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Die Osterweiterung und die Regionalpolitik der EU - RWTH Aachen ...

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10<br />

<strong>der</strong> Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen mit einer Nachbesserung <strong>der</strong> Europa-<br />

Abkommen <strong>und</strong> einem Ausbau <strong>der</strong> Assoziierungspolitik.<br />

3. Integrationsbereitschaft <strong>der</strong> Transformationslän<strong>der</strong><br />

3.1 Voraussetzungen <strong>und</strong> Prinzipien des <strong>EU</strong>-Beitritts<br />

Nach dem Abschluß des Vertrages von Maastricht faßte <strong>der</strong> Europäische Rat im Juni 1993 in<br />

Kopenhagen den Beschluß, den assoziierten MOE-Staaten eine klarere Perspektive für ihren<br />

Beitritt zu geben: “Der Europäische Rat hat heute beschlossen, daß <strong>die</strong> assoziierten mittel<strong>und</strong><br />

osteuropäischen Län<strong>der</strong>, <strong>die</strong> <strong>die</strong>s wünschen, Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union werden<br />

können. Ein Beitritt kann erfolgen, sobald ein assoziiertes Land in <strong>der</strong> Lage ist, den mit einer<br />

Mitgliedschaft verb<strong>und</strong>enen Verpflichtungen nachzukommen <strong>und</strong> <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

wirtschaftlichen <strong>und</strong> politischen Bedingungen zu erfüllen.” 19<br />

Außerdem hat <strong>der</strong> Europäische Rat <strong>die</strong> Kriterien formuliert, <strong>der</strong>en Erfüllung eine<br />

unabdingbare Voraussetzung für einen möglichen Beitritt zur <strong>EU</strong> ist:<br />

1) Aufbau eines demokratischen Staates, d.h. Sicherstellung <strong>der</strong> institutionellen Stabilität als<br />

Garantie für <strong>die</strong> demokratische <strong>und</strong> rechtsstaatliche Ordnung, für <strong>die</strong> Wahrung <strong>der</strong><br />

Menschenrechte sowie den Schutz von Min<strong>der</strong>heiten;<br />

2) marktwirtschaftliche Ausrichtung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>ordnung;<br />

3) Fähigkeit <strong>und</strong> Bereitschaft zur Übernahme des “aquis communautaire”, d.h. <strong>die</strong><br />

Übernahme <strong>der</strong> Verpflichtungen, <strong>die</strong> aus <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedschaft erwachsen, wozu auch<br />

das Ziel <strong>der</strong> Politischen Union sowie <strong>der</strong> Wirtschafts- <strong>und</strong> Währungsunion gehört;<br />

4) Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck <strong>und</strong> den Marktkräften innerhalb <strong>der</strong> <strong>EU</strong> standhalten zu<br />

können;<br />

5) Integrationsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>EU</strong>. 20<br />

<strong>Die</strong> ersten vier Bedingungen beziehen sich auf <strong>die</strong> Transformationslän<strong>der</strong>. <strong>Die</strong> fünfte<br />

Bedingung richtet sich an <strong>die</strong> <strong>EU</strong> selbst (siehe Kapitel III).<br />

<strong>Die</strong>se Beitrittsbedingungen beinhalten jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine <strong>EU</strong>-<br />

Mitgliedschaft. <strong>Die</strong> Entscheidung, ob ein Staat <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beitreten darf o<strong>der</strong> nicht, ist politischer<br />

Natur, <strong>die</strong> vom Europäischen Rat <strong>und</strong> den <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten getroffen wird. Den rechtlichen<br />

Rahmen für <strong>die</strong> Aufnahme neuer Mitglie<strong>der</strong> in <strong>die</strong> <strong>EU</strong> stellt Art. 49 des <strong>EU</strong>-Vertrags dar:<br />

19 Europäischer Rat: Schlußfolgerungen <strong>der</strong> Tagung des Europäischen Rates <strong>der</strong> Staats- <strong>und</strong> Regierungschefs in Kopenhagen am 21. <strong>und</strong> 22.<br />

Juni 1993, in: Europa-Archiv, 13-14/1993, S. D258-D276, S. D258.<br />

20 Vgl. European Commission: The Europe Agreements and Beyond: A strategy to prepare the countries of Central and Eastern Europe for<br />

accession, Europe Documents Nr. 1893, Luxembourg 1994.

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