Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
können). Anlage E enthält weitere Informationen über diese beiden Verfahren.<br />
Entstehen Kosten und Nutzen später als nach 30 Jahren, sollte eine<br />
Sensitivitätsanalyse vorgelegt werden, bei der entweder ein Diskontierungssatz von<br />
1 % oder zusätzlich zum Standardsatz von 4 % ein im Zeitverlauf sinkender<br />
Diskontierungssatz zugrunde gelegt wird. Dadurch ist es möglich, die Auswirkungen<br />
unter Heranziehung unterschiedlicher Sätze zu beurteilen. Dieses Thema wird in<br />
Anlage D weiter erörtert.<br />
Sensitivitätsanalyse im Normalfall<br />
Wenn die Kosten nicht erst in ferner Zukunft entstehen, könnte zudem die<br />
Durchführung einer Sensitivitätsanalyse mit einem höheren Diskontierungssatz (z. B.<br />
6 % bis 8 %) angezeigt sein, um den Opportunitätskosten des Kapitals aus privaten<br />
Investitionen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus könnte auch ein niedrigerer Satz<br />
angewendet werden, um zu prüfen, wie sensitiv das Ergebnis bezüglich des<br />
verwendeten Diskontierungssatzes ist. Dieses Thema wird in Anlage D weiter<br />
erörtert.<br />
3.7.4 Kohärenz im Falle des Auftretens der Auswirkungen zu unterschiedlichen Zeiten<br />
In Abschnitt 2.4.2 wurde erläutert, dass bei der Analyse entweder ein Bezugsjahr oder ein<br />
Gesamtzeitraum als wirkungsauslösender Zeitraum zugrunde gelegt werden kann.<br />
In der SEA ist der Unterschied zwischen dem Szenarium der „beantragten Verwendung“ und dem<br />
Szenarium der „Nicht-Verwendung“ zu ermitteln. Beispielsweise könnte ein Szenarium der „Nicht-<br />
Verwendung“ implizieren, dass eine andere Technologie verwendet wird, die keine signifikanten<br />
gesundheitlichen Auswirkungen nach sich zieht. Wird für die Analyse ein Gesamtzeitraum von<br />
20 Jahren angesetzt und die Annahme zugrunde gelegt, dass die gesundheitlichen Auswirkungen<br />
der Verwendung des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes etwa 25 Jahre nach der Exposition<br />
auftreten und die Exposition bei der direkten Verwendung des Stoffes stattfindet, können die<br />
Auswirkungen folgendermaßen bewertet werden.<br />
Der für die Analyse herangezogene wirkungsauslösende Zeitraum von 20 Jahren könnte 2010<br />
beginnen und 2030 enden, während die gesundheitlichen Auswirkungen erst zwischen 2035 und<br />
2055 auftreten. Dies könnte qualitativ beschrieben werden, es kann jedoch auch quantitativ erfasst<br />
werden, wenn die Auswirkungen monetarisiert werden. Für die Berechnung der wirtschaftlichen<br />
Werte werden die monetarisierten Auswirkungen diskontiert, um wie in Abschnitt 3.7.3 beschrieben<br />
einen Nettobarwert zu ermitteln. Im vorliegenden Fall werden die monetarisierten Werte für den<br />
Zeitraum 2035 bis 2055 diskontiert, um einen NBW zu berechnen (wobei darauf hinzuweisen ist,<br />
dass unter Umständen für die Bewertung gesundheitlicher und ökologischer Auswirkungen ein<br />
anderer Diskontierungssatz geeignet ist).<br />
Basiert die SEA auf einer einjährigen Verwendung des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes, so<br />
werden die meisten Auswirkungen nach diesem Jahr auftreten. Wirtschaftliche Auswirkungen wie<br />
beispielsweise Investitionen werden durch Annualisierung der Investitionskosten erfasst.<br />
Gesundheitliche und ökologische Auswirkungen, die über einen längeren Zeitraum hinweg<br />
auftreten können, werden unter Verwendung der Formel <strong>zur</strong> Berechnung des Nettobarwerts<br />
diskontiert, um den Wert der Auswirkungen zu schätzen, die in einem Bezugsjahr durch die<br />
Verwendung des Stoffes oder die Ersetzung durch andere Stoffe/Technologien/Produkte ausgelöst<br />
werden.<br />
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