Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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• andere Hersteller/nachgeschaltete Anwender des Stoffes;<br />
ANLAGE A: KONSULTATION WÄHREND DER ERSTELLUNG<br />
EINES ZULASSUNGSANTRAGS<br />
• Berufsverbände/Wirtschaftsverbände (es ist sorgfältig zu prüfen, welche Branchen betroffen sein könnten);<br />
• verbundene Lieferketten (die ebenfalls vom Ergebnis des Zulassungsantrags betroffen sein könnten, wie<br />
beispielsweise die Lieferanten, Hersteller und nachgeschalteten Anwender einer relevanten Alternative);<br />
• Nichtregierungsorganisationen (NRO);<br />
• Gewerkschaften;<br />
• einschlägige Behörden.<br />
Es muss sichergestellt sein, dass die konsultierten Parteien repräsentative Meinungen äußern, wobei auch<br />
mögliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.<br />
Eine Matrix, die zeigt, wer wahrscheinlich welche Art von Informationen beitragen wird (vgl.<br />
Tabelle 17), könnte sich als ein hilfreiches internes Planungsinstrument erweisen, anhand dessen<br />
mit relevanten Interessengruppen, die über besondere Fachkenntnisse über einzelne Arten von (z. B.<br />
gesundheitlichen und sozialen) Auswirkungen verfügen, geklärt werden kann, ob alle relevanten<br />
Auswirkungen ermittelt wurden. Alle bei den Interessengruppen erhobenen Informationen sollten<br />
<strong>zur</strong> Erarbeitung einer vollständigeren Analyse der Auswirkungen beitragen. Eine solche Matrix<br />
stellt auch ein hilfreiches internes Kontrollinstrument dar, um zu prüfen, ob für jede Art von<br />
Auswirkungen ausreichend viele Interessengruppen ermittelt wurden.<br />
Die Konsultationen können dadurch beeinträchtigt werden, dass die einzelnen Beteiligten im Laufe<br />
der Konsultationsphase nicht ausreichend Zeit aufbringen können. Daher sollte niemals nur ein<br />
einziger Akteur um Beiträge gebeten werden. Der Umfang der Konsultation sollte in einem<br />
angemessenen Verhältnis <strong>zur</strong> Qualität der ohne Weiteres verfügbaren Informationen stehen. Je<br />
höher die Qualität der ohne Weiteres verfügbaren Informationen ist, desto einfacher ist es, die<br />
wichtigsten Aspekte zu verstehen, sodass die Konsultation für die Einholung von Anmerkungen zu<br />
diesen Aspekten statt für die Bestimmung der wichtigsten Aspekte genutzt werden kann.<br />
Tabelle 17 Überblick über die Beteiligten und die Bereiche, über die sie Auskunft geben<br />
können<br />
Ermittlung des<br />
Szenariums<br />
bzw. der<br />
Szenarien der<br />
„Nicht-<br />
Verwendung“<br />
Ökologische<br />
Auswirkungen<br />
GesundheitlicheAuswirkungen <br />
WirtschaftlicheAuswirkungen<br />
Auswirkungen<br />
auf Handel,<br />
Wettbewerb<br />
und<br />
wirtschaftliche<br />
Entwicklung<br />
Soziale Auswirkungen<br />
Beteiligter A � � � �<br />
Beteiligter B � �<br />
Beteiligter C �<br />
Beteiligter D �<br />
Beteiligter E � �<br />
Beteiligter F �<br />
Antragsteller � � � �<br />
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