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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Anschließend können qualitative Schlussfolgerungen hinsichtlich der erwarteten Schwere und des<br />

erwarteten Ausmaßes der Auswirkungen gezogen werden. Dieses Verfahren ist für alle relevanten<br />

Expositionssituationen und -endpunkte zu wiederholen.<br />

Durch physikalisch-chemische Eigenschaften und andere physikalische Kräfte ausgelöste<br />

gesundheitliche Auswirkungen<br />

Grundsätzlich können nur jene Auswirkungen in qualitativer Hinsicht beschrieben werden, die<br />

durch die mit einem Stoff verbundenen physikalisch-chemischen Eigenschaften und die mit<br />

Alternativtechnologien einhergehenden physikalischen Kräfte verursacht werden. Die Arten der<br />

Auswirkungen sind so weit wie möglich zu beschreiben, einschließlich einer erhöhten/geringeren<br />

Wahrscheinlichkeit z. B. von Entzündlichkeit/Explosionen sowie Vibrationen/Lärm und der Zahl<br />

der jeweils von einer bestimmten Auswirkung betroffenen Beschäftigten/Verbraucher. Unter<br />

Umständen ist dies bereits weitgehend in den vorangegangenen Schritten geschehen.<br />

Ökologische Auswirkungen<br />

Für die Beschreibung der erwarteten Auswirkungen auf die Umwelt können ähnliche Kriterien<br />

herangezogen werden wie für die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Allgemein<br />

werden ökotoxische und ökologische Auswirkungen in der Regel eher anhand der Kriterien<br />

Größenordnung und Signifikanz beurteilt, wobei die Größenordnung der Intensität der potenziellen<br />

Wirkung entspricht und die Signifikanz den vorhersehbaren Schädigungen des Betroffenen<br />

(Population, Lebensgemeinschaft, Ökosystem und natürliche Ressourcen). Beispielsweise können<br />

die folgenden Kriterien herangezogen werden:<br />

• Häufigkeit der Auswirkungen;<br />

• Dauer (Wird die Auswirkung vorübergehend oder dauerhaft sein? Wie lange wird sie<br />

dauern?);<br />

• Ausmaß, z. B. prozentualer Anteil des Lebensraumes, der unter Umständen zerstört wird,<br />

geografisches Ausmaß der Exposition;<br />

• Sensitivität/Anfälligkeit des Betroffenen;<br />

• Widerstandsfähigkeit des Betroffenen;<br />

• ökologische, wirtschaftliche oder kulturelle Relevanz des Betroffenen.<br />

Auf dieser Stufe ist es unter Umständen möglich, die wahrscheinliche Größenordnung und das<br />

wahrscheinliche Ausmaß der erwarteten ökologischen Auswirkungen zu beschreiben. Dabei darf<br />

nicht vergessen werden, dass – wie oben erläutert – möglicherweise auch das Vorhandensein oder<br />

die Akkumulierung des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes in einem Ökosystem als Auswirkung<br />

betrachtet werden kann. Beispielsweise könnte für jeden relevanten Endpunkt eine Beschreibung<br />

der wahrscheinlich betroffenen Arten von Ökosystemen (oder Organismen), der wahrscheinlichen<br />

Verbreitung der Auswirkungen und der Wirkung auf diese Ökosysteme vorgenommen werden.<br />

Für die Untermauerung der Darstellung bietet sich unter Umständen eine Rangfolge der<br />

Größenordnung und Signifikanz der Auswirkungen an (z. B. hoch, mittel oder gering), die anhand<br />

festgelegter Kriterien vorgenommen wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bestimmung der<br />

Kriterien transparent und der Entscheidungsprozess nachvollziehbar ist.<br />

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