Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
Ist dies der Fall, sollten diese Umweltkosten nicht im Rahmen der Auswirkungen auf Umwelt und<br />
menschliche Gesundheit erfasst werden. In der Praxis sollte dieser Aspekt dergestalt behandelt<br />
werden, dass geprüft wird, ob bereits Umweltkosten in der Rubrik wirtschaftliche Auswirkungen<br />
berücksichtigt wurden.<br />
Ein weiteres Beispiel sind die Kosten im Zusammenhang mit der Gesundheit der Beschäftigten, die<br />
ausschließlich in der Rubrik der gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen zu erfassen sind<br />
und nicht zusätzlich im Rahmen der wirtschaftlichen und/oder sozialen Auswirkungen<br />
berücksichtigt werden dürfen.<br />
Grundsätzlich sollte gewährleistet sein, dass eine bestimmte Auswirkung nur unter einer Rubrik<br />
von Auswirkungen erfasst wird.<br />
Durch eine transparente Beschreibung der Zuordnung und Kalkulation der Auswirkungen (z. B. im<br />
Hinblick auf die Methode, die der Schätzung zugrunde liegenden Faktoren und die verwendeten<br />
Variablen) sollte dem Leser deutlich vermittelt werden, dass keine Auswirkung doppelt gezählt<br />
wurde. Dies trägt zu einer stärkeren Glaubwürdigkeit der SEA bei.<br />
Beispiel – Analyse der Auswirkungen entlang der Lieferkette<br />
Wenn die Verwendung einer Alternative dem Hersteller zusätzliche Kosten in Höhe von<br />
10 Mio. EUR jährlich verursacht, dieser jedoch in der Lage ist, durch höhere Preise 4,5 Mio. EUR<br />
an den nachgeschalteten Anwender A und 4,5 Mio. EUR an den nachgeschalteten Anwender B<br />
weiterzugeben, belaufen sich die dem Hersteller aus der Verwendung der Alternative entstehenden<br />
Nettozusatzkosten auf lediglich 1 Mio. EUR. Für die nachgeschalteten Anwender A und B sollten<br />
diese jährlichen 4,5 Mio. EUR nur dann als Zusatzkosten veranschlagt werden, wenn sie nicht in<br />
der Lage sind, die Kosten über einen höheren Marktpreis ihres Endproduktes weiterzugeben. Die in<br />
der Lieferkette insgesamt durch die Verwendung der Alternative entstehenden Kosten belaufen sich<br />
nach wie vor auf 10 Mio. EUR., obwohl in diesem Beispiel der Großteil der Zusatzkosten von den<br />
nachgeschalteten Anwendern A und B getragen wird.<br />
3.3 Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt<br />
Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Ausarbeitung dieses <strong>Leitlinien</strong>dokuments die Notwendigkeit<br />
deutlich wurde, weitere Methoden für die angemessene Beschreibung und Bewertung der<br />
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Rahmen einer SEA zu erarbeiten,<br />
die eine Bewertung der veränderten Auswirkungen durch den Vergleich der Szenarien der<br />
„beantragten Verwendung“ und der „Nicht-Verwendung“ ermöglichen. Dies betrifft insbesondere<br />
die Quantifizierung und Monetarisierung der Auswirkungen, um die im Zusammenhang mit den<br />
vorliegenden <strong>Leitlinien</strong> ermittelten, bewerteten und beschriebenen Auswirkungen zu vergleichen.<br />
Daher wird dieser Abschnitt möglicherweise aktualisiert, sobald solche Methoden verfügbar sind.<br />
3.3.1 Einführung<br />
Zweck der SEA ist die Untersuchung, ob der Nutzen der fortgesetzten Verwendung des in<br />
Anhang XIV aufgeführten Stoffes die mit der fortgesetzten Verwendung einhergehenden Risiken<br />
überwiegt. Um Letztere zu bestimmen, ist es notwendig, die gesundheitlichen und ökologischen<br />
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