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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Im SEA-Bericht kann die Definition des Szenariums der „beantragten Verwendung“ sehr knapp<br />

gehalten werden, indem auf die in anderen Teilen des Antrags beschriebene(n) Verwendung(en)<br />

und damit verbundene(n) Funktion(en) verwiesen wird (vgl. die <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines<br />

Zulassungsantrags, Kapitel 2 und 3). Diese Verwendungen und Funktionen können der Klarheit<br />

halber auch im SEA-Bericht kurz zusammenfassend dargestellt werden.<br />

In Tabelle 1 ist ein einfaches Format für die Definition des Szenariums der „beantragten<br />

Verwendung“ für eine vertikale Lieferkette im Hinblick auf eine bestimmte Endnutzung dargestellt.<br />

In dieser Lieferkette gibt es drei (nachgeschaltete) Verwendungen, für die eine Zulassung<br />

erforderlich ist: zwei Formulierungsstufen (DU1 und DU2) und die Verwendung des Stoffes für die<br />

Herstellung des Erzeugnisses/Produkts P1 (DU3).<br />

Alle Verwendungen in einer Lieferkette müssen im Hinblick auf ein Endprodukt definiert werden,<br />

bei dem es sich in vielen Fällen um ein Erzeugnis handelt. Es ist zu beachten, dass die relevante<br />

Lieferkette zusätzliche Akteure einschließen kann, die keine Zulassung benötigen. Dabei handelt es<br />

sich in der Regel um Akteure, die Erzeugnisse montieren oder verwenden (weil sie nicht den Stoff<br />

als solchen oder den Stoff als Teil eines Gemisches verwenden).<br />

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