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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

• Die Analyse der Alternativen hat gezeigt, dass eine potenzielle Alternative die<br />

Gesamtrisiken nicht verringert, d. h., der Antragsteller ist zu dem Schluss gelangt, dass es<br />

keine geeigneten Alternativen gibt. Dies würde jedoch die nachgeschalteten Anwender nicht<br />

von der Verwendung solcher potenzieller Alternativen abhalten (sofern nicht die<br />

potenziellen Alternativstoffe in Anhang XIV aufgeführt sind und ebenfalls eine Zulassung<br />

erfordern).<br />

• Die Analyse der Alternativen hat ergeben, dass eine potenzielle Alternative aus Sicht des<br />

Antragstellers wirtschaftlich undurchführbar ist. Aus Sicht der nachgeschalteten Anwender<br />

oder eines Herstellers/Montagebetriebs, könnte diese Alternative durchaus durchführbar sein<br />

und daher statt des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes verwendet werden.<br />

• Die Analyse der Alternativen hat ergeben, dass eine potenzielle Alternative nicht die<br />

erforderliche Funktion erfüllen wird und somit eine geringere Leistung eines<br />

nachgeschalteten Produkts oder Erzeugnisses <strong>zur</strong> Folge hat. Wird die Abgabe des in<br />

Anhang XIV aufgeführten Stoffes eingestellt, könnten die nachgeschalteten Anwender<br />

dennoch zu der Alternative übergehen, obwohl diese Nachteile hinsichtlich der technischen<br />

Leistung und der sozioökonomischen Auswirkungen mit sich bringt.<br />

Stellt die Verwendung potenzieller ungeeigneter Alternativen eine wahrscheinliche Reaktion dar, ist<br />

diese in der SEA in Form eines oder mehrerer Szenarien der „Nicht-Verwendung“ abzudecken. In<br />

manchen Fällen könnte die SEA also die aus der Analyse der Alternativen gezogenen<br />

Schlussfolgerungen zusätzlich untermauern.<br />

2.3.2.1 Ermittlung der zu berücksichtigenden und in SEA aufzunehmenden Reaktionen<br />

Sofern ein Szenarium der „Nicht-Verwendung“ die offensichtliche Reaktion der Lieferkette<br />

darstellt, kann der Schwerpunkt auf dieses Szenarium gelegt werden. In den meisten Fällen sind<br />

jedoch mehrere Reaktionen denkbar. Unterschiedliche DU können auf verschiedene Weise<br />

reagieren.<br />

Die Situation der nachgeschalteten Anwender sollte im Hinblick auf die folgenden Aspekte<br />

analysiert werden:<br />

• Wahrscheinlichkeit der unterschiedlichen Szenarien der „Nicht-Verwendung“ (ist z. B. eine<br />

Verlagerung oder die Aufgabe der von dem betreffenden Stoff erfüllten Funktion<br />

wahrscheinlicher?);<br />

• den nachgeschalteten Anwendern entstehende Kosten und andere Auswirkungen der<br />

wahrscheinlichen Reaktionen auf die DU.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die nachgeschalteten Anwender auf die kostengünstigsten Alternative<br />

<strong>zur</strong> gegenwärtigen Verwendung des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes umstellen, vorausgesetzt,<br />

technische Durchführbarkeit/Qualität/Verfügbarkeit sind gegeben (wobei sie auch andere Faktoren<br />

wie die öffentliche Wahrnehmung der verwendeten Stoffe in Betracht ziehen). Dabei wäre auch die<br />

Einstellung der Produktion des Erzeugnisses für den Endverbrauch denkbar.<br />

<strong>Leitlinien</strong> für die Bewertung der Auswirkungen auf die Kosten sind Kapitel 3 zu entnehmen.<br />

Handelt es sich bei dem Antragsteller nicht um einen nachgeschalteten Anwender, ist für die<br />

Definition des Szenariums der „Nicht-Verwendung“ die Konsultation der nachgeschalteten<br />

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