Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
„Ursache“ in der Ursache-Wirkung-Kette), während der wirkungsrealisierende Zeitraum der<br />
Zeitraum ist, in dem die Auswirkungen auftreten/sich einstellen (die „Wirkung“). Insbesondere<br />
Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit treten unter Umständen erst lange Zeit nach ihrer<br />
Auslösung durch Emissionen zutage (bestimmte Stoffe verbleiben viele Jahre in der Umwelt;<br />
zudem ist es möglich, dass die mit der Exposition verbundenen Wirkungen nicht in demselben<br />
Zeitraum offenbar werden, wie beispielsweise im Falle der Karzinogenität).<br />
Wirkungsauslösender Zeitraum<br />
Die „Ursache“ steht für die im Szenarium der „Nicht-Verwendung“ eingeführten Veränderungen<br />
gegenüber dem Szenarium der „beantragten Verwendung“, wie beispielsweise die Verwendung von<br />
Alternativstoffen oder -technologien. Bei der Durchführung der SEA ist es wichtig, einen<br />
wirkungsauslösenden Zeitraum zu wählen, der für diese Ursache repräsentativ ist. Die folgenden<br />
Schlüsselfragen sind zu beantworten:<br />
– Wird das Szenarium der „Nicht-Verwendung“ einmalige Investitionen in neue/zusätzliche<br />
Ausrüstung/Anlagen auslösen? In diesem Falle sollte bei der Analyse der Investitionszyklus<br />
angemessen berücksichtigt werden, d. h. der Zeitraum, in dem die neue Ausrüstung in Betrieb sein<br />
wird. Es ist zu beachten, dass der Investitionszyklus in der Regel Ausrüstung betrifft, mit der Güter<br />
oder Stoffe hergestellt werden.<br />
– Sind Aufwärtstrends oder rückläufige Tendenzen im Hinblick auf die Nachfrage nach der durch<br />
den Stoff erfüllten Funktion absehbar? Damit stellt sich auch die Frage: Sind Tendenzen<br />
hinsichtlich der Nachfrage nach dem Stoff im Rahmen des Szenariums der „beantragten<br />
Verwendung“ und somit nach den im Szenarium der „Nicht-Verwendung“ in Betracht gezogenen<br />
Alternativstoffen oder -technologien absehbar?<br />
Zudem ist die methodische Wahl zu treffen, ob die Bewertung auf der Grundlage eines<br />
Gesamtzeitraums von beispielsweise 20 Jahren erfolgen oder stattdessen ein Bezugsjahr,<br />
beispielsweise das Jahr 2030, als Basis herangezogen werden soll (im letzteren Fall werden alle<br />
relevanten Werte als jahresäquivalente Kosten und Nutzen im Jahr 2030 ausgedrückt).<br />
Der erste Schritt der praktischen Organisation der Analyse wäre die Definition des<br />
Investitionszyklus des Antragstellers (beispielsweise 20 Jahre). Anschließend sollten die folgenden<br />
Überlegungen angestellt werden, um eine Wahl zwischen den beiden methodischen Ansätzen für<br />
die Durchführung der Analyse zu treffen:<br />
50<br />
• Werden künftig keine größeren Veränderungen erwartet, kann als Basis der Analyse ein<br />
Bezugsjahr festgelegt werden, beispielsweise das Jahr 2030. Damit wird die Durchführung<br />
der Analyse relativ einfach. Bis zu diesem Bezugsjahr sollte von gleichbleibenden<br />
Bedingungen ausgegangen werden können.<br />
• Sind signifikante Veränderungen der Tendenzen absehbar, ist es häufig angezeigt, einen<br />
repräsentativen kumulativen Zeitraum von beispielsweise 20 Jahren (z. B. den Zeitraum von<br />
2010 bis 2030) zu wählen.<br />
Hinweis: Wird die SEA <strong>zur</strong> Untermauerung eines Substitutionsplans durchgeführt, dürfte für die<br />
Analyse höchstwahrscheinlich die Dauer der Einführungsphase des Ersatzstoffes als<br />
wirkungsauslösender Zeitraum geeignet sein.<br />
Die wichtigste Anforderung an den wirkungsauslösenden Zeitraum ist in jedem Falle, dass er für<br />
die absehbaren Veränderungen des Szenariums bzw. der Szenarien der „Nicht-Verwendung“