Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
Abschnitt 3.3.2 beschreibt, wie die betroffenen relevanten Lieferketten und die relevanten<br />
gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen ermittelt werden; in Abschnitt 3.3.3 wird die<br />
Ermittlung von Veränderungen bei Emissionen und Exposition weiter ausgeführt. Abschnitt 3.3.4<br />
hat die Bestimmung, Bewertung und, sofern möglich, die Quantifizierung der Auswirkungen zum<br />
Gegenstand, während sich Abschnitt 3.3.5 mit der Monetarisierung der Auswirkungen befasst.<br />
Dabei werden mögliche Datenquellen beleuchtet und Beispiele angeführt. Abschließend wird in<br />
Abschnitt 3.3.6 die Berichterstattung über die Ergebnisse beschrieben.<br />
Wie oben erläutert, ist es nur selten möglich, sämtliche Auswirkungen zu quantifizieren (in<br />
Schritt 3) oder in Werten auszudrücken (Schritt 4). Das Ziel sollte jedoch sein, zumindest eine<br />
qualitative Beschreibung der wichtigsten Veränderungen bei den gesundheitlichen und<br />
ökologischen Auswirkungen vorzunehmen, die als Unterschiede zwischen den Szenarien der<br />
„beantragten Verwendung“ und der „Nicht-Verwendung“ zu erwarten sind.<br />
Unter Umständen sind mehrere Durchläufe erforderlich, da während des gesamten Verfahrens<br />
Daten erhoben werden, die beispielsweise auf neue relevante Emissionen hindeuten könnten,<br />
welche ursprünglich nicht bedacht wurden. Möglicherweise stellt sich auch während der<br />
Quantifizierung der Auswirkungen heraus, dass eine ursprünglich als wichtig erachtete Emission<br />
weniger relevant ist. Daher sollte als Ausgangspunkt der Analyseumfang möglichst breit abgesteckt<br />
werden. So kann sichergestellt werden, dass keine wichtigen Aspekte übersehen werden. Der<br />
Umfang sollte Änderungen in der(den) gesamten Lieferkette(n) des in Anhang XIV aufgeführten<br />
Stoffes und der möglichen Alternativen abdecken und sowohl unmittelbare als auch mittelbare<br />
Emissionen/Expositionen und Auswirkungen berücksichtigen.<br />
3.3.2 Veränderungen bei der Herstellung, Einfuhr und Verwendung des Stoffes und<br />
ungeeigneter Alternativen in den relevanten Lieferketten und erste Ermittlung<br />
relevanter Auswirkungen<br />
3.3.2.1 Relevante Lieferketten<br />
Relevant sind jene Lieferketten, in denen ein Unterschied zwischen den Szenarien der „beantragten<br />
Verwendung“ und der „Nicht-Verwendung“ festzustellen sein dürfte. Die Frage ist also, was sich<br />
ändern wird, wenn die Zulassung verweigert wird. Die Lieferketten sollten bereits im Zuge der<br />
Bestimmung des Umfangs und der Definition der Szenarien der „beantragten Verwendung“ und der<br />
„Nicht-Verwendung“ weitgehend ermittelt und beschrieben worden sein (Stufe 2). An diesem Punkt<br />
des SEA-Verfahrens sollte eingehender geprüft werden, welche Änderungen sich in den betroffenen<br />
Lieferketten bei Emissionen/Expositionen/Auswirkungen ergeben werden und ob ursprünglich alle<br />
relevanten Lieferketten ermittelt wurden. Mit anderen Worten, diese Überprüfungen führen unter<br />
Umständen dazu, dass erneute Durchläufe des SEA-Verfahrens erforderlich werden. Im Folgenden<br />
wird ein Eindruck davon vermittelt, welche Arten von Fragen/Überlegungen auf dieser Stufe der<br />
Bewertung relevant sind.<br />
Es sind alle Emissionen/Expositionen/Auswirkungen zu berücksichtigen, die durch die<br />
Verweigerung der Zulassung reduziert/beseitigt oder aber hervorgerufen/erhöht werden:<br />
• In der vorgeschalteten Lieferkette: Wenn beispielsweise eine andere (ungeeignete)<br />
Alternative die Funktion(en) des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes übernimmt, wird dies<br />
zu Unterschieden bei Emissionen/Exposition/Auswirkungen in der dem in Anhang XIV<br />
aufgeführten Stoff vorgeschalteten Lieferkette (z. B. geringere Emissionen) und in der der<br />
Alternative vorgeschalteten Lieferkette (z. B. höhere Emissionen) führen?<br />
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