Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
Mal bezahlt werden muss, wenn dieser Produktionsfaktor eingesetzt wird. Weitere Einzelheiten zu<br />
Investitions- und Betriebskosten sind Abschnitt B.2 (Wirtschaftliche Auswirkungen) in Anlage B<br />
(Bewertung der Auswirkungen) sowie Anlage D (Diskontierung) zu entnehmen.<br />
Bei jeder Änderung der Produktionskosten ist eine Unterscheidung zwischen Investitions- und<br />
Betriebskosten vorzunehmen. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Produktionskosten unverändert<br />
bleiben, während sich die Merkmale der produzierten Güter ändern. In solchen Fällen können sich<br />
auch die Investitions- und Betriebskosten der nachgeschalteten Anwender ändern. Folglich ist auch<br />
hier eine Unterscheidung zu treffen. Im Folgenden werden sowohl Änderungen im Hinblick auf die<br />
Produktionskosten als auch die Auswirkungen von Änderungen bei den Merkmalen der Güter<br />
behandelt.<br />
2.2.3 Änderungen bei den Produktionskosten<br />
Ändern sich im Szenarium der „Nicht-Verwendung“ die Produktionskosten eines Stoffes,<br />
Gemisches oder Erzeugnisses, ändert sich der Marktpreis des Gutes entsprechend. Diese<br />
Kostendifferenz wird häufig als „direkte Kosten“ bezeichnet. Derartige Kosten werden entweder<br />
direkt oder mit einiger Verzögerung an die nachgeschaltete Lieferkette weitergegeben. In den<br />
Wirtschaftswissenschaften würde dies als „der Preiseffekt“ der Änderung des Preises eines Gutes<br />
bezeichnet, wobei angenommen wird, dass sich die Merkmale des Gutes nicht ändern.<br />
In nahezu allen Fällen werden die den Herstellern entstandenen Befolgungskosten im Wege höherer<br />
Verbrauchsgüterpreise an die Verbraucher weitergegeben, auch wenn dies zuweilen mit zeitlicher<br />
Verzögerung geschieht. Beispielsweise würden die gestiegenen Kosten für die Verringerung des<br />
Gehalts besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) in einem Erzeugnis langfristig an die<br />
nachgeschalteten Anwender dieses Erzeugnisses weitergegeben. Kurzfristig jedoch würden die<br />
Befolgungskosten von den Lieferanten der Waren oder Dienstleistungen in Form geringerer<br />
Gewinne absorbiert. Um Doppelzählungen zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass Kosten, die in<br />
Form höherer Preise an die Verbraucher weitergereicht werden, nicht sowohl als den Verbrauchern<br />
entstehende Kosten als auch als Kosten für die Unternehmen erfasst werden.<br />
2.2.4 Änderungen bei den Merkmalen des Gutes<br />
In einer typischen Analyse der Befolgungskosten wird angenommen, dass die Güter homogen sind.<br />
Ist dies aufgrund von Änderungen bei den Merkmalen des Gutes nicht der Fall, muss diese zweite<br />
Kostenkategorie geschätzt und berücksichtigt werden.<br />
Im Bereich der Regulierung chemischer Stoffe ändern sich gemeinhin die Merkmale 52 des Gutes<br />
aufgrund der Regulierung. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind die Qualität und die Lebensdauer<br />
des Gutes. Neben der Qualität (z. B. kann sich in einem Szenarium der „Nicht-Verwendung“ die<br />
Zusammensetzung eines Gutes – wie beispielsweise einer Farbe – unter Umständen so verändern,<br />
dass diese nicht nur zwei-, sondern dreimal aufgetragen werden muss) können sich auch die<br />
Verwendungs-/Betriebsbedingungen (wenn z. B. bei der Verwendung des Gutes mehr Strom<br />
verbraucht wird) oder die Häufigkeit ändern, mit der das Gut ersetzt werden muss (z. B., wenn es<br />
sich schneller abnutzt als das Gut, das es ersetzt).<br />
52 Einen geänderten Preis würde der Antragsteller in den Befolgungskosten (vgl. oben) erfassen.<br />
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