Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...
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<strong>der</strong> Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen mit einer Nachbesserung <strong>der</strong> Europa-<br />
Abkommen <strong>und</strong> einem Ausbau <strong>der</strong> Assoziierungspolitik.<br />
3. Integrationsbereitschaft <strong>der</strong> Transformationslän<strong>der</strong><br />
3.1 Voraussetzungen <strong>und</strong> Prinzipien des <strong>EU</strong>-Beitritts<br />
Nach dem Abschluß des Vertrages von Maastricht faßte <strong>der</strong> Europäische Rat im Juni 1993 in<br />
Kopenhagen den Beschluß, den assoziierten MOE-Staaten eine klarere Perspektive für ihren<br />
Beitritt zu geben: “Der Europäische Rat hat heute beschlossen, daß <strong>die</strong> assoziierten mittel<strong>und</strong><br />
osteuropäischen Län<strong>der</strong>, <strong>die</strong> <strong>die</strong>s wünschen, Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union werden<br />
können. Ein Beitritt kann erfolgen, sobald ein assoziiertes Land in <strong>der</strong> Lage ist, den mit einer<br />
Mitgliedschaft verb<strong>und</strong>enen Verpflichtungen nachzukommen <strong>und</strong> <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
wirtschaftlichen <strong>und</strong> politischen Bedingungen zu erfüllen.” 19<br />
Außerdem hat <strong>der</strong> Europäische Rat <strong>die</strong> Kriterien formuliert, <strong>der</strong>en Erfüllung eine<br />
unabdingbare Voraussetzung für einen möglichen Beitritt zur <strong>EU</strong> ist:<br />
1) Aufbau eines demokratischen Staates, d.h. Sicherstellung <strong>der</strong> institutionellen Stabilität als<br />
Garantie für <strong>die</strong> demokratische <strong>und</strong> rechtsstaatliche Ordnung, für <strong>die</strong> Wahrung <strong>der</strong><br />
Menschenrechte sowie den Schutz von Min<strong>der</strong>heiten;<br />
2) marktwirtschaftliche Ausrichtung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>ordnung;<br />
3) Fähigkeit <strong>und</strong> Bereitschaft zur Übernahme des “aquis communautaire”, d.h. <strong>die</strong><br />
Übernahme <strong>der</strong> Verpflichtungen, <strong>die</strong> aus <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft erwachsen, wozu auch<br />
das Ziel <strong>der</strong> Politischen Union sowie <strong>der</strong> Wirtschafts- <strong>und</strong> Währungsunion gehört;<br />
4) Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck <strong>und</strong> den Marktkräften innerhalb <strong>der</strong> <strong>EU</strong> standhalten zu<br />
können;<br />
5) Integrationsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>EU</strong>. 20<br />
<strong>Die</strong> ersten vier Bedingungen beziehen sich auf <strong>die</strong> Transformationslän<strong>der</strong>. <strong>Die</strong> fünfte<br />
Bedingung richtet sich an <strong>die</strong> <strong>EU</strong> selbst (siehe Kapitel III).<br />
<strong>Die</strong>se Beitrittsbedingungen beinhalten jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine <strong>EU</strong>-<br />
Mitgliedschaft. <strong>Die</strong> Entscheidung, ob ein Staat <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beitreten darf o<strong>der</strong> nicht, ist politischer<br />
Natur, <strong>die</strong> vom Europäischen Rat <strong>und</strong> den <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten getroffen wird. Den rechtlichen<br />
Rahmen für <strong>die</strong> Aufnahme neuer Mitglie<strong>der</strong> in <strong>die</strong> <strong>EU</strong> stellt Art. 49 des <strong>EU</strong>-Vertrags dar:<br />
19 Europäischer Rat: Schlußfolgerungen <strong>der</strong> Tagung des Europäischen Rates <strong>der</strong> Staats- <strong>und</strong> Regierungschefs in Kopenhagen am 21. <strong>und</strong> 22.<br />
Juni 1993, in: Europa-Archiv, 13-14/1993, S. D258-D276, S. D258.<br />
20 Vgl. European Commission: The Europe Agreements and Beyond: A strategy to prepare the countries of Central and Eastern Europe for<br />
accession, Europe Documents Nr. 1893, Luxembourg 1994.