Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
die Verwendungen, für die eine Zulassung unter den im Stoffsicherheitsbericht (CSR) –<br />
insbesondere im Expositionsszenarium bzw. in den Expositionsszenarien – des Antragstellers<br />
beschriebenen Bedingungen beantragt wird.<br />
• Schritt 2.3: Definition des Szenariums der „Nicht-Verwendung“ Dies ist ein Schlüsselelement<br />
der SEA. Wie wird die Lieferkette reagieren, wenn die Zulassung verweigert werden sollte? Bei<br />
der Beantwortung dieser Frage ist grundsätzlich die Konsultation der Akteure der Lieferkette<br />
von sehr großer Bedeutung. Unter Umständen gibt es mehr als ein mögliches Szenarium der<br />
„Nicht-Verwendung“. In diesem Falle könnten alle diese Szenarien in die nächste Stufe<br />
übernommen werden, in der die Auswirkungen bewertet werden. Alternativ kann der<br />
Antragsteller aber auch beschließen, einige Szenarien nicht weiter zu verfolgen, weil er sie als<br />
zu unwahrscheinlich erachtet. Ebenso könnten die wahrscheinlichsten Szenarien ausführlicher<br />
analysiert werden als jene, die als weniger wahrscheinlich gelten. Es empfiehlt sich jedoch, sie<br />
alle zu dokumentieren, einschließlich der Gründe dafür, dass bestimmte Szenarien nicht weiter<br />
verfolgt werden.<br />
• Schritt 2.4: Festlegung des Umfangs der SEA durch die Definition der Zeiträume, des<br />
geografischen Rahmens und der Formen von Auswirkungen, die in der SEA erfasst werden<br />
sollen. Nach der Definition der Szenarien der „beantragten Verwendung“ und der „Nicht-<br />
Verwendung“ dürfte es möglich sein, diese Faktoren zu bestimmen (z. B. könnten<br />
Wettbewerbsfähigkeit und Auswirkungen auf den Handel je nachdem, welches<br />
Reaktionsverhalten als das wahrscheinlichste erachtet wird, relevant oder irrelevant sein).<br />
Werden anschließend (in der nächsten Stufe) die relevanten Auswirkungen im Einzelnen<br />
analysiert, zeigt sich möglicherweise die Notwendigkeit weiterer Durchläufe des SEA-<br />
Verfahrens, um den Rahmen für die SEA anzupassen.<br />
Szenarien der „beantragten Verwendung“ und der „Nicht-Verwendung“<br />
Diese beiden Situationen gestalten sich wie folgt: 1) Die Zulassung wird erteilt, und der<br />
Antragsteller/seine DU können den Stoff weiterhin für die von der Zulassung abgedeckten<br />
Verwendungen nutzen. 2) Die Zulassung wird verweigert und der Stoff kann nicht verwendet<br />
werden. Im vorliegenden <strong>Leitlinien</strong>dokument werden diese beiden Situationen als Szenarien der<br />
„beantragten Verwendung“ und der „Nicht-Verwendung“ bezeichnet.<br />
Das Szenarium der „beantragten Verwendung“ könnte in den meisten Fällen auch als das<br />
Grundszenarium bezeichnet werden, während das Szenarium der „Nicht-Verwendung“ das<br />
Reaktionsszenarium darstellt. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen: Der Antrag könnte eine neue<br />
Verwendung oder die Wiederaufnahme einer Verwendung zum Gegenstand haben, die<br />
gegenwärtig nicht erfolgt. Zu solchen Situationen kommt es, wenn der Antragsteller die<br />
Notwendigkeit einer (neuen) Verwendung des Stoffes feststellt, nachdem die Frist für die<br />
Einreichung des Zulassungsantrags für diesen Stoff abgelaufen ist.<br />
In den meisten Fällen dürfte der Antrag auf Zulassung eine bereits gegebene Verwendung<br />
zum Gegenstand haben. In diesem <strong>Leitlinien</strong>dokument wird im Folgenden grundsätzlich<br />
diese Situation als das Szenarium der „beantragten Verwendung“ (Grundszenarium)<br />
bezeichnet. Spezifische Verweise auf die beiden anderen Situationen erfolgen nur dann, wenn<br />
diese Unterscheidung von Bedeutung ist, wie beispielsweise bei der Definition des<br />
Grundszenariums im Zuge der Festlegung des Umfangs der SEA.<br />
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