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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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1.4.6 Stufe 5: Darstellung der Ergebnisse<br />

Abbildung 8: SEA-Verfahren – Stufe 5<br />

Stufe 1 –<br />

Ziele der SEA<br />

(Kapitel 1)<br />

Stufe 2 –<br />

Bestimmung des<br />

Umfangs der SEA<br />

(Kapitel 2)<br />

Gegenstand von Stufe 5: Darstellung der Ergebnisse<br />

SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Stufe 5 ist die letzte Stufe des SEA-Verfahrens. Auf dieser Stufe werden die wichtigsten<br />

Erkenntnisse und Ergebnisse der Analyse zusammengefasst. Um die Transparenz und<br />

Verlässlichkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, sollten die herangezogenen Schlüsselannahmen<br />

und vorhandenen Unsicherheiten gemeinsam mit den abschließenden Ergebnissen dargestellt<br />

werden.<br />

Es ist wichtig, alle Daten systematisch und transparent darzustellen, um den Entscheidungsprozess<br />

zu unterstützen. Da die in der vorgelegten SEA enthaltenen Informationen Bestandteil eines<br />

Zulassungsantrags sind, stellen sie für den Antragsteller eine wichtige Gelegenheit dar, um zu<br />

begründen, warum eine Zulassung erteilt werden sollte. 13 Daher sollte seine Argumentation in einer<br />

überzeugenden, aber auch objektiven Weise vorgebracht werden. Was die in der<br />

Konsultationsphase von Dritten eingereichten eigenen SEA oder Bemerkungen zu einer anderen<br />

SEA betrifft, so erleichtert eine transparente und objektive Darstellung die Nutzung der<br />

übermittelten Informationen.<br />

Durchführung von Stufe 5<br />

Stufe 3 –<br />

Ermittlung und<br />

Abschätzung der<br />

Auswirkungen<br />

(Kapitel 3)<br />

Stufe 4 –<br />

Interpretation<br />

und Ableitung<br />

von Schlussfolgerungen<br />

(Kapitel 4)<br />

Stufe 5 –<br />

Darstellung der Ergebnisse<br />

(Kapitel 5)<br />

.<br />

Schritt 5.1 –<br />

Ausarbeitung des : SEA-<br />

Berichts<br />

Schritt . 5.2 – Verwendung der<br />

internen Checkliste <strong>zur</strong><br />

Überprüfung der SEA auf<br />

Vollständigkeit<br />

Ergebnis dieser Stufe ist der SEA-Bericht. Dieser kann unter Verwendung eines Musters erstellt<br />

und anhand einer internen Checkliste daraufhin überprüft werden, ob er die wesentlichen Punkte<br />

eines SEA-Berichts beinhaltet. Die Berichterstattung über die Ergebnisse der SEA umfasst die<br />

folgenden Schritte:<br />

13 Da für die Überarbeitung einer SEA zu einem späteren Zeitpunkt weniger Zeit <strong>zur</strong> Verfügung stehen wird.<br />

.<br />

29

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