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Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...

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266<br />

Tabelle A1: Gemeinschaftsinitiativen von 2000 - 2006<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Gemeinschaftsinitiative Ziel <strong>der</strong> Gemeinschaftsinitiative<br />

INTERREG grenzüberschreitende, transnationale <strong>und</strong> interregionale<br />

Zusammenarbeit zur För<strong>der</strong>ung einer harmonischen <strong>und</strong><br />

ausgeglichenen Entwicklung <strong>und</strong> Raumplanung im<br />

Gemeinschaftsgebiet<br />

LEADER ländliche Entwicklung über lokale Aktionsgruppen<br />

EQUAL transnationale Zusammenarbeit für neue Praktiken zur<br />

Bekämpfung jeglicher Art <strong>der</strong> Diskriminierung <strong>und</strong> ungleicher<br />

Chancenverteilung im Hinblick auf den Arbeitsmarkt<br />

URBAN wirtschaftlicher <strong>und</strong> sozialer Wie<strong>der</strong>aufbau mit akuten Problemen<br />

konfrontierter Städte <strong>und</strong> Stadtgebiete zur För<strong>der</strong>ung nachhaltiger<br />

städtischer Entwicklung<br />

Quelle: Europäische Kommission: Reform <strong>der</strong> Strukturfonds 2000 - 2006: Eine vergleichende Analyse, Juni<br />

1999, http://europa.eu.int, S. 19.<br />

Tabelle A2: Minimal- <strong>und</strong> Maximalför<strong>der</strong>ung durch <strong>die</strong> Strukturfonds 2000 - 2006<br />

Ziel Höchstgrenze <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-<br />

Beteiligung<br />

Spezifikation im Ziel<br />

1 Mindestens 50 % <strong>und</strong><br />

höchsten 75 %<br />

Allgemein<br />

Höchstens 80 % In Län<strong>der</strong>n mit För<strong>der</strong>ung durch den Kohäsionsfonds<br />

Höchstens 85 % Gebiete in äußerster Randlage <strong>und</strong> griechische Inseln in Randlage<br />

Höchstens 40 % Infrastrukturmaßnahmen mit beträchtlichen Nettoeinnahmen<br />

Höchstens 35 % Unternehmensinvestitionen<br />

2 Höchstens 25 % Infrastrukturmaßnahmen mit beträchtlichen Nettoeinnahmen<br />

Höchstens 15 % Unternehmensinvestitionen<br />

2 <strong>und</strong> Mindestens 25 % <strong>und</strong> Allgemein<br />

3 höchstens 50 %<br />

Anmerkung: Der Minimalbetrag bezieht sich jeweils auf den Anteil an den zuschußfähigen öffentlichen Ausgaben, <strong>der</strong> Maximalbetrag auf<br />

<strong>die</strong> zuschußfähigen Gesamtkosten.<br />

Quelle: Rat <strong>der</strong> Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit<br />

allgemeinen Bestimmungen über <strong>die</strong> Strukturfonds, Abl. L 161 vom 26.6.1999, Art. 29.

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