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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

wahrscheinlichen Folgen gewonnen werden. Hyperlinks zu einigen Organisationen, die solche<br />

Methoden anbieten, stehen beispielsweise auf der Website<br />

http://lct.jrc.ec.europa.eu/assessment/partners <strong>zur</strong> Verfügung. Diese Methoden können auch für die<br />

weiterführende Quantifizierung der Auswirkungen (vgl. die Beschreibung unten) herangezogen<br />

werden. Vgl. auch die <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags bezüglich der Bestimmung<br />

der „nicht toxischen“ Risiken von Alternativen.<br />

3.3.4.3 Qualitative Bewertung der Auswirkungen<br />

Toxische Wirkungen auf die menschliche Gesundheit<br />

Ist keine quantitative Bemessung der Auswirkungen möglich, so können qualitative Kriterien<br />

herangezogen werden, um die Auswirkungen zu beschreiben.<br />

Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und physikalische Auswirkungen können anhand<br />

der Kriterien Wirkungsstärke (Gefährdungspotenzial) und Exposition beschrieben werden.<br />

Beispielsweise ist es unter Umständen möglich, eine qualitative Beschreibung der wahrscheinlichen<br />

Auswirkungen vorzunehmen, indem die folgenden Kriterien herangezogen werden (in der Praxis<br />

sind unter Umständen weitere Kriterien geeignet):<br />

76<br />

a) Wirkungsstärke der inhärenten besorgniserregenden Eigenschaften, z. B. Expositionshöhe<br />

ohne Beeinträchtigung oder andere Indikatoren der Dosis-Wirkungs-Beziehung (mittlere<br />

oder andere prozentuale Expositionshöhen); die Wirkungsstärke könnte auch deskriptiv<br />

angegeben werden (z. B. schwach, mäßig oder stark);<br />

b) das Potenzial, dass Wirkungen auf künftige Generationen übertragen werden (d. h. bei<br />

erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Stoffen);<br />

c) Schwere der Wirkung (d. h. Art der Wirkung und Morbiditäts- und/oder<br />

Mortalitätspotenzial); beispielsweise würden Hautreizungen von der betroffenen Person als<br />

weniger schwerwiegend empfunden als Asthma und beide Erkrankungen als weniger<br />

gravierend als Krebs;<br />

d) Expositionsmerkmale, darunter die betroffenen Bevölkerungsgruppen (Beschäftigte,<br />

Verbraucher, Allgemeinbevölkerung über die Umwelt), Zahl der exponierten Personen und<br />

Expositionshöhe (Konzentration, Dosis), Häufigkeit und Dauer der Exposition. Dabei<br />

könnte auch die Wahrscheinlichkeit des Versagens von Risikomanagementmaßnahmen<br />

(unterschiedliche Güte, Wahrscheinlichkeit der Nichtanwendung) berücksichtigt werden.<br />

Wurde im Rahmen einer Sicherheits-/Risikobeurteilung ein Risikoverhältnis geschätzt, kann dieser<br />

Wert als ein Indikator dafür verwendet werden, ob die Exposition eine abgeleitete oder<br />

vorausgesagte Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung überschreitet. Die Wirkungsstärke der<br />

inhärenten besorgniserregenden Eigenschaft (Kriterium a) wird durch die für die Berechnung des<br />

Risikoverhältnisses verwendete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung ausgedrückt. Das<br />

Risikoverhältnis sollte nicht als einziges Kriterium verwendet werden, da es keine Informationen<br />

über die Schwere der Wirkungen (die für den Vergleich von zwei oder mehr Stoffen von Bedeutung<br />

ist) und die exponierten Bevölkerungsgruppen beinhaltet. Zudem ist die quantitative Interpretation<br />

des Risikoverhältnisses nur möglich, wenn die Dosis-Reaktions-Kurve definiert wird. Es ist zu<br />

beachten, dass dies für den in Anhang XIV aufgeführten Stoff nicht möglich ist, wenn es sich um<br />

einen CMR-Stoff ohne Schwellenwert oder einen PBT- oder vPvB-Stoff handelt.

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