Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
wahrscheinlichen Folgen gewonnen werden. Hyperlinks zu einigen Organisationen, die solche<br />
Methoden anbieten, stehen beispielsweise auf der Website<br />
http://lct.jrc.ec.europa.eu/assessment/partners <strong>zur</strong> Verfügung. Diese Methoden können auch für die<br />
weiterführende Quantifizierung der Auswirkungen (vgl. die Beschreibung unten) herangezogen<br />
werden. Vgl. auch die <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags bezüglich der Bestimmung<br />
der „nicht toxischen“ Risiken von Alternativen.<br />
3.3.4.3 Qualitative Bewertung der Auswirkungen<br />
Toxische Wirkungen auf die menschliche Gesundheit<br />
Ist keine quantitative Bemessung der Auswirkungen möglich, so können qualitative Kriterien<br />
herangezogen werden, um die Auswirkungen zu beschreiben.<br />
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und physikalische Auswirkungen können anhand<br />
der Kriterien Wirkungsstärke (Gefährdungspotenzial) und Exposition beschrieben werden.<br />
Beispielsweise ist es unter Umständen möglich, eine qualitative Beschreibung der wahrscheinlichen<br />
Auswirkungen vorzunehmen, indem die folgenden Kriterien herangezogen werden (in der Praxis<br />
sind unter Umständen weitere Kriterien geeignet):<br />
76<br />
a) Wirkungsstärke der inhärenten besorgniserregenden Eigenschaften, z. B. Expositionshöhe<br />
ohne Beeinträchtigung oder andere Indikatoren der Dosis-Wirkungs-Beziehung (mittlere<br />
oder andere prozentuale Expositionshöhen); die Wirkungsstärke könnte auch deskriptiv<br />
angegeben werden (z. B. schwach, mäßig oder stark);<br />
b) das Potenzial, dass Wirkungen auf künftige Generationen übertragen werden (d. h. bei<br />
erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Stoffen);<br />
c) Schwere der Wirkung (d. h. Art der Wirkung und Morbiditäts- und/oder<br />
Mortalitätspotenzial); beispielsweise würden Hautreizungen von der betroffenen Person als<br />
weniger schwerwiegend empfunden als Asthma und beide Erkrankungen als weniger<br />
gravierend als Krebs;<br />
d) Expositionsmerkmale, darunter die betroffenen Bevölkerungsgruppen (Beschäftigte,<br />
Verbraucher, Allgemeinbevölkerung über die Umwelt), Zahl der exponierten Personen und<br />
Expositionshöhe (Konzentration, Dosis), Häufigkeit und Dauer der Exposition. Dabei<br />
könnte auch die Wahrscheinlichkeit des Versagens von Risikomanagementmaßnahmen<br />
(unterschiedliche Güte, Wahrscheinlichkeit der Nichtanwendung) berücksichtigt werden.<br />
Wurde im Rahmen einer Sicherheits-/Risikobeurteilung ein Risikoverhältnis geschätzt, kann dieser<br />
Wert als ein Indikator dafür verwendet werden, ob die Exposition eine abgeleitete oder<br />
vorausgesagte Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung überschreitet. Die Wirkungsstärke der<br />
inhärenten besorgniserregenden Eigenschaft (Kriterium a) wird durch die für die Berechnung des<br />
Risikoverhältnisses verwendete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung ausgedrückt. Das<br />
Risikoverhältnis sollte nicht als einziges Kriterium verwendet werden, da es keine Informationen<br />
über die Schwere der Wirkungen (die für den Vergleich von zwei oder mehr Stoffen von Bedeutung<br />
ist) und die exponierten Bevölkerungsgruppen beinhaltet. Zudem ist die quantitative Interpretation<br />
des Risikoverhältnisses nur möglich, wenn die Dosis-Reaktions-Kurve definiert wird. Es ist zu<br />
beachten, dass dies für den in Anhang XIV aufgeführten Stoff nicht möglich ist, wenn es sich um<br />
einen CMR-Stoff ohne Schwellenwert oder einen PBT- oder vPvB-Stoff handelt.