Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...
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erleichtern”. 202 Der ESF trägt zu den Aktionen bei, <strong>die</strong> zur Verwirklichung <strong>der</strong> europäischen<br />
Beschäftigungsstrategie <strong>und</strong> <strong>der</strong> jährlich festgelegten beschäftigungspolitischen Leitlinien<br />
durchgeführt werden. 203<br />
Zur Bekämpfung <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit <strong>und</strong> zur Entwicklung <strong>der</strong> Humanressourcen beteiligt<br />
sich <strong>der</strong> ESF insbeson<strong>der</strong>e an<br />
1) <strong>der</strong> Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt,<br />
2) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt,<br />
3) den Qualifizierungsmaßnahmen,<br />
4) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schaffung neuer Arbeitsplätze. 204<br />
Der ESF unterstützt damit den Anpassungsprozeß von <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Seite,<br />
wobei er ergänzend neben <strong>die</strong> finanziell deutlich stärkere nationale Arbeitsmarktpolitik tritt.<br />
Beson<strong>der</strong>e Bedeutung besitzen <strong>die</strong> Ausbildungs- <strong>und</strong> Umschulungsmaßnahmen für spezielle<br />
Zielgruppen wie Jugendliche <strong>und</strong> Langzeitarbeitslose. <strong>Die</strong> genannten Maßnahmen sind<br />
horizontal einsetzbar, d.h. sie haben keine Beschränkung auf bestimmte Regionen. Da<br />
Arbeitsmarktprobleme sehr oft in strukturschwachen Regionen auftreten, wird <strong>der</strong> ESF meist<br />
als ein Ergänzungsinstrument zum EFRE betrachtet. Der EFRE übernimmt zum größten Teil<br />
<strong>die</strong> För<strong>der</strong>ungsfinanzierung von Investitionen, während <strong>der</strong> ESF <strong>die</strong> gegebenenfalls<br />
notwendigen berufsbildenden Maßnahmen finanziert. 205 <strong>Die</strong> Kofinanzierung <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>maßnahmen erfolgt im Rahmen von gemeinsam mit den Mitgliedstaaten <strong>und</strong> den<br />
örtlichen Behörden aufgestellten Programmen. Der ESF beteiligt sich außerdem an <strong>der</strong><br />
Gemeinschaftsinitiative EQUAL zur Bekämpfung von Diskriminierungen <strong>und</strong> Ungleichheiten<br />
jeglicher Art auf dem Arbeitsmarkt.<br />
2.3 Der Europäische Ausrichtungs- <strong>und</strong> Garantiefonds für <strong>die</strong> Landwirtschaft<br />
(EAGFL)<br />
Laut Art. 33 (ex-Art. 39) des EG-Vertrages ist es Ziel <strong>der</strong> Agrarpolitik <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union, <strong>die</strong> europäischen Agrarmärkte zu stabilisieren, <strong>die</strong> Versorgung <strong>der</strong> Verbraucher mit<br />
landwirtschaftlichen Produkten zu angemessenen Preisen zu gewährleisten <strong>und</strong> den<br />
Lebensstandard <strong>der</strong> im Agrarbereich tätigen Personen zu sichern. <strong>Die</strong> Aufgabe <strong>der</strong><br />
Finanzierung <strong>der</strong> gemeinsamen Agrarpolitik wurde dem 1962 errichteten EAGFL zugeteilt,<br />
<strong>der</strong> seit 1964 aus zwei Abteilungen besteht: <strong>der</strong> Abteilung “Garantie” <strong>und</strong> <strong>der</strong> Abteilung<br />
202 Läufer, T. (Hrsg.), a.a.O., Art. 146., S. 133.<br />
203 Vgl. Rat <strong>der</strong> Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 12. Juli 1999<br />
betreffend den Europäischen Sozialfonds, Abl. L 213 vom 13.8.1999, Art. 1, S. 6.<br />
204 Vgl. ebenda, S. 6 f.<br />
205 Vgl. Beckmann, K., a.a.O., S. 111.