Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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Tabelle 3 Reaktion der Lieferkette<br />
Lieferkette Szenarium der beantragten<br />
Verwendung<br />
Keine Zulassung erforderlich 15<br />
H/I 15 Herstellung von x Tonnen/Jahr des<br />
Stoffes A.<br />
Zulassung erforderlich<br />
DU1 Verwendung von y kg des Stoffes A in<br />
der Formulierung F1.<br />
DU2 Verwendung von z kg der<br />
Formulierung F1 <strong>zur</strong> Herstellung von<br />
v kg der Formulierung F2.<br />
DU3 Verwendung von w kg von F2 als<br />
Beschichtung für eine lange<br />
Lebensdauer des Bestandteils C1 des<br />
Erzeugnisses P1 bei der Herstellung<br />
von q Einheiten des Erzeugnisses P1.<br />
Keine Zulassung erforderlich<br />
Montagebetrieb 1<br />
Verwendung von q Einheiten des<br />
Erzeugnisses P1 <strong>zur</strong> Herstellung von<br />
q2 Einheiten des Erzeugnisses P2.<br />
Montagebetrieb 2 Verwendung von q2 Einheiten des<br />
Erzeugnisses P2 <strong>zur</strong> Herstellung des<br />
Erzeugnisses P3, bei dem es sich um<br />
ein Verbrauchsgut handelt.<br />
SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
Szenarium der<br />
„Nicht-<br />
Verwendung“ 1<br />
Verlagerung (in ein<br />
Drittland)<br />
H/I liefert A nicht mehr an<br />
DU1.<br />
DU1 liefert F1 nicht mehr<br />
an DU2.<br />
DU2 liefert F2 nicht mehr<br />
an DU3.<br />
DU3 importiert den<br />
Bestandteil, für den F2<br />
verwendet wird, und setzt<br />
die Herstellung von<br />
q Einheiten von P1 fort.<br />
Szenarium der<br />
„Nicht-<br />
Verwendung“ 2<br />
Verwendung eines<br />
anderen<br />
Endproduktes<br />
H/I liefert A nicht mehr an<br />
DU1.<br />
DU1 liefert F1 nicht mehr<br />
an DU2.<br />
DU2 liefert F2 nicht mehr<br />
an DU3.<br />
DU3 liefert P1 nicht mehr<br />
an DU4.<br />
Keine Veränderung DU4 ersetzt P1 durch Px,<br />
um das Erzeugnis P2<br />
herzustellen.<br />
Keine Veränderung Keine Veränderung<br />
Wenn nicht klar erkennbar ist, welches Szenarium der „Nicht-Verwendung“ das wahrscheinlichste<br />
ist, sollten alle relevanten Szenarien beschrieben werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass unter<br />
Umständen nicht sämtliche Informationen verfügbar sind und eine Analyse mit geringerer oder<br />
größerer Detailtiefe entsprechend den Umständen des betreffenden Antrags angemessen sein<br />
könnte.<br />
15 Es ist zu beachten, dass für die Herstellung selbst keine Zulassung erforderlich ist.<br />
Allerdings darf der Hersteller einen Stoff nur dann für eine Verwendung in Verkehr bringen oder selbst verwenden,<br />
wenn für diese Verwendung(en) eine Zulassung erteilt wurde. Soll der Stoff in Verkehr gebracht werden, so kann diese<br />
Zulassung entweder unmittelbar dem Hersteller oder seinem nachgeschalteten Anwender erteilt werden.<br />
Nach Maßgabe von Artikel 3 Absatz 12 der REACH-Verordnung gilt die Einfuhr als Inverkehrbringen und erfordert<br />
stets eine Zulassung.<br />
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