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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

1.4.4 Stufe 3: Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen<br />

22<br />

Abbildung 6: SEA-Verfahren – Stufe 3<br />

Gegenstand von Stufe 3: Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen<br />

Auf dieser Stufe erfolgt die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen. Ziel ist die<br />

Beantwortung der Frage: Welches sind die Auswirkungen des Szenariums der „Nicht-Verwendung“<br />

im Vergleich zum Szenarium der „beantragten Verwendung“? Die Unterschiede zwischen diesen<br />

beiden Szenarien werden anhand der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf<br />

Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und andere Bereiche bestimmt. Wird im Szenarium der „Nicht-<br />

Verwendung“ von mehr als einer wahrscheinlichen Reaktion ausgegangen, sollten die<br />

diesbezüglichen Unterschiede zwischen jeder einzelnen Reaktion und dem Szenarium der<br />

„beantragten Verwendung“ ermittelt und analysiert werden.<br />

Durchführung von Stufe 3<br />

Stufe 3 umfasst vier allgemeine Schritte:<br />

• Schritt 3.1: Ermittlung der Auswirkungen. Die potenziellen Auswirkungen der Erteilung oder<br />

Verweigerung der Zulassung werden zum einen anhand der bereits im Rahmen des<br />

Zulassungsantrags erhobenen Daten und zum anderen anhand weiterer Daten ermittelt, die auf<br />

der Grundlage der in Stufe 2 definierten Szenarien der „beantragten Verwendung“ und der<br />

„Nicht-Verwendung“ erhoben wurden. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Konsultation der<br />

maßgeblichen Lieferketten und anderer relevanter Interessengruppen.<br />

• Schritt 3.2: Datenerhebung. Nach der Ermittlung der wichtigsten Auswirkungen sind die für die<br />

Durchführung der Abschätzung erforderlichen Daten zu erheben. Die meisten Daten über die<br />

mit der Verwendung des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes einhergehenden Risiken für die<br />

menschliche Gesundheit und die Umwelt sind Bestandteil des Zulassungsantrags und stehen<br />

somit bereits <strong>zur</strong> Verfügung. Besteht die wahrscheinliche Reaktion der Lieferkette auf eine<br />

Verweigerung der Zulassung in der Verwendung einer Alternative, die der Antragsteller in<br />

seiner Analyse der Alternativen für ungeeignet befunden hat, wurden im Rahmen dieser<br />

Analyse ebenfalls bereits einige Daten über die Alternative erhoben und analysiert. Reaktionen,

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