahme <strong>der</strong> Interessengruppen auf <strong>die</strong> Entscheidungen <strong>der</strong> Kommission hat<br />
zugenommen, was sich insbeson<strong>der</strong>e auf den Fel<strong>der</strong>n Umwelt, Landwirtschaft, Technologie<br />
<strong>und</strong> Strukturpolitik zeigt. 98<br />
94 EG-Vertrag, Art. 213.<br />
95 Vgl. Bach, M.: <strong>Die</strong> Bürokratisierung Europas: Verwaltungseliten, Experten <strong>und</strong> politische Legitimation in Europa, (Campus: Forschung;<br />
Bd. 751), Frankfurt am Main, New York 1999, S. 15.<br />
96 EG-Vertrag, Art. 211.<br />
97 Vgl. Bach, M., a.a.O., S. 48.<br />
98 Vgl. <strong>Die</strong>kmann, K.: <strong>Die</strong> Vertretung spezifischer, deutscher Interessen in <strong>der</strong> Europäischen Union - Träger, Strategien, Erfolge, in:<br />
Weidenfeld, W. (Hrsg.): Deutsche Europapolitik: Optionen wirksamer Interessenvertretung, Bonn 1998, S. 209-265, S. 249 ff.