Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
nachfolgenden Abschnitte die einzelnen Arten von Auswirkungen zum Gegenstand haben, für die<br />
jeweils die ersten drei Schritte (Schritt 3.1 bis 3.3) durchgeführt werden.<br />
In diesem Abschnitt wird der vorgeschlagene Ansatz für diese Stufe des SEA-Verfahrens<br />
ausführlich beschrieben. Es ist darauf hinzuweisen, dass der SEA insgesamt ein iterativer<br />
Ansatz zugrunde liegen sollte und Antragsteller die Detailtiefe in dieser Stufe so gestalten<br />
sollten, dass sie der Detailtiefe der durchzuführenden SEA-Durchläufe entspricht.<br />
Der Ansatz für Stufe 3 kann in die folgenden zentralen Abschnitte untergliedert werden:<br />
Abschnitt 3.1: Ermittlung der wichtigsten Auswirkungen<br />
Abschnitt 3.2: Wichtige Überlegungen für die Datenerhebung und die Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
Abschnitt 3.3: Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt<br />
Abschnitt 3.4: Wirtschaftliche Auswirkungen<br />
Abschnitt 3.5: Soziale Auswirkungen<br />
Abschnitt 3.6: Auswirkungen auf Handel, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche<br />
Entwicklung<br />
Abschnitt 3.7: Kohärenz der Analyse (Währung, Preisniveau, Diskontierung usw.)<br />
Abschnitt 3.8: Zusammenfassung der zentralen Aspekte der allgemeinen Szenarien der „Nicht-<br />
Verwendung“<br />
Wie in allen Stufen des SEA-Verfahrens sollten Antragsteller auch in dieser Stufe die<br />
Unsicherheiten in den verfügbaren Daten berücksichtigen. Die Folgen von Unsicherheiten<br />
sollten bei der Darstellung der Bewertung der Auswirkungen berücksichtigt und erörtert<br />
werden.<br />
3.1 Schritt 3.1 – Ermittlung der wichtigsten Auswirkungen<br />
Die unten stehenden Schritte bilden einen vorgeschlagenen Ansatz für die Ermittlung der<br />
wichtigsten Unterschiede zwischen den Auswirkungen der Szenarien. Dieser Prozess wird in<br />
Abbildung 12 zusammenfassend dargestellt. Diese Arbeiten sollten selbstverständlich auf den<br />
relevanten Lieferketten und sonstigen Rahmenwerten aufbauen, die in Stufe 2 ermittelt und<br />
definiert wurden.<br />
Schritt 3.1a <strong>Erstellung</strong> einer Liste der Auswirkungen<br />
54<br />
Anlage G dieses <strong>Leitlinien</strong>dokuments beinhaltet eine nicht erschöpfende Checkliste<br />
der Fragen, mit deren Hilfe die Auswirkungen ermittelt werden könnten. Zudem<br />
können alle bereits im Zuge der Erarbeitung der übrigen Bestandteile des<br />
Zulassungsantrags durchgeführten Konsultationen unter Umständen bei der<br />
Feststellung der relevanten Auswirkungen helfen.<br />
Die Checklisten können herangezogen werden, um den Prüfprozess zu unterstützen,<br />
d. h. um zu zeigen, dass alle Auswirkungen in Betracht gezogen und entweder<br />
weiterverfolgt oder verworfen wurden und keine Auswirkung vergessen wurde. Die<br />
Vorlage der ausgefüllten Checklisten im Rahmen der Dokumentation wäre daher der