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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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Tabelle 3 Reaktion der Lieferkette<br />

Lieferkette Szenarium der beantragten<br />

Verwendung<br />

Keine Zulassung erforderlich 15<br />

H/I 15 Herstellung von x Tonnen/Jahr des<br />

Stoffes A.<br />

Zulassung erforderlich<br />

DU1 Verwendung von y kg des Stoffes A in<br />

der Formulierung F1.<br />

DU2 Verwendung von z kg der<br />

Formulierung F1 <strong>zur</strong> Herstellung von<br />

v kg der Formulierung F2.<br />

DU3 Verwendung von w kg von F2 als<br />

Beschichtung für eine lange<br />

Lebensdauer des Bestandteils C1 des<br />

Erzeugnisses P1 bei der Herstellung<br />

von q Einheiten des Erzeugnisses P1.<br />

Keine Zulassung erforderlich<br />

Montagebetrieb 1<br />

Verwendung von q Einheiten des<br />

Erzeugnisses P1 <strong>zur</strong> Herstellung von<br />

q2 Einheiten des Erzeugnisses P2.<br />

Montagebetrieb 2 Verwendung von q2 Einheiten des<br />

Erzeugnisses P2 <strong>zur</strong> Herstellung des<br />

Erzeugnisses P3, bei dem es sich um<br />

ein Verbrauchsgut handelt.<br />

SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Szenarium der<br />

„Nicht-<br />

Verwendung“ 1<br />

Verlagerung (in ein<br />

Drittland)<br />

H/I liefert A nicht mehr an<br />

DU1.<br />

DU1 liefert F1 nicht mehr<br />

an DU2.<br />

DU2 liefert F2 nicht mehr<br />

an DU3.<br />

DU3 importiert den<br />

Bestandteil, für den F2<br />

verwendet wird, und setzt<br />

die Herstellung von<br />

q Einheiten von P1 fort.<br />

Szenarium der<br />

„Nicht-<br />

Verwendung“ 2<br />

Verwendung eines<br />

anderen<br />

Endproduktes<br />

H/I liefert A nicht mehr an<br />

DU1.<br />

DU1 liefert F1 nicht mehr<br />

an DU2.<br />

DU2 liefert F2 nicht mehr<br />

an DU3.<br />

DU3 liefert P1 nicht mehr<br />

an DU4.<br />

Keine Veränderung DU4 ersetzt P1 durch Px,<br />

um das Erzeugnis P2<br />

herzustellen.<br />

Keine Veränderung Keine Veränderung<br />

Wenn nicht klar erkennbar ist, welches Szenarium der „Nicht-Verwendung“ das wahrscheinlichste<br />

ist, sollten alle relevanten Szenarien beschrieben werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass unter<br />

Umständen nicht sämtliche Informationen verfügbar sind und eine Analyse mit geringerer oder<br />

größerer Detailtiefe entsprechend den Umständen des betreffenden Antrags angemessen sein<br />

könnte.<br />

15 Es ist zu beachten, dass für die Herstellung selbst keine Zulassung erforderlich ist.<br />

Allerdings darf der Hersteller einen Stoff nur dann für eine Verwendung in Verkehr bringen oder selbst verwenden,<br />

wenn für diese Verwendung(en) eine Zulassung erteilt wurde. Soll der Stoff in Verkehr gebracht werden, so kann diese<br />

Zulassung entweder unmittelbar dem Hersteller oder seinem nachgeschalteten Anwender erteilt werden.<br />

Nach Maßgabe von Artikel 3 Absatz 12 der REACH-Verordnung gilt die Einfuhr als Inverkehrbringen und erfordert<br />

stets eine Zulassung.<br />

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