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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Auswirkungen des Szenariums der „beantragten Verwendung“ im Vergleich zu den entsprechenden<br />

Auswirkungen des Szenariums der „Nicht-Verwendung“ zu bewerten. Wurde bei der Beschreibung<br />

der Szenarien der „Nicht-Verwendung“ (in Stufe 2) vorgebracht, dass im Falle einer Verweigerung<br />

der Zulassung wahrscheinlich ungeeignete Alternativen verwendet werden, sind hier auch die<br />

Auswirkungen dieser Alternativen sowie andere veränderte Auswirkungen in den Lieferketten<br />

dieser Alternativen zu bewerten. Besteht das wahrscheinliche Szenarium der „Nicht-Verwendung“<br />

darin, dass die Funktion/Leistung nicht länger verfügbar sein wird, sollte auch dies sorgfältig im<br />

Hinblick auf seine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt untersucht<br />

werden (wobei zu beachten ist, dass die von Stoffen und ihren Endprodukten erfüllten Funktionen<br />

womöglich Schutz vor Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bieten).<br />

In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie ein Vergleich zwischen den Auswirkungen der<br />

Herstellung, Einfuhr und/oder Verwendung eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes einerseits<br />

und der Nicht-Verwendung des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes andererseits im Hinblick auf<br />

die menschliche Gesundheit und die Umwelt anzustellen ist. Es ist wichtig zu begreifen, welche<br />

Veränderungen bei den gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen stattfinden werden (d. h.<br />

der Unterschied zwischen dem Szenarium der „beantragten Verwendung“ und dem Szenarium der<br />

„Nicht-Verwendung“), um Schlussfolgerungen darüber ziehen zu können, welche<br />

Nettoauswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt eine Verweigerung der<br />

Zulassung nach sich ziehen wird, wenn diese mit dem sozioökonomischen Nettonutzen der<br />

Erteilung einer Zulassung des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes für die beantragten<br />

Verwendungen verglichen werden sollen.<br />

Die Grundlage für die Ermittlung und Bewertung der gesundheitlichen und ökologischen<br />

Auswirkungen ist ein korrektes Verständnis der infolge einer Verweigerung der Zulassung zu<br />

erwartenden Veränderungen (d. h. das Szenarium der „Nicht-Verwendung“) im Hinblick auf<br />

60<br />

• die Herstellung, die Verwendung oder das Inverkehrbringen des in Anhang XIV<br />

aufgeführten Stoffes;<br />

• die Herstellung, die Verwendung oder das Inverkehrbringen ungeeigneter alternativer<br />

chemischer Stoffe, Prozesse oder Technologien 18 , wenn diese bei der Definition des<br />

Szenariums der „Nicht-Verwendung“ als wahrscheinliche Reaktion ermittelt wurden;<br />

• jeden anderen betroffenen vor- oder nachgeschalteten Prozess im Zusammenhang mit dem<br />

in Anhang XIV aufgeführten Stoff und den Alternativstoffen, -prozessen oder -technologien.<br />

Dies sollte bereits weitgehend im Rahmen der Definition der Szenarien der „beantragten<br />

Verwendung“ und der „Nicht-Verwendung“ sowie der Bestimmung des Untersuchungsrahmens<br />

beschrieben worden sein. Wie unten erörtert, kann jedoch die Bewertung der gesundheitlichen und<br />

ökologischen Auswirkungen unter Umständen dazu führen, dass für einzelne Teile der SEA im<br />

Hinblick auf das Verständnis des Szenariums der „Nicht-Verwendung“ und des ursprünglichen<br />

Umfangs der SEA erneute Durchläufe erforderlich sind.<br />

Die Bewertung der gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen einer<br />

Verringerung/Einstellung der Herstellung, der Verwendung oder des Inverkehrbringens des in<br />

Anhang XIV aufgeführten Stoffes im Rahmen des Szenariums der „Nicht-Verwendung“ bedeutet<br />

zuallererst eine Verringerung der durch diesen Stoff verursachten nachteiligen Auswirkungen.<br />

18 Es ist zu beachten, dass das in der SEA herangezogene Szenarium der „Nicht-Verwendung“ auf der Verwendung<br />

einer Alternative basieren kann, die den Ergebnissen der vom Antragsteller durchgeführten Analyse der Alternativen<br />

zufolge ungeeignet und/oder nicht verfügbar ist; vgl. Abschnitt 2.3.2.

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