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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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ANLAGE A: KONSULTATION WÄHREND DER ERSTELLUNG<br />

EINES ZULASSUNGSANTRAGS<br />

bereit sein dürften, solche Informationen bereitzustellen. In einem anschließenden Auftakt-<br />

Workshop würden dann andere Parteien diese Informationen prüfen.<br />

2) Für einen Antragsteller besteht keine gesetzliche Möglichkeit, für seinen Antrag SEA-Daten<br />

von nachgeschalteten Anwendern zu verlangen. Obzwar es im Interesse sowohl des<br />

Herstellers als auch der nachgeschalteten Anwender liegt, an der Erarbeitung einer guten SEA<br />

mitzuarbeiten, müssen Antragsteller genau wissen, wie Unternehmen konkret zu einer<br />

solchen Mitwirkung bewegt werden können.<br />

3) Die Interessengruppen sollten frühzeitig einbezogen werden, d. h. bereits in die Bestimmung<br />

des Umfangs der Untersuchung und der Datenerhebung. Ein großer Teil der für die<br />

Durchführung der SEA erforderlichen Daten ist nicht öffentlich verfügbar. Ohne die<br />

Beteiligung der Interessengruppen ist es sehr schwierig, eine tragfähige SEA zu erarbeiten.<br />

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen.<br />

Quelle: Auf der Grundlage einer Fallstudie der RIVM zu Beschränkungen.<br />

Berücksichtigung des möglichen Informationsbedarfs der Interessengruppen<br />

Die Konsultation sollte auf fundierten Bemerkungen und Beiträgen basieren. Das bedeutet, dass den<br />

Interessengruppen qualitativ hochwertige Informationen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden müssen,<br />

anhand deren sie besser verstehen, was von ihnen verlangt wird. Die Art der den Beteiligten zu<br />

übermittelnden Informationen ist von der Zielgruppe abhängig. In der Regel jedoch sollten die<br />

Informationen in einem leicht verständlichen und gut lesbaren Format dargestellt werden, wobei<br />

auch die Wahl der zu verwendenden Sprache eine wichtige Rolle spielt, insbesondere wenn die<br />

Konsultation auf EU-Ebene durchgeführt wird.<br />

Entscheidung der Frage, wie die Ergebnisse zusammengeführt, geprüft und in den SEA-<br />

Bericht aufgenommen werden<br />

Die Dokumentation, Evaluierung und Wiedergabe der im Zuge der Konsultationen geäußerten<br />

Standpunkte sind entscheidend, wenn es um den Nachweis geht, dass die SEA in einem<br />

transparenten und tragfähigen Verfahren erstellt wurde. Den Beteiligten sollten Rückmeldungen<br />

gegeben werden, aus denen ersichtlich ist, wie ihre Meinungen die SEA beeinflusst haben und<br />

warum folglich ihre Mitwirkung wertvoll war.<br />

CHECKLISTE<br />

Die folgende Checkliste kann <strong>zur</strong> Evaluierung eines Konsultationsplans verwendet werden.<br />

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