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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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• andere Hersteller/nachgeschaltete Anwender des Stoffes;<br />

ANLAGE A: KONSULTATION WÄHREND DER ERSTELLUNG<br />

EINES ZULASSUNGSANTRAGS<br />

• Berufsverbände/Wirtschaftsverbände (es ist sorgfältig zu prüfen, welche Branchen betroffen sein könnten);<br />

• verbundene Lieferketten (die ebenfalls vom Ergebnis des Zulassungsantrags betroffen sein könnten, wie<br />

beispielsweise die Lieferanten, Hersteller und nachgeschalteten Anwender einer relevanten Alternative);<br />

• Nichtregierungsorganisationen (NRO);<br />

• Gewerkschaften;<br />

• einschlägige Behörden.<br />

Es muss sichergestellt sein, dass die konsultierten Parteien repräsentative Meinungen äußern, wobei auch<br />

mögliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.<br />

Eine Matrix, die zeigt, wer wahrscheinlich welche Art von Informationen beitragen wird (vgl.<br />

Tabelle 17), könnte sich als ein hilfreiches internes Planungsinstrument erweisen, anhand dessen<br />

mit relevanten Interessengruppen, die über besondere Fachkenntnisse über einzelne Arten von (z. B.<br />

gesundheitlichen und sozialen) Auswirkungen verfügen, geklärt werden kann, ob alle relevanten<br />

Auswirkungen ermittelt wurden. Alle bei den Interessengruppen erhobenen Informationen sollten<br />

<strong>zur</strong> Erarbeitung einer vollständigeren Analyse der Auswirkungen beitragen. Eine solche Matrix<br />

stellt auch ein hilfreiches internes Kontrollinstrument dar, um zu prüfen, ob für jede Art von<br />

Auswirkungen ausreichend viele Interessengruppen ermittelt wurden.<br />

Die Konsultationen können dadurch beeinträchtigt werden, dass die einzelnen Beteiligten im Laufe<br />

der Konsultationsphase nicht ausreichend Zeit aufbringen können. Daher sollte niemals nur ein<br />

einziger Akteur um Beiträge gebeten werden. Der Umfang der Konsultation sollte in einem<br />

angemessenen Verhältnis <strong>zur</strong> Qualität der ohne Weiteres verfügbaren Informationen stehen. Je<br />

höher die Qualität der ohne Weiteres verfügbaren Informationen ist, desto einfacher ist es, die<br />

wichtigsten Aspekte zu verstehen, sodass die Konsultation für die Einholung von Anmerkungen zu<br />

diesen Aspekten statt für die Bestimmung der wichtigsten Aspekte genutzt werden kann.<br />

Tabelle 17 Überblick über die Beteiligten und die Bereiche, über die sie Auskunft geben<br />

können<br />

Ermittlung des<br />

Szenariums<br />

bzw. der<br />

Szenarien der<br />

„Nicht-<br />

Verwendung“<br />

Ökologische<br />

Auswirkungen<br />

GesundheitlicheAuswirkungen <br />

WirtschaftlicheAuswirkungen<br />

Auswirkungen<br />

auf Handel,<br />

Wettbewerb<br />

und<br />

wirtschaftliche<br />

Entwicklung<br />

Soziale Auswirkungen<br />

Beteiligter A � � � �<br />

Beteiligter B � �<br />

Beteiligter C �<br />

Beteiligter D �<br />

Beteiligter E � �<br />

Beteiligter F �<br />

Antragsteller � � � �<br />

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