Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
2.3.3 Szenarium der „Nicht-Verwendung“ für SEA im Rahmen von Anträgen auf<br />
Zulassung auf dem Weg der angemessenen Beherrschung<br />
Dient die SEA der Untermauerung eines Antrags auf Zulassung auf dem Weg der angemessenen<br />
Beherrschung, könnte sie die im Substitutionsplan dargelegten Verpflichtungen zum Gegenstand<br />
haben und zusätzliche sozioökonomische Informationen bereitstellen, die von den<br />
Agenturausschüssen und der Kommission bei der Festlegung der Bedingungen für die Zulassung<br />
oder des Überprüfungszeitraums herangezogen werden können. Für die Definition des Szenariums<br />
der „Nicht-Verwendung“ ist eine der folgenden Optionen denkbar:<br />
• Wenn es eine oder mehrere Alternative(n) gibt: zügigere Einführung einer der Alternativen als<br />
im Substitutionsplan vorgesehen oder Verwendung einer weniger geeigneten Alternative.<br />
• Wenn es keine Alternative(n) gibt: Verwendung einer ungeeigneten Alternative, Veränderung<br />
der Qualität der Güter, für die der Stoff verwendet wird, Nichtverfügbarkeit bestimmter bisher<br />
verfügbarer Waren oder Dienstleistungen, Verlagerung bestimmter Produktionsaktivitäten in<br />
Drittländer.<br />
Das erste Szenarium dürfte in den meisten Fällen unrealistisch sein, wenn im Substitutionsplan der<br />
kürzeste technisch durchführbare Zeitraum für die Einführung der Alternative vorgesehen ist.<br />
Sofern grundsätzlich eine Beschleunigung der Einführung einer Alternative möglich ist, würde in<br />
diesem Szenarium die Frage der damit verbundenen Zusatzkosten behandelt. <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong><br />
Bewertung unter anderem der wirtschaftlichen Auswirkungen sind Kapitel 3 zu entnehmen.<br />
Ist es technisch nicht durchführbar, die Alternative innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens<br />
einzuführen als im Substitutionsplan festgelegt, wären die im zweiten Gliederungspunkt genannten<br />
Szenarien der „Nicht-Verwendung“ realistisch, also ähnliche Szenarien wie die oben im<br />
Zusammenhang mit Anträgen auf Zulassung auf dem Weg der sozioökonomischen Analyse<br />
behandelten Szenarien der „Nicht-Verwendung“. Gibt es bei Anträgen auf Zulassung auf dem Weg<br />
der angemessenen Beherrschung keine geeigneten Alternativen, sind ebenso die in Tabelle 2<br />
aufgeführten Szenarien der „Nicht-Verwendung“ denkbar.<br />
2.3.4 Von Dritten zu verfolgende Vorgehensweise<br />
Dritte sollten bereits im Rahmen von Stufe 1 ihre Zielsetzungen im Hinblick auf die Art der<br />
bereitzustellenden Informationen und den Zweck der Analyse definiert haben. Ebenso wie<br />
Antragsteller müssen auch Dritte tragfähige und in transparenter Weise dargestellte Informationen<br />
vorlegen. Somit wird von Dritten erwartet, dass sie Einzelheiten über die Auswirkungen<br />
beispielsweise der Verwendung einer Alternative vorlegen und z. B. die Reaktionen verschiedener<br />
Akteure der Lieferkette und alternativer Lieferketten beleuchten.<br />
Informationen über eine konkrete Alternative sollten in ähnlicher Weise erläutert werden wie<br />
das vom Antragsteller zu beschreibende Szenarium der „Nicht-Verwendung“. Welche potenzielle<br />
Alternative wird in Betracht gezogen? Wie würde sie angewendet? Welche Reaktionen sind von<br />
den Akteuren der Lieferkette zu erwarten?<br />
Stellen Dritte lediglich Informationen über bestimmte konkrete Auswirkungen des in<br />
Anhang XIV aufgeführten Stoffes oder einer ermittelten Alternative bereit, gehen sie als Nächstes<br />
zu Stufe 3 (Bewertung der Auswirkungen) über. Bei der Ermittlung und Bewertung der<br />
Auswirkungen sollten Dritte denselben <strong>Leitlinien</strong> folgen wie Antragsteller.<br />
46