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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

12<br />

sind beteiligt?)<br />

• Stufe 3: Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen (Welches sind die zu<br />

erwartenden Auswirkungen der Erteilung der Zulassung im Vergleich zu einer<br />

Verweigerung der Zulassung, d. h., worin liegen die Unterschiede zwischen den<br />

Szenarien der „beantragten Verwendung“ und der „Nicht-Verwendung“?)<br />

• Stufe 4: Interpretation und Schlussfolgerungen (Zusammenführung der Auswirkungen<br />

auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und<br />

sonstige Bereiche mit dem Ziel einer Abschätzung des Nettonutzens und der<br />

Nettokosten einer Erteilung/Verweigerung der Zulassung)<br />

• Stufe 5: Darstellung der Ergebnisse (Erarbeitung eines Berichts, der die Ergebnisse<br />

sowie die der Analyse zugrunde gelegten Annahmen transparent dokumentiert)<br />

• Denken Sie daran, während des SEA-Verfahrens unter Umständen auftretende<br />

Unsicherheiten in Betracht zu ziehen:<br />

• Berücksichtigung von Unsicherheiten im gesamten SEA-Verfahren (nicht erst am<br />

Ende der Analyse)<br />

• Minimierung von Unsicherheiten, wann immer dies möglich ist<br />

• Bewertung des Einflusses der Unsicherheiten auf das Ergebnis der SEA; dies kann die<br />

Entscheidung darüber erleichtern, welche weiteren Daten am besten erhoben werden<br />

sollten, um die Unsicherheiten zu minimieren, und damit zu einem tragfähigen<br />

Ergebnis der SEA führen<br />

• Aufzeichnung/Dokumentation aller Unsicherheiten<br />

• Stellen Sie die transparente Darstellung und Dokumentation der wichtigsten<br />

Entscheidungen/Annahmen sicher, die bei der Konzeption der SEA eine Rolle gespielt haben,<br />

einschließlich der „Negativentscheidungen“, d. h. die Gründe für die Beschränkung der<br />

Reichweite auf einen bestimmten geografischen Bereich oder einen bestimmten Teil der<br />

Lieferkette sowie für die fehlende Berücksichtigung bestimmter Auswirkungen.<br />

• Es gibt keine goldene Regel für die Länge des SEA-Berichts, jedoch sollte eine<br />

Zusammenfassung der SEA vorgelegt werden, die in der Regel höchstens zehn Seiten<br />

umfassen sollte.<br />

In Abbildung 2 ist das iterative Verfahren der Durchführung einer SEA dargestellt.

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