Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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ANLAGE F: INSTRUMENTE DER SOZIOÖKONOMISCHEN FOLGENABSCHÄTZUNG<br />
Indikatoren ermittelt. Die tatsächliche Bemessung der Indikatoren basiert häufig auf der<br />
quantitativen Analyse (Bewertung, Reihung und Gewichtung) eines breiten Spektrums qualitativer<br />
und quantitativer Folgenkategorien und Kriterien. Diese Analyse muss nicht in monetären Werten<br />
erfolgen. Es ist möglich, unterschiedliche ökologische und soziale Indikatoren neben<br />
wirtschaftlichen Kosten und Nutzen zu betrachten. Die MKA bietet Techniken für den Vergleich<br />
und die Einstufung verschiedener Ergebnisse, selbst wenn eine Vielzahl unterschiedlicher<br />
Indikatoren herangezogen wird. Ausdrücklich anerkannt wird dabei die Tatsache, dass politische<br />
Entscheidungen von den verschiedensten monetären und nicht monetären Zielsetzungen beeinflusst<br />
sein können.<br />
Die Schlüsselmerkmale der Mehrkriterienanalyse sind die Ermittlung von Kriterien <strong>zur</strong> Feststellung<br />
des Grades, in dem die verschiedenen Zielsetzungen erreicht werden, und die relative Gewichtung<br />
der Zielsetzungen, wodurch die Beurteilung ihres Wertes unmittelbar in die Bewertung der<br />
Optionen einfließt. Dies steht im Gegensatz zu wirtschaftlichen Analysen (insbesondere zu den<br />
effizienzbasierten Ansätzen der KNA und der KWA), die darauf abzielen, eine objektive<br />
Bemessung des Nettowerts (oder des sozialen Nutzens) einer Option vorzunehmen.<br />
Anwendung der Methode<br />
Schritt 1 – Ermittlung der Kriterien für die Folgenabschätzung<br />
Die Kriterien und Subkriterien bilden die Leistungsmaße, anhand deren die Auswirkungen beurteilt<br />
werden. Ein Großteil des durch einen formalen MKA-Prozess geschaffenen „Mehrwerts“ beruht auf<br />
der Festlegung einer fundierten Reihe von Kriterien <strong>zur</strong> Beurteilung der Auswirkungen.<br />
In einem für das Verkehrsministerium des Vereinigten Königreichs erarbeiteten MKA-Handbuch<br />
(DTLR, 2000) wird der Standpunkt vertreten, dass unter Umständen auch die Sichtweisen der<br />
Interessengruppen relevant sind. Eine Möglichkeit, diese einzubeziehen, liegt darin, die betroffenen<br />
Parteien an einigen oder allen Stufen der MKA unmittelbar zu beteiligen. Eine zweite Möglichkeit<br />
ist die Prüfung und Analyse politischer Stellungnahmen sowie sekundärer Informationsquellen der<br />
verschiedenen Interessengruppen, um daraus Kriterien abzuleiten, welche deren Belange<br />
widerspiegeln. Die dritte Option bietet sich an, wenn im Entscheidungsfindungsteam<br />
entsprechendes Fachwissen vorhanden ist, und besteht darin, dass ein oder mehrere Mitglieder des<br />
Teams die Position der Interessengruppen einnehmen, um sicherzustellen, dass diese Perspektive<br />
bei der Ableitung der Kriterien nicht außer Acht gelassen wird.<br />
Schritt 2 – Gruppierung der Kriterien<br />
Im Rahmen einer SEA kann es hilfreich sein, die Kriterien anhand der wichtigsten Folgenarten zu<br />
gruppieren, d. h. nach allgemein wirtschaftlichen, ökologischen, gesundheitlichen, sozialen und<br />
weiter reichenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Dies bietet sich besonders dann an, wenn die<br />
sich abzeichnende Entscheidungsstruktur eine relativ große Anzahl von Kriterien (beispielsweise<br />
acht oder mehr) umfasst und jedem Kriterium eine Gewichtung zugewiesen wird.<br />
Schritt 3 – Bewertung der Kriterien<br />
Vor der endgültigen Festlegung der Kriterien muss die vorläufige Auswahl anhand einer Reihe von<br />
Merkmalen bewertet werden:<br />
• Vollständigkeit: Wurden alle wichtigen Kriterien einbezogen?<br />
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