Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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1 EINFÜHRUNG<br />
ANLAGE I: KALKULATION DER BEFOLGUNGSKOSTEN<br />
Diese Anlage bietet ergänzende Informationen und weiterführende <strong>Leitlinien</strong> für die Kalkulation<br />
der Kosten, die infolge der Regulierung eines Stoffes im Wege des Zulassungsverfahrens für<br />
besonders besorgniserregende Stoffe, d. h. für die in Anhang XIV der REACH-Verordnung<br />
aufgeführten Stoffe, entstehen. Sie kann auch für die Analyse der wirtschaftlichen Durchführbarkeit<br />
der Alternativen zu dem betreffenden Stoff herangezogen werden.<br />
Die Anlage ist gemeinsam mit anderen Informationsquellen zu verwenden. Sie baut auf den<br />
folgenden Grundlagen auf:<br />
• Abschnitt 3.4 (Wirtschaftliche Auswirkungen), teilweise Abschnitt 3.5 (Soziale Auswirkungen)<br />
und Anlagen B, C, D, E und F des vorliegenden <strong>Leitlinien</strong>dokuments;<br />
• Abschnitt 3.8 (Ermittlung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit von Alternativen) der <strong>Leitlinien</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags.<br />
Den Schwerpunkt dieser Anlage bilden die Befolgungskosten. 48 Gegebenenfalls müssen auch<br />
die Verwaltungskosten analysiert werden, sofern diese relevant sind. Dieses Thema wird jedoch in<br />
Abschnitt 8.4 der <strong>Leitlinien</strong> der Europäischen Kommission <strong>zur</strong> Folgenabschätzung 49 und Teil III<br />
Kapitel 10 der Anhänge zu den <strong>Leitlinien</strong> der Europäischen Kommission <strong>zur</strong> Folgenabschätzung 50<br />
behandelt. Um Dopplungen zu vermeiden, werden die Verwaltungskosten somit in dieser<br />
Anlage nicht vorgestellt.<br />
Die Verteilung der Befolgungskosten auf die verschiedenen Gruppen ist ein wichtiges Thema, das<br />
in Anlage B Abschnitt B.3 (Soziale Auswirkungen) erörtert wird.<br />
Alle Marktpreise sind in einem gewissen Maße verzerrt. In der Praxis umfassen die Preise aller<br />
marktfähigen Waren oder Dienstleistungen Steuerkomponenten, wie beispielsweise Mehrwertsteuer<br />
sowie Steuern auf Produktionsfaktoren wie Arbeit oder bestimmte Materialien. In den<br />
Kostenkalkulationen für den Zulassungsantrag ist es jedoch nur selten erforderlich, diesbezügliche<br />
Überlegungen anzustellen. Daher befasst sich diese Anlage nicht mit der möglichen Bereinigung<br />
von Marktpreisen, da dies in den meisten Fällen für unnötig erachtet wird und in der Praxis sehr<br />
schwer zu bewerkstelligen ist, und zwar selbst dann, wenn eine solche Bereinigung gerechtfertigt<br />
wäre.<br />
In der Praxis dürfte es – unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten<br />
unterschiedlich hohe Mehrwertsteuersätze gelten –, dem Antragsteller leichtfallen, die „Preise ab<br />
Werk“ ohne Mehrwertsteuer (MwSt) zu verwenden. Daher empfiehlt es sich, dass der<br />
Antragsteller in seinem Antrag diese Preise heranzieht, es sei denn, die Preise ab Werk werden von<br />
ihm anders definiert.<br />
48 Fragen im Zusammenhang mit dem „Wohlfahrtsverlust“ werden in dieser Anlage nicht behandelt. Der Grund hierfür<br />
ist, dass diese Kosten in der Regel im Vergleich zu den Befolgungskosten sehr gering sind und für ihre Schätzung<br />
zusätzliche Informationen erforderlich wären (z. B. über die Preiselastizitäten), die sich der Antragsteller oft nur schwer<br />
beschaffen kann.<br />
49 Vgl. http://ec.europa.eu/governance/impact/commission_guidelines/docs/iag_2009_de.pdf.<br />
50 Vgl. http://ec.europa.eu/governance/impact/commission_guidelines/docs/iag_2009_annex_en.pdf.<br />
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