Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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1 EINFÜHRUNG IN DIESES LEITLINIENDOKUMENT<br />
SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
Dieses Dokument enthält fachliche <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Durchführung <strong>sozioökonomischer</strong> Analysen (im<br />
Folgenden: SEA) im Rahmen von Zulassungsanträgen. Der Leser dieser <strong>Leitlinien</strong> sollte mit dem<br />
Zulassungsverfahren und den <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags vertraut sein.<br />
Im Zusammenhang mit REACH stellt die SEA einen Ansatz für die Beschreibung und Analyse aller<br />
relevanten Auswirkungen (d. h. sowohl der positiven als auch der negativen Effekte) der Erteilung<br />
einer Zulassung im Vergleich <strong>zur</strong> Verweigerung einer Zulassung dar. In einer SEA ist zu<br />
analysieren und zu dokumentieren, ob der sozioökonomische Nutzen der fortgesetzten<br />
Verwendung des Stoffes die mit der fortgesetzten Verwendung verbundenen Risiken für die<br />
menschliche Gesundheit und die Umwelt überwiegt. Mit dem Zulassungsantrag eingereichte<br />
SEA und Beiträge Dritter werden (vom Ausschuss der Agentur für sozioökonomische Analyse und<br />
von der Europäischen Kommission) im Entscheidungsfindungsprozess herangezogen, um Nutzen<br />
und Kosten der Erteilung/Verweigerung der Zulassung zu bewerten.<br />
Anhang XVI der REACH-Verordnung enthält Informationen, auf die <strong>zur</strong>ückgegriffen werden kann,<br />
wenn in Zusammenhang mit einem Zulassungsantrag nach Artikel 62 Absatz 5 Buchstabe a eine<br />
sozioökonomische Analyse durchgeführt und eingereicht wird. In Anhang XVI ist festgelegt,<br />
welche Elemente eine im Rahmen eines Zulassungsantrags vorgelegte sozioökonomische Analyse<br />
beinhalten kann:<br />
– „Folgen der Erteilung oder der Verweigerung der Zulassung für den/die Antragsteller […].<br />
Folgen für alle übrigen Akteure der Lieferkette, nachgeschaltete Anwender und mit diesen<br />
verbundene Betriebe in Form von wirtschaftlichen Folgen wie Auswirkungen auf<br />
Investitionen, Forschung und Entwicklung, Innovationen, einmalige Kosten und<br />
Betriebskosten (z. B. Erfüllung von Anforderungen; Übergangsregelungen; Änderungen an<br />
laufenden Verfahren, Berichts- und Überwachungssystemen; Einführung neuer<br />
Technologien; usw.) unter Berücksichtigung allgemeiner Markt- und<br />
Technologieentwicklungen.<br />
– Folgen der Erteilung oder der Verweigerung der Zulassung [...] für die Verbraucher.<br />
Beispielsweise Produktpreise, Änderungen der Zusammensetzung oder der Qualität oder<br />
der Leistung eines Produkts, Verfügbarkeit der Produkte, Auswahlmöglichkeiten der<br />
Verbraucher sowie Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, soweit sie die<br />
Verbraucher betreffen.<br />
– Gesellschaftliche Folgen der Erteilung oder der Verweigerung der Zulassung [...],<br />
beispielsweise hinsichtlich der Sicherheit der Arbeitsplätze und der Beschäftigung.<br />
– Verfügbarkeit, Eignung und technische Durchführbarkeit bei Ersatzstoffen und/oder -<br />
technologien und deren wirtschaftliche Folgen, sowie Informationen über die<br />
Geschwindigkeit des Technologischen Wandels und das diesbezügliche Potenzial in dem<br />
betroffenen Wirtschaftszweig/den betroffenen Wirtschaftszweigen. Im Falle eines<br />
Zulassungsantrags sind die gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Folgen der<br />
Nutzung vorhandener Alternativen anzugeben.<br />
– Weiter reichende Folgen für Handel, Wettbewerb und wirtschaftliche Entwicklung<br />
(insbesondere für KMU und in Bezug auf Drittländer) der Erteilung oder der Verweigerung<br />
einer Zulassung [...]. Dabei können lokale, regionale, nationale oder internationale Aspekte<br />
berücksichtigt werden.<br />
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