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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

2.3.3 Szenarium der „Nicht-Verwendung“ für SEA im Rahmen von Anträgen auf<br />

Zulassung auf dem Weg der angemessenen Beherrschung<br />

Dient die SEA der Untermauerung eines Antrags auf Zulassung auf dem Weg der angemessenen<br />

Beherrschung, könnte sie die im Substitutionsplan dargelegten Verpflichtungen zum Gegenstand<br />

haben und zusätzliche sozioökonomische Informationen bereitstellen, die von den<br />

Agenturausschüssen und der Kommission bei der Festlegung der Bedingungen für die Zulassung<br />

oder des Überprüfungszeitraums herangezogen werden können. Für die Definition des Szenariums<br />

der „Nicht-Verwendung“ ist eine der folgenden Optionen denkbar:<br />

• Wenn es eine oder mehrere Alternative(n) gibt: zügigere Einführung einer der Alternativen als<br />

im Substitutionsplan vorgesehen oder Verwendung einer weniger geeigneten Alternative.<br />

• Wenn es keine Alternative(n) gibt: Verwendung einer ungeeigneten Alternative, Veränderung<br />

der Qualität der Güter, für die der Stoff verwendet wird, Nichtverfügbarkeit bestimmter bisher<br />

verfügbarer Waren oder Dienstleistungen, Verlagerung bestimmter Produktionsaktivitäten in<br />

Drittländer.<br />

Das erste Szenarium dürfte in den meisten Fällen unrealistisch sein, wenn im Substitutionsplan der<br />

kürzeste technisch durchführbare Zeitraum für die Einführung der Alternative vorgesehen ist.<br />

Sofern grundsätzlich eine Beschleunigung der Einführung einer Alternative möglich ist, würde in<br />

diesem Szenarium die Frage der damit verbundenen Zusatzkosten behandelt. <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong><br />

Bewertung unter anderem der wirtschaftlichen Auswirkungen sind Kapitel 3 zu entnehmen.<br />

Ist es technisch nicht durchführbar, die Alternative innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens<br />

einzuführen als im Substitutionsplan festgelegt, wären die im zweiten Gliederungspunkt genannten<br />

Szenarien der „Nicht-Verwendung“ realistisch, also ähnliche Szenarien wie die oben im<br />

Zusammenhang mit Anträgen auf Zulassung auf dem Weg der sozioökonomischen Analyse<br />

behandelten Szenarien der „Nicht-Verwendung“. Gibt es bei Anträgen auf Zulassung auf dem Weg<br />

der angemessenen Beherrschung keine geeigneten Alternativen, sind ebenso die in Tabelle 2<br />

aufgeführten Szenarien der „Nicht-Verwendung“ denkbar.<br />

2.3.4 Von Dritten zu verfolgende Vorgehensweise<br />

Dritte sollten bereits im Rahmen von Stufe 1 ihre Zielsetzungen im Hinblick auf die Art der<br />

bereitzustellenden Informationen und den Zweck der Analyse definiert haben. Ebenso wie<br />

Antragsteller müssen auch Dritte tragfähige und in transparenter Weise dargestellte Informationen<br />

vorlegen. Somit wird von Dritten erwartet, dass sie Einzelheiten über die Auswirkungen<br />

beispielsweise der Verwendung einer Alternative vorlegen und z. B. die Reaktionen verschiedener<br />

Akteure der Lieferkette und alternativer Lieferketten beleuchten.<br />

Informationen über eine konkrete Alternative sollten in ähnlicher Weise erläutert werden wie<br />

das vom Antragsteller zu beschreibende Szenarium der „Nicht-Verwendung“. Welche potenzielle<br />

Alternative wird in Betracht gezogen? Wie würde sie angewendet? Welche Reaktionen sind von<br />

den Akteuren der Lieferkette zu erwarten?<br />

Stellen Dritte lediglich Informationen über bestimmte konkrete Auswirkungen des in<br />

Anhang XIV aufgeführten Stoffes oder einer ermittelten Alternative bereit, gehen sie als Nächstes<br />

zu Stufe 3 (Bewertung der Auswirkungen) über. Bei der Ermittlung und Bewertung der<br />

Auswirkungen sollten Dritte denselben <strong>Leitlinien</strong> folgen wie Antragsteller.<br />

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