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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

In dieser Anlage werden die Kosten in der Regel auf das Jahr bezogen (d. h. als annualisierte<br />

Kosten) angegeben. Diese Vorgehensweise gilt als Standard für Zulassungsanträge. Diese<br />

annualisierten Kosten können zu Nettobarwerten aggregiert werden, und die Antragsteller sind<br />

gehalten, den Nettobarwert der Kosten für den relevanten Zeitraum anzugeben. In dieser Anlage<br />

wird ebenfalls gezeigt, wie diese Aggregation vorzunehmen ist.<br />

2 WIRTSCHAFTLICHE KOSTEN<br />

2.1 Definition des Begriffs „Kosten“<br />

In den Wirtschaftswissenschaften geht man von der Annahme aus, dass Ressourcen knapp sind und<br />

es daher wichtig ist, vernünftig mit ihnen umzugehen. Als „Ressourcen“ bezeichnen wir<br />

beispielsweise Arbeitsaufwand, Investitionsgüter und Boden. Darüber hinaus gelten auch die<br />

Umwelt und die menschliche Gesundheit als knappe Ressource, die „aufgebraucht“ wird, wenn der<br />

Mensch Verunreinigungen verursacht.<br />

Im Zuge der Prüfung der „Kosten“ in einem Szenarium der „Nicht-Verwendung“ (d. h. im Falle der<br />

Verweigerung der Zulassung) wird tatsächlich danach gefragt, welchen Preis die Gesellschaft im<br />

Hinblick auf die anderen Ressourcen wie Arbeit und Kapital zu bezahlen hat, um eine sauberere<br />

Umwelt oder eine verbesserte menschliche Gesundheit sicherzustellen. Im Grunde entsprechen<br />

somit die wirtschaftlichen Kosten eines Szenariums der „Nicht-Verwendung“ dem Wert, den die<br />

Gesellschaft diesen anderen Ressourcen beimisst, die für die Umsetzung dieses Szenariums<br />

aufgebraucht werden. Dieser Wert wird als Kosten betrachtet, da die Ressourcen, die aufgebraucht<br />

werden, anschließend nicht für andere Zwecke verfügbar sind.<br />

Durch den Verbrauch von Ressourcen für die Umsetzung eines Szenariums der „Nicht-<br />

Verwendung“ verlieren wir die Möglichkeit (engl.: opportunity), die Ressourcen für etwas anderes<br />

zu nutzen. Aus diesem Grunde spricht man von den „Opportunitätskosten“ eines Szenariums der<br />

„Nicht-Verwendung“ (vgl. Abschnitt 3.4 des vorliegenden <strong>Leitlinien</strong>dokuments). Im Sinne dieser<br />

Terminologie entsprechen also die wirtschaftlichen Kosten der Summe aus den Opportunitätskosten<br />

aller eingesetzten Produktionsfaktoren. Bei der Kalkulation der Produktionskosten sind nicht nur<br />

die Marktpreise der Produktionsfaktoren, sondern auch deren Opportunitätskosten zu<br />

berücksichtigen.<br />

2.2 Kostenarten<br />

2.2.1 Unterscheidung zwischen sozialen und privaten Kosten<br />

Da das wichtigste Ziel einer Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen darin liegt, die<br />

Kosten (und den Nutzen) eines Szenariums der „Nicht-Verwendung“ für die Gesellschaft zu<br />

bestimmen, stellt die Unterscheidung zwischen privaten und sozialen Kosten einen wichtigen<br />

Aspekt der Kostenkalkulation dar. Daher werden zu Beginn der Bewertung der Kosten eines<br />

Szenariums der „Nicht-Verwendung“ für die Gesellschaft in der Regel speziell die Auswirkungen<br />

auf die betroffenen Bevölkerungsgruppen oder Branchen untersucht. Die einer bestimmten Branche<br />

oder Gruppe infolge eines Szenariums der „Nicht-Verwendung“ entstehenden Kosten werden als<br />

private Kosten bezeichnet. Bei den sozialen Kosten handelt es sich dagegen um die Kosten, die der<br />

Gesellschaft insgesamt aus einer Maßnahme entstehen – aus EU-Perspektive umfasst dies alle<br />

27 Mitgliedstaaten, wobei allerdings auch Kosten für Drittstaaten berücksichtigt werden müssen,<br />

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