Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
bezüglich des Gerechtigkeitsgrundsatzes). Signifikante Transferzahlungen sollten im<br />
Zusammenhang mit der Prüfung der Verteilungseffekte (vgl. Abschnitt 4.2) erörtert werden.<br />
Wird ein Kostenelement in einem der Szenarien zum Teil durch eine Subvention gedeckt, müssen<br />
die der Gesellschaft durch diese Subvention entstehenden Kosten selbst dann in die Analyse<br />
einbezogen werden, wenn die Subvention keine Kosten für den Privatsektor bedeutet.<br />
Schließen die Kosten Steuern mit ein, sollten diese abgezogen werden. Der Grund hierfür liegt<br />
darin, dass Steuern einen Transfer von den Steuerzahlern zu den Empfängern der Steuereinnahmen<br />
darstellen. Eine Einbeziehung der Steuern führt zu einer überhöhten Bewertung der Kosten einer<br />
Maßnahme für die Gesellschaft insgesamt (um den Betrag der bezahlten Steuern). Mehrwertsteuern<br />
und Verbrauchsteuern sind Beispiele für Steuern, die relativ einfach von der Analyse ausgenommen<br />
werden können. Bei Arbeitssteuern und indirekten Unternehmenssteuern (wie beispielsweise<br />
Sozialabgaben) stellt sich die Situation ungleich komplexer dar. Sofern es nicht möglich war (oder<br />
nicht für angebracht erachtet wurde), Steuern heraus<strong>zur</strong>echnen, sollte im SEA-Bericht dokumentiert<br />
werden, ob eine Schätzung bestimmte Steuern beinhaltet oder nicht.<br />
Hinsichtlich der Behandlung von Steuern gibt es einen wichtigen Sonderfall: Wird eine Steuer<br />
erhoben, um den durch einen ökologischen oder sonstigen externen Effekt verursachten Schaden zu<br />
decken (wie z. B. im Falle der Deponiesteuer), so stellt diese Steuer keine Transferzahlung dar,<br />
sondern spiegelt vielmehr die tatsächlichen Kosten wider, die der Gesellschaft aus der Nutzung<br />
dieser Ressource entstehen (bzw. stellt den Versuch dar, diese Kosten widerzuspiegeln). Solche<br />
Steuern sollten einbezogen werden, wobei sie allerdings bei der Analyse der Auswirkungen auf die<br />
Umwelt nicht doppelt gezählt werden dürfen.<br />
Die Bereinigung der privaten Kosten um Transferzahlungen ist insbesondere dann relevant, wenn<br />
die Bewertung der Kosten auf Buchführungsdaten basiert. Werden die Kosten einer Maßnahme<br />
anhand von Schätzungen der Investitions- und Betriebskosten von Grund auf neu berechnet, so<br />
werden keine Transferzahlungen einbezogen und es ist keine Bereinigung erforderlich.<br />
Als allgemeine Leitlinie gelten die folgenden Empfehlungen für die Durchführung der<br />
wirtschaftlichen Analyse: 1) Die Einbeziehung von Steuern und Subventionen ist zu vermeiden. 2)<br />
Es ist klar anzugeben, welche Kostenarten in die Kalkulation einbezogen wurden (z. B. welche<br />
Steuern und Subventionen unter Umständen in den Kosten enthalten sind).<br />
3.4.2 Schritt 3.1 Ermittlung der wirtschaftlichen Auswirkungen<br />
Eine praktische Möglichkeit der Ermittlung und Prüfung der Auswirkungen ist die Verwendung<br />
einer Checkliste. Die in Anlage G enthaltene Checkliste (Ausgangscheckliste) umfasst<br />
beispielsweise die folgenden Fragen:<br />
• Kommt es zu signifikanten Änderungen bei den Betriebskosten?<br />
• Kommt es zu signifikanten Änderungen bei den Investitionskosten (z. B. der Kosten <strong>zur</strong><br />
Vermeidung von Risiken für die menschliche Gesundheit wie Abfall- und<br />
Abwasserbehandlung)?<br />
• Ist es wahrscheinlich, dass es zu signifikanten Änderungen bei den Verwaltungskosten kommt?<br />
Die in diesem <strong>Leitlinien</strong>dokument vorgestellten Checklisten bieten Anhaltspunkte für die Arten von<br />
Wirkungen, die berücksichtigt werden könnten. Sie könnten zudem für die Dokumentation der<br />
Analyse verwendet und in den SEA-Bericht aufgenommen werden, um zu zeigen, dass alle<br />
relevanten Auswirkungen in Betracht gezogen wurden.<br />
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