Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
28<br />
Zuge der SEA kann die Unsicherheitsanalyse als ein Instrument genutzt werden, um zu<br />
ermitteln, welche weiteren Informationen erhoben werden sollten, um die Unsicherheiten<br />
weitestmöglich aus<strong>zur</strong>äumen, und somit dazu dienen, eine Entscheidung über die<br />
kosteneffizienteste iterative Strategie <strong>zur</strong> Erarbeitung einer tragfähigen SEA zu treffen.<br />
• Schritt 4.4: Entscheidung, ob eine Schlussfolgerung gezogen werden kann oder ob weitere<br />
Datenerhebungen oder Analysen erforderlich sind. Der vorgeschlagene iterative Ansatz<br />
impliziert, dass zunächst eine erste SEA anhand der unmittelbar verfügbaren Daten<br />
durchgeführt wird. Durch den Vergleich der Auswirkungen muss der Antragsteller<br />
beurteilen, ob die Analyse weiter verfeinert werden muss.<br />
Für den Abschluss der Stufe 4 gibt es somit die folgenden drei Möglichkeiten:<br />
• Rückkehr zu einer vorangehenden Stufe und Durchführung weiterer Analysen (weiterer<br />
Durchlauf des SEA-Verfahrens);<br />
• Abschluss des SEA-Verfahrens und Ausarbeitung des Berichts über die Analysen und<br />
Erkenntnisse (Stufe 5);<br />
• Abbruch des SEA-Verfahrens.<br />
Wie ausführlich sollte die SEA sein?<br />
Die SEA sollte so tragfähig sein, wie dies für die Untermauerung der gezogenen<br />
Schlussfolgerung erforderlich ist. Ein besseres Verständnis der Folgen einer Verweigerung der<br />
Zulassung ist für den Entscheidungsprozess von ausschlaggebender Bedeutung. Daher wird dem<br />
Antragsteller nachdrücklich empfohlen, geeignete Folgenabschätzungen durchzuführen und<br />
ausreichende Informationen über die sozioökonomischen Folgen in den Zulassungsantrag<br />
aufzunehmen. Darüber hinaus sollte sich der Antragsteller bewusst machen, dass für die Vorlage<br />
zusätzlicher Informationen nur sehr begrenzte Möglichkeiten und Zeiträume verfügbar sind.<br />
Die Detailtiefe der SEA ist in jedem Einzelfall zu beurteilen.<br />
Grundsätzlich sollte der Antragsteller bemüht sein, sein Vorbringen so tragfähig wie<br />
möglich zu gestalten. Da jedoch für die Ausarbeitung von SEA nur begrenzte Ressourcen<br />
<strong>zur</strong> Verfügung stehen, sollte die Detailtiefe in einem angemessenen Verhältnis zu dem<br />
betreffenden Problem stehen.<br />
Zeigt eine qualitative Abschätzung, dass die wichtigsten Auswirkungen sämtlich positiv, negativ<br />
oder neutral sind, könnte es möglich sein, den Fall auf einer überwiegend qualitativen Grundlage<br />
vorzubringen. Ebenso gilt, dass, wenn beispielsweise die SEA ergibt, dass mit der Zulassung<br />
signifikanter Nutzen verbunden wäre, während die Kosten/Risiken gering sind, eine<br />
Schlussfolgerung auch auf einer eher qualitativen Basis gezogen werden kann. Je geringer das<br />
Ungleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen, desto größer ist die erforderliche Detailtiefe (und<br />
häufig auch die notwendige Quantifizierung).