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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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ANLAGE B: BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN<br />

Industrieländern der Welt ändern. Für die Analyse der Auswirkungen, die in der ersten Kyoto-<br />

Verpflichtungsperiode auftreten, ist ein Referenzwert von 20 EUR/t CO2 anzusetzen. Es empfiehlt<br />

sich, für die Sensitivitätsanalyse den Preis zu variieren.<br />

Für die zusätzliche Erzeugung von Abwässern gibt es keine EU-weit anwendbaren Kosten pro<br />

Einheit. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden die meisten Mitgliedstaaten<br />

wirtschaftliche Analysen durchführen und eine Schätzung der für die Beseitigung dieser Stoffe<br />

anfallenden Minderungskosten pro Einheit vornehmen. Die Ergebnisse dieser Analysen könnten in<br />

der SEA verwendet werden.<br />

Es ist unwahrscheinlich, dass es viele Situationen gibt, in denen zusätzliche Abwässer in so<br />

signifikanten Mengen erzeugt werden, dass diese das Ergebnis der SEA beeinflussen.<br />

WEITERFÜHRENDE LITERATUR<br />

– CAFE (2005), Impact assessment of the Thematic Strategy on Air Pollution<br />

– Europäische Kommission (2009), <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Folgenabschätzung, verfügbar unter<br />

http://ec.europa.eu/governance/impact/commission_guidelines/commission_guidelines_en.htm<br />

– NewExt (2003), New Elements for the Assessment of External Costs from Energy Technologies,<br />

verfügbar unter http://www.ier.uni-stuttgart.de/forschung/projektwebsites/newext/newext_final.pdf<br />

B.2 Arten wirtschaftlicher Auswirkungen und relevante Datenquellen<br />

Die unten stehenden Checklisten sollen die Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen (vgl.<br />

Abschnitt 3.4) unterstützen. Der in diesen Checklisten verwendete Begriff „Änderung“ verweist<br />

sowohl auf Einnahmen als auch auf zusätzliche Kosten oder Kosteneinsparungen. Die Checklisten<br />

sollten nicht nur auf die Lieferkette, in welcher der Stoff gegenwärtig verwendet wird, sondern auf<br />

alle relevanten Lieferketten (z. B. die Lieferkette eines Alternativstoffes) angewendet werden.<br />

Wird die SEA <strong>zur</strong> Untermauerung eines Substitutionsplans im Rahmen eines Antrags auf Zulassung<br />

auf dem Weg der angemessenen Beherrschung vorgelegt (Verwendungszweck 3 – vgl.<br />

Abschnitt 1.3), stellt der Zeitplan der Umstellung einen entscheidenden Faktor dar, der bei der<br />

Bestimmung des Ausmaßes der wirtschaftlichen Auswirkungen (sowie anderer Arten von<br />

Auswirkungen) berücksichtigt werden muss.<br />

Begriffsbestimmung<br />

Investitionskosten und verlorene Kosten<br />

Investitionskosten betreffen den Erwerb von Investitionsgütern wie Anlagen und Maschinen.<br />

Verlorene Kosten sind für Investitionsvorhaben geleistete Zahlungen, die nicht durch einen<br />

Verkauf der Investitionsgüter gedeckt werden können. Somit spielen verlorene Kosten im<br />

Entscheidungsprozess des Unternehmens keine Rolle mehr. Sobald beispielsweise ein<br />

unpatentiertes Produkt in Verkehr gebracht wurde, sind die Kosten für Forschung und<br />

Entwicklung verlorene Kosten.<br />

Arten von Investitionskosten<br />

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