Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
• Der Unterschied ist zu beschreiben oder zu quantifizieren. Absolute Werte sollten nur dann<br />
herangezogen werden, wenn für jedes Szenarium absolute Werte unmittelbar verfügbar sind<br />
oder wenn die Kenntnis der Gesamtwerte für die Bewertung von Bedeutung ist (z. B. die einem<br />
bestimmten Akteur in einer Lieferkette entstehenden Kosten, insbesondere wenn diese in<br />
anderen Zeiträumen entstehen als ein etwaiger Nutzen oder wenn Unterschiede zwischen den<br />
Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit nur bestimmt werden können, indem die<br />
Gesamtwirkungen für beide Szenarien bewertet und anschließend die Gesamtwerte verglichen<br />
werden, um die Unterschiede zu schätzen). Andernfalls ist es in der Regel am einfachsten,<br />
etwaige Unterschiede zwischen den Szenarien zu ermitteln und zu beschreiben.<br />
• Wichtig ist die Beschreibung der Konsequenzen: Wie wirken sich die Unterschiede zwischen<br />
dem Szenarium der „beantragten Verwendung“ und dem Szenarium der „Nicht-Verwendung“<br />
hinsichtlich Kosten und Nutzen aus?<br />
3.2.3 Minimierung der zentralen Unsicherheiten, die sich bei der Analyse ergeben (sofern<br />
durchführbar)<br />
Die SEA basiert vermutlich teilweise auf Annahmen, Projektionen und Vorhersagen über das<br />
wahrscheinliche Reaktionsverhalten der Akteure der relevanten Lieferketten, die künftige<br />
Verwendung des Stoffes oder eines Alternativstoffes durch diese Akteure und die Signifikanz jeder<br />
einzelnen Auswirkung im Rahmen der relevanten Szenarien. Im Zuge der Analyse sollte deutlicher<br />
werden, worin die zentralen Unsicherheiten liegen.<br />
Je größer die Unsicherheit, desto weniger belastbar sind die vorausgesagten Auswirkungen.<br />
Antragsteller und Dritte sollten versuchen, diese zentralen Unsicherheiten während ihrer<br />
Datenerhebung zu minimieren, und die Auswirkungen der Unsicherheiten in ihrer Analyse<br />
aufzeigen. Im Rahmen der Analyse sollten sich Antragsteller und Dritte auf die Unsicherheiten<br />
konzentrieren, die wahrscheinlich die größten Auswirkungen haben werden, d. h. auf jene, die<br />
verhindern, dass eine tragfähige Schlussfolgerung gezogen werden kann.<br />
Es ist wichtig zu erkennen, dass manche Unsicherheiten unmöglich ausgeräumt werden können<br />
(z. B. in Ermangelung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Wirkungen eines Stoffes). Diese<br />
werden als Restunsicherheiten bezeichnet. <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Analyse von Unsicherheiten sind<br />
Abschnitt 4.3 zu entnehmen.<br />
3.2.4 Vermeidung von Doppelzählungen<br />
Es ist notwendig, die wahrscheinliche Reaktion jedes einzelnen Akteurs der Lieferkette im Rahmen<br />
des Szenariums der „Nicht-Verwendung“ zu bestimmen. Der beste Weg hierfür ist wahrscheinlich<br />
die Konsultation der betroffenen Akteure jeder relevanten Lieferkette (weiterführende Angaben<br />
hierzu sind dem vorangegangenen Kapitel zu entnehmen).<br />
Bei der Bestimmung der realen Kosten des Szenariums der „Nicht-Verwendung“ ist es wichtig, die<br />
doppelte Zählung von Auswirkungen entlang einer Lieferkette zu vermeiden, um einer<br />
überschätzten Darstellung vorzubeugen. Kann beispielsweise ein Hersteller etwaige Zusatzkosten<br />
an die nachgeschaltete Lieferkette weitergeben, sollte der Antragsteller diese Kosten nicht diesem<br />
Akteur zuordnen.<br />
Daneben ist ein weiterer Aspekt zu berücksichtigen, um Doppelzählungen zu vermeiden. Die<br />
Zahlung von Umweltsteuern und -abgaben stellt zuweilen eine Internalisierung externer Kosten dar.<br />
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