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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

der bei der Bestimmung des Analyseumfangs durchgeführte Prozess so gestaltet, dass der Leser<br />

gegebenenfalls notwendige weitere Durchläufe logisch und effizient vornehmen kann. Die<br />

Einbeziehung dieser wichtigen Durchläufe in eine Stufe sollte die Transparenz des SEA-Verfahrens<br />

verbessern.<br />

Analyse der Auswirkungen<br />

Antragsteller sollten in diesem Abschnitt idealerweise unter Anwendung eines (in Kapitel 4<br />

erläuterten) Kosten-Nutzen-Ansatzes alle Nettoauswirkungen einer Zulassung im Vergleich zum<br />

Szenarium der „Nicht-Verwendung“ darstellen (d. h. die Unterschiede zwischen den beiden<br />

Szenarien). Unter Umständen ist es nicht möglich oder notwendig, alle Auswirkungen zu<br />

quantifizieren. Dies könnte beispielsweise darauf <strong>zur</strong>ückzuführen sein, dass keine Daten verfügbar<br />

sind, um Umweltrisiken in Auswirkungen um<strong>zur</strong>echnen (denen ein monetärer Wert zugewiesen<br />

werden kann). Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass bestimmte Auswirkungen so gravierend<br />

sind, dass für das betreffende Problem eine qualitative Bewertung als geeignet erachtet wird. Vgl.<br />

hierzu Kapitel 3 dieser <strong>Leitlinien</strong>.<br />

Neben der Beurteilung der Größenordnung der Auswirkungen ist auch zu erläutern, wie diese<br />

Auswirkungen unterschiedliche Bereiche der Gesellschaft betreffen (d. h. die Verteilungseffekte in<br />

der lokalen/regionalen Wirtschaft, wie beispielsweise in den Bereichen Beschäftigung, Kriminalität<br />

und Erholung). Vgl. hierzu Kapitel 4 dieser <strong>Leitlinien</strong>.<br />

Für Dritte, die keine vollständige SEA, sondern spezifische Informationen vorlegen, ist es unter<br />

Umständen nicht erforderlich, die gesamte Analyse wiederzugeben. Der Schwerpunkt liegt<br />

wahrscheinlich auf der Analyse der Alternativen. Es wird jedoch empfohlen, die Auswirkungen<br />

dieser „neuen“ Informationen hinsichtlich der Frage zu erörtern, inwiefern sie das Ergebnis der vom<br />

Antragsteller eingereichten SEA beeinflussen.<br />

Interpretation und Ableitung von Schlussfolgerungen<br />

An dieser Stelle sollten die Ergebnisse der SEA bzw. des Beitrags zu einer SEA dargestellt werden.<br />

Dabei sind alle herangezogenen Annahmen zu nennen (einschließlich der angewandten Methoden).<br />

Zudem sollte erläutert werden, inwiefern sich Unsicherheiten auf das Ergebnis der SEA auswirken<br />

könnten. Vgl. hierzu Kapitel 4 dieser <strong>Leitlinien</strong>.<br />

Antragsteller sollten ihre Argumente für eine Zulassung vorbringen, während Dritte ihre Argumente<br />

für bzw. gegen eine Zulassung darstellen sollten.<br />

Anlage<br />

Es wird nachdrücklich empfohlen, in der SEA bzw. in einem Beitrag hierzu zu dokumentieren,<br />

132<br />

• welche Datenquellen herangezogen wurden,<br />

• wie die Daten erhoben wurden und<br />

• wer konsultiert wurde.<br />

Dies verbessert die Transparenz der Ergebnisse und erleichtert die Beurteilung der Frage, ob die<br />

Daten aus zuverlässiger Quelle stammen. Beispielsweise könnten hier unter anderem etwaige

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