Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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Daher wird vorgeschlagen, dass Antragsteller<br />
SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
• alle verfügbaren Informationen zusammenführen und alle Auswirkungen qualitativ beschreiben<br />
sowie<br />
• die nächsten Schritte 4.2 und 4.3 mit der Verteilungs- und Unsicherheitsanalyse durchführen,<br />
anschließend die Ergebnisse evaluieren und entscheiden, inwieweit es angemessen wäre, die<br />
Analyse im Sinne einer stärkeren Quantifizierung und Monetarisierung zu wiederholen.<br />
Anlage F beinhaltet Informationen über die Kosten-Nutzen-Analyse sowie über verschiedene<br />
andere SEA-Instrumente wie die Kosten-Wirksamkeits-Analyse (KWA) und die<br />
Mehrkriterienanalyse (MKA). Da nicht alle Auswirkungen quantifiziert und monetarisiert werden<br />
können, hat der oben vorgeschlagene Ansatz für eine Kosten-Nutzen-Analyse Ähnlichkeit mit einer<br />
Mehrkriterienanalyse.<br />
Würden allen quantitativen und qualitativen Auswirkungen Punktwerte zugewiesen und würden sie<br />
alle gewichtet, um eine Gesamtpunktzahl zu ermitteln, so spräche man von einer formalen<br />
Mehrkriterienanalyse. Die Verwendung eines Mehrkriterienansatzes einschließlich einer stärker<br />
formalisierten Bewertung und Gewichtung könnte hilfreich sein, wenn eine lange Liste nicht<br />
monetarisierter Auswirkungen bewertet werden muss. Weitere Informationen sind Anlage F zu<br />
entnehmen.<br />
4.1.1 Erster (qualitativer) Vergleich der Auswirkungen<br />
In einem ersten Durchgang kann ein Vergleich der Auswirkungen auf der Grundlage der Ergebnisse<br />
aus Schritt 3.1 (Ermittlung der Auswirkungen) erfolgen. Sobald die Auswirkungen entweder<br />
qualitativ beschrieben oder anhand der vorhandenen Informationen quantifiziert wurden, können<br />
die Ergebnisse in ähnlicher Form wie in der unten stehenden Tabelle dargestellt werden.<br />
Die Auswirkungen werden als die Unterschiede zwischen den Szenarien der „beantragten<br />
Verwendung“ und der „Nicht-Verwendung“ beschrieben. Wie Tabelle 10 zeigt, kann mehr als ein<br />
Szenarium der „Nicht-Verwendung“ zugrunde gelegt werden. Im Beispiel geht es um einen Stoff<br />
(Stoff A, in Anhang XIV aufgenommen als krebserzeugend Kategorie 2), für den eine Zulassung<br />
beantragt wird. Er wird in einer Formulierung verwendet, die für die Beschichtung von Drähten<br />
eingesetzt wird. Diese Drähte werden anschließend für die Herstellung von Motoren für<br />
Waschmaschinen verwendet. Hinweis: In diesem Beispiel wäre somit eine Zulassung für die<br />
Formulierung der Beschichtung und die Verwendung der Formulierung <strong>zur</strong> Herstellung des Drahtes<br />
erforderlich. Im ersten Szenarium der „Nicht-Verwendung“ wird ein „ungeeigneter“ Alternativstoff<br />
B (dem eine geringere Toxizität für den Menschen, jedoch eine stärkere Ökotoxizität zugeschrieben<br />
wird als Stoff A) in Betracht gezogen. Stoff B ist etwas billiger als Stoff A, führt jedoch zu einer<br />
Verringerung der Qualität der Drähte (und wurde daher in der Analyse der Alternativen für<br />
ungeeignet befunden). Im zweiten Szenarium der „Nicht-Verwendung“ wird angenommen, dass die<br />
Verwendung von Stoff A für die Produktion von Drähten in ein Drittland verlagert wird und diese<br />
Drähte anschließend von den Herstellern von Waschmaschinenmotoren in die EU eingeführt<br />
werden.<br />
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