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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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ANLAGE I: KALKULATION DER BEFOLGUNGSKOSTEN<br />

das Unternehmen wider. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn das Unternehmen das<br />

Anlagegut in seinen Büchern schneller abgeschrieben hat als angesichts der wirtschaftlichen<br />

Lebensdauer der Investition gerechtfertigt gewesen wäre. In solchen Situationen könnte der<br />

Restwert der Anlagegüter auf anderem Wege geschätzt werden. Eine Lösung könnte die Schätzung<br />

des Marktwerts sein.<br />

Der Restwert der Anlagegüter kann anschließend annualisiert werden, sodass er mit anderen Kosten<br />

verglichen werden kann. Beispiele für solche Kalkulationen sind der in Abschnitt 5.3.4 im<br />

Zusammenhang mit Szenarium 3 dargestellten Tabelle 8 zu entnehmen.<br />

3.4 Sicherstellung der ausschließlichen Berücksichtigung zusätzlicher Kosten<br />

Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten für eine falsche Abschätzung der Kosten. Besonders<br />

hervorzuheben ist hier die Vernachlässigung der Tatsache, dass ausschließlich die zusätzlichen<br />

Auswirkungen (d. h. die Mehrkosten) eines Szenariums der „Nicht-Verwendung“ geschätzt werden<br />

sollen. Es ist unbedingt zu gewährleisten, dass die ermittelten Kosten tatsächlich dem Szenarium<br />

zuzuordnen sind, das aus der Verweigerung der Zulassung entsteht. Somit ist es wichtig, sein<br />

Augenmerk auch darauf zu richten, was geschehen wäre, wenn es kein Szenarium der „Nicht-<br />

Verwendung“ gäbe (also im Szenarium der „beantragten Verwendung“).<br />

Im folgenden Beispiel wird das Problem veranschaulicht: Angenommen, im Szenarium der „Nicht-<br />

Verwendung“ ist ein Unternehmen aufgrund von Emissionskontrollen gezwungen, seine alte,<br />

umweltschädliche Filterausrüstung stillzulegen und durch eine aktuellere, modernere Ausrüstung zu<br />

ersetzen, deren Kosten sich auf 1 Mio. EUR belaufen. Auf den ersten Blick entsprechen die Kosten<br />

dieses Szenariums der „Nicht-Verwendung“ den Kosten der Installation der neuen Ausrüstung,<br />

abzüglich etwaiger Differenzen zwischen den Betriebskosten der alten und der neuen Ausrüstung.<br />

Der Einfachheit halber sei angenommen, dass die Betriebskosten bei beiden Filtern gleich hoch<br />

sind. Dann belaufen sich die Kosten des Szenariums der „Nicht-Verwendung“ scheinbar auf<br />

1 Mio. EUR.<br />

Es ist jedoch zu bedenken, dass der alte Filter am Ende seiner Lebensdauer, d. h. nach Ablauf von<br />

fünf Jahren, ohnehin ersetzt worden wäre. Daher entsprechen die Kosten des Szenariums der<br />

„Nicht-Verwendung“ den Kosten des Vorziehens der Ausgaben für den neuen Filter um fünf<br />

Jahre und nicht den gesamten Kosten des neuen Filters.<br />

Der Antragsteller kann diese Kosten mithilfe des Ansatzes der annualisierten Kosten sehr einfach<br />

schätzen: Sie entsprechen der Zahlung einer zusätzlichen fünfjährigen „Rate“. Diese Kosten können<br />

problemlos berechnet werden (Tabelle 1).<br />

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