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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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1 EINFÜHRUNG IN DIESES LEITLINIENDOKUMENT<br />

SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Dieses Dokument enthält fachliche <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Durchführung <strong>sozioökonomischer</strong> Analysen (im<br />

Folgenden: SEA) im Rahmen von Zulassungsanträgen. Der Leser dieser <strong>Leitlinien</strong> sollte mit dem<br />

Zulassungsverfahren und den <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags vertraut sein.<br />

Im Zusammenhang mit REACH stellt die SEA einen Ansatz für die Beschreibung und Analyse aller<br />

relevanten Auswirkungen (d. h. sowohl der positiven als auch der negativen Effekte) der Erteilung<br />

einer Zulassung im Vergleich <strong>zur</strong> Verweigerung einer Zulassung dar. In einer SEA ist zu<br />

analysieren und zu dokumentieren, ob der sozioökonomische Nutzen der fortgesetzten<br />

Verwendung des Stoffes die mit der fortgesetzten Verwendung verbundenen Risiken für die<br />

menschliche Gesundheit und die Umwelt überwiegt. Mit dem Zulassungsantrag eingereichte<br />

SEA und Beiträge Dritter werden (vom Ausschuss der Agentur für sozioökonomische Analyse und<br />

von der Europäischen Kommission) im Entscheidungsfindungsprozess herangezogen, um Nutzen<br />

und Kosten der Erteilung/Verweigerung der Zulassung zu bewerten.<br />

Anhang XVI der REACH-Verordnung enthält Informationen, auf die <strong>zur</strong>ückgegriffen werden kann,<br />

wenn in Zusammenhang mit einem Zulassungsantrag nach Artikel 62 Absatz 5 Buchstabe a eine<br />

sozioökonomische Analyse durchgeführt und eingereicht wird. In Anhang XVI ist festgelegt,<br />

welche Elemente eine im Rahmen eines Zulassungsantrags vorgelegte sozioökonomische Analyse<br />

beinhalten kann:<br />

– „Folgen der Erteilung oder der Verweigerung der Zulassung für den/die Antragsteller […].<br />

Folgen für alle übrigen Akteure der Lieferkette, nachgeschaltete Anwender und mit diesen<br />

verbundene Betriebe in Form von wirtschaftlichen Folgen wie Auswirkungen auf<br />

Investitionen, Forschung und Entwicklung, Innovationen, einmalige Kosten und<br />

Betriebskosten (z. B. Erfüllung von Anforderungen; Übergangsregelungen; Änderungen an<br />

laufenden Verfahren, Berichts- und Überwachungssystemen; Einführung neuer<br />

Technologien; usw.) unter Berücksichtigung allgemeiner Markt- und<br />

Technologieentwicklungen.<br />

– Folgen der Erteilung oder der Verweigerung der Zulassung [...] für die Verbraucher.<br />

Beispielsweise Produktpreise, Änderungen der Zusammensetzung oder der Qualität oder<br />

der Leistung eines Produkts, Verfügbarkeit der Produkte, Auswahlmöglichkeiten der<br />

Verbraucher sowie Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, soweit sie die<br />

Verbraucher betreffen.<br />

– Gesellschaftliche Folgen der Erteilung oder der Verweigerung der Zulassung [...],<br />

beispielsweise hinsichtlich der Sicherheit der Arbeitsplätze und der Beschäftigung.<br />

– Verfügbarkeit, Eignung und technische Durchführbarkeit bei Ersatzstoffen und/oder -<br />

technologien und deren wirtschaftliche Folgen, sowie Informationen über die<br />

Geschwindigkeit des Technologischen Wandels und das diesbezügliche Potenzial in dem<br />

betroffenen Wirtschaftszweig/den betroffenen Wirtschaftszweigen. Im Falle eines<br />

Zulassungsantrags sind die gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Folgen der<br />

Nutzung vorhandener Alternativen anzugeben.<br />

– Weiter reichende Folgen für Handel, Wettbewerb und wirtschaftliche Entwicklung<br />

(insbesondere für KMU und in Bezug auf Drittländer) der Erteilung oder der Verweigerung<br />

einer Zulassung [...]. Dabei können lokale, regionale, nationale oder internationale Aspekte<br />

berücksichtigt werden.<br />

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