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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

VORWORT<br />

In diesem Dokument wird die Durchführung <strong>sozioökonomischer</strong> Analysen im Rahmen des<br />

REACH-Verfahrens für Zulassungsanträge dargelegt. Das Dokument ist Teil einer Serie von<br />

<strong>Leitlinien</strong>dokumenten, die alle Beteiligten dabei unterstützen sollen, ihren Verpflichtungen im<br />

Rahmen der REACH-Verordnung nachzukommen. Die Dokumente enthalten ausführliche<br />

<strong>Leitlinien</strong> zu einer Reihe wichtiger REACH-Prozesse sowie zu einigen speziellen<br />

wissenschaftlichen und/oder technischen Verfahren, zu denen die Industrie oder Behörden im<br />

Rahmen der REACH-Verordnung verpflichtet sind.<br />

Die <strong>Leitlinien</strong>dokumente wurden im Rahmen der REACH-Durchführungsprojekte unter Leitung<br />

der Dienststellen der Europäischen Kommission erstellt und erörtert, und zwar unter Einbindung<br />

von Interessenvertretern aus den Mitgliedstaaten, der Industrie und Nichtregierungsorganisationen.<br />

Sie sind auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur<br />

(http://echa.europa.eu/reach_de.asp). verfügbar. Weitere <strong>Leitlinien</strong>dokumente werden auf dieser<br />

Website veröffentlicht, sobald sie fertiggestellt bzw. aktualisiert wurden.<br />

Dieses Dokument bezieht sich auf die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006. 1<br />

1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 <strong>zur</strong><br />

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), <strong>zur</strong> Schaffung einer<br />

Europäischen Agentur für chemische Stoffe, <strong>zur</strong> Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und <strong>zur</strong> Aufhebung der<br />

Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie<br />

76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission<br />

(ABl. L 136 vom 29.5.2007, S. 3).<br />

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