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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Antragsteller<br />

Weg der sozioökonomischen Analyse (wobei die SEA die einzige Möglichkeit darstellt, um<br />

anhand der erforderlichen Belege nachzuweisen, dass der sozioökonomische Nutzen der<br />

fortgesetzten Verwendung die Risiken überwiegt):<br />

• Die Zielsetzung einer SEA <strong>zur</strong> Untermauerung eines Antrags auf Zulassung auf dem Weg der<br />

sozioökonomischen Analyse besteht in der Bewertung der Frage, ob der sozioökonomische<br />

Nutzen der fortgesetzten Verwendung des Stoffes die Risiken für die menschliche Gesundheit<br />

und die Umwelt überwiegt.<br />

Weg der angemessenen Beherrschung (wobei die SEA vorgelegt werden kann, um den Antrag zu<br />

untermauern):<br />

• Die Zielsetzung einer SEA <strong>zur</strong> Untermauerung eines Antrags auf Zulassung auf dem Weg der<br />

angemessenen Beherrschung kann, sofern es keine verfügbare(n) Alternative(n) gibt, die<br />

Bereitstellung zusätzlicher <strong>sozioökonomischer</strong> Informationen sein, die von den<br />

Agenturausschüssen und der Kommission bei der Festlegung von Bedingungen für die<br />

Zulassung oder bei der Bestimmung des Überprüfungszeitraums herangezogen werden können<br />

(Verwendungszweck 2).<br />

• Gibt es eine oder mehrere verfügbare Alternative(n), kann die Zielsetzung einer SEA darin<br />

liegen, den vorgeschlagenen Substitutionsplan dadurch zu untermauern, dass der<br />

sozioökonomische Nutzen des geplanten schrittweisen Übergangs zu der(den) Alternative(n)<br />

dargestellt wird (Verwendungszweck 3).<br />

Da für Anträge auf Zulassung auf dem Weg der angemessenen Beherrschung keine SEA<br />

erforderlich ist, sollte der Antragsteller im Einzelnen überlegen, welche Aspekte seines Antrags<br />

durch die SEA untermauert werden sollen.<br />

Dritte<br />

Dritte können eine SEA oder einen Beitrag zu einer SEA hinsichtlich eines beliebigen Aspekts<br />

eines Zulassungsantrags einreichen. Daher ist es wichtig, klar zu definieren, welches Ziel mit der<br />

Übermittlung von Informationen verfolgt wird. So kann der Schwerpunkt der SEA beispielsweise<br />

darauf liegen,<br />

• Informationen über einen in Anhang XIV aufgeführten Stoff und die sozioökonomischen<br />

Auswirkungen seiner Verwendung oder der Einstellung dieser Verwendung im Falle einer<br />

Verweigerung der Zulassung zu übermitteln;<br />

• Informationen über eine potenzielle Alternative und die sozioökonomischen Auswirkungen<br />

der Verwendung der Alternative zu übermitteln.<br />

Zudem ist es möglich, dass nachgeschaltete Anwender an der Zulassung eines in Anhang XIV<br />

aufgeführten Stoffes für eigene Verwendungen interessiert sind, jedoch mit dem Antragsteller keine<br />

diesbezüglichen Informationen austauschen möchten. Daher besteht für sie die Möglichkeit, eine<br />

eigene gesonderte SEA ein<strong>zur</strong>eichen. In diesem Falle verfolgen nachgeschaltete Anwender<br />

dieselben Zielsetzungen wie Antragsteller.<br />

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