26.12.2012 Aufrufe

Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

28<br />

Zuge der SEA kann die Unsicherheitsanalyse als ein Instrument genutzt werden, um zu<br />

ermitteln, welche weiteren Informationen erhoben werden sollten, um die Unsicherheiten<br />

weitestmöglich aus<strong>zur</strong>äumen, und somit dazu dienen, eine Entscheidung über die<br />

kosteneffizienteste iterative Strategie <strong>zur</strong> Erarbeitung einer tragfähigen SEA zu treffen.<br />

• Schritt 4.4: Entscheidung, ob eine Schlussfolgerung gezogen werden kann oder ob weitere<br />

Datenerhebungen oder Analysen erforderlich sind. Der vorgeschlagene iterative Ansatz<br />

impliziert, dass zunächst eine erste SEA anhand der unmittelbar verfügbaren Daten<br />

durchgeführt wird. Durch den Vergleich der Auswirkungen muss der Antragsteller<br />

beurteilen, ob die Analyse weiter verfeinert werden muss.<br />

Für den Abschluss der Stufe 4 gibt es somit die folgenden drei Möglichkeiten:<br />

• Rückkehr zu einer vorangehenden Stufe und Durchführung weiterer Analysen (weiterer<br />

Durchlauf des SEA-Verfahrens);<br />

• Abschluss des SEA-Verfahrens und Ausarbeitung des Berichts über die Analysen und<br />

Erkenntnisse (Stufe 5);<br />

• Abbruch des SEA-Verfahrens.<br />

Wie ausführlich sollte die SEA sein?<br />

Die SEA sollte so tragfähig sein, wie dies für die Untermauerung der gezogenen<br />

Schlussfolgerung erforderlich ist. Ein besseres Verständnis der Folgen einer Verweigerung der<br />

Zulassung ist für den Entscheidungsprozess von ausschlaggebender Bedeutung. Daher wird dem<br />

Antragsteller nachdrücklich empfohlen, geeignete Folgenabschätzungen durchzuführen und<br />

ausreichende Informationen über die sozioökonomischen Folgen in den Zulassungsantrag<br />

aufzunehmen. Darüber hinaus sollte sich der Antragsteller bewusst machen, dass für die Vorlage<br />

zusätzlicher Informationen nur sehr begrenzte Möglichkeiten und Zeiträume verfügbar sind.<br />

Die Detailtiefe der SEA ist in jedem Einzelfall zu beurteilen.<br />

Grundsätzlich sollte der Antragsteller bemüht sein, sein Vorbringen so tragfähig wie<br />

möglich zu gestalten. Da jedoch für die Ausarbeitung von SEA nur begrenzte Ressourcen<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehen, sollte die Detailtiefe in einem angemessenen Verhältnis zu dem<br />

betreffenden Problem stehen.<br />

Zeigt eine qualitative Abschätzung, dass die wichtigsten Auswirkungen sämtlich positiv, negativ<br />

oder neutral sind, könnte es möglich sein, den Fall auf einer überwiegend qualitativen Grundlage<br />

vorzubringen. Ebenso gilt, dass, wenn beispielsweise die SEA ergibt, dass mit der Zulassung<br />

signifikanter Nutzen verbunden wäre, während die Kosten/Risiken gering sind, eine<br />

Schlussfolgerung auch auf einer eher qualitativen Basis gezogen werden kann. Je geringer das<br />

Ungleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen, desto größer ist die erforderliche Detailtiefe (und<br />

häufig auch die notwendige Quantifizierung).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!