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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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ANLAGE F: INSTRUMENTE DER SOZIOÖKONOMISCHEN FOLGENABSCHÄTZUNG<br />

Indikatoren ermittelt. Die tatsächliche Bemessung der Indikatoren basiert häufig auf der<br />

quantitativen Analyse (Bewertung, Reihung und Gewichtung) eines breiten Spektrums qualitativer<br />

und quantitativer Folgenkategorien und Kriterien. Diese Analyse muss nicht in monetären Werten<br />

erfolgen. Es ist möglich, unterschiedliche ökologische und soziale Indikatoren neben<br />

wirtschaftlichen Kosten und Nutzen zu betrachten. Die MKA bietet Techniken für den Vergleich<br />

und die Einstufung verschiedener Ergebnisse, selbst wenn eine Vielzahl unterschiedlicher<br />

Indikatoren herangezogen wird. Ausdrücklich anerkannt wird dabei die Tatsache, dass politische<br />

Entscheidungen von den verschiedensten monetären und nicht monetären Zielsetzungen beeinflusst<br />

sein können.<br />

Die Schlüsselmerkmale der Mehrkriterienanalyse sind die Ermittlung von Kriterien <strong>zur</strong> Feststellung<br />

des Grades, in dem die verschiedenen Zielsetzungen erreicht werden, und die relative Gewichtung<br />

der Zielsetzungen, wodurch die Beurteilung ihres Wertes unmittelbar in die Bewertung der<br />

Optionen einfließt. Dies steht im Gegensatz zu wirtschaftlichen Analysen (insbesondere zu den<br />

effizienzbasierten Ansätzen der KNA und der KWA), die darauf abzielen, eine objektive<br />

Bemessung des Nettowerts (oder des sozialen Nutzens) einer Option vorzunehmen.<br />

Anwendung der Methode<br />

Schritt 1 – Ermittlung der Kriterien für die Folgenabschätzung<br />

Die Kriterien und Subkriterien bilden die Leistungsmaße, anhand deren die Auswirkungen beurteilt<br />

werden. Ein Großteil des durch einen formalen MKA-Prozess geschaffenen „Mehrwerts“ beruht auf<br />

der Festlegung einer fundierten Reihe von Kriterien <strong>zur</strong> Beurteilung der Auswirkungen.<br />

In einem für das Verkehrsministerium des Vereinigten Königreichs erarbeiteten MKA-Handbuch<br />

(DTLR, 2000) wird der Standpunkt vertreten, dass unter Umständen auch die Sichtweisen der<br />

Interessengruppen relevant sind. Eine Möglichkeit, diese einzubeziehen, liegt darin, die betroffenen<br />

Parteien an einigen oder allen Stufen der MKA unmittelbar zu beteiligen. Eine zweite Möglichkeit<br />

ist die Prüfung und Analyse politischer Stellungnahmen sowie sekundärer Informationsquellen der<br />

verschiedenen Interessengruppen, um daraus Kriterien abzuleiten, welche deren Belange<br />

widerspiegeln. Die dritte Option bietet sich an, wenn im Entscheidungsfindungsteam<br />

entsprechendes Fachwissen vorhanden ist, und besteht darin, dass ein oder mehrere Mitglieder des<br />

Teams die Position der Interessengruppen einnehmen, um sicherzustellen, dass diese Perspektive<br />

bei der Ableitung der Kriterien nicht außer Acht gelassen wird.<br />

Schritt 2 – Gruppierung der Kriterien<br />

Im Rahmen einer SEA kann es hilfreich sein, die Kriterien anhand der wichtigsten Folgenarten zu<br />

gruppieren, d. h. nach allgemein wirtschaftlichen, ökologischen, gesundheitlichen, sozialen und<br />

weiter reichenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Dies bietet sich besonders dann an, wenn die<br />

sich abzeichnende Entscheidungsstruktur eine relativ große Anzahl von Kriterien (beispielsweise<br />

acht oder mehr) umfasst und jedem Kriterium eine Gewichtung zugewiesen wird.<br />

Schritt 3 – Bewertung der Kriterien<br />

Vor der endgültigen Festlegung der Kriterien muss die vorläufige Auswahl anhand einer Reihe von<br />

Merkmalen bewertet werden:<br />

• Vollständigkeit: Wurden alle wichtigen Kriterien einbezogen?<br />

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