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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

ANLAGE G CHECKLISTEN<br />

Diese Anlage umfasst fünf Checklisten, die bei der Bestimmung der wichtigsten Auswirkungen des<br />

Szenariums der „Nicht-Verwendung“ im Vergleich zum Szenarium der „beantragten Verwendung“<br />

im Zuge der Folgenabschätzung (Stufe 3) helfen sollen (eine umfassendere Checkliste wird zu<br />

einem späteren Zeitpunkt des SEA-Verfahrens herangezogen):<br />

Die Checklisten dienen der Ermittlung von<br />

224<br />

• Risiken für die menschliche Gesundheit;<br />

• Risiken für die Umwelt;<br />

• wirtschaftlichen Auswirkungen;<br />

• sozialen Auswirkungen;<br />

• weiter reichenden wirtschaftlichen Auswirkungen.<br />

Die Checklisten sollen als Instrument der internen Entscheidungsfindung dienen und den Prozess<br />

der Bestimmung der wichtigsten Auswirkungen erleichtern. Sie stellen keine erschöpfenden<br />

Auflistungen der Auswirkungen dar, sondern umfassen lediglich einige der in den <strong>Leitlinien</strong> der<br />

Europäischen Kommission <strong>zur</strong> Folgenabschätzung aufgeführten Auswirkungen. Daher empfiehlt es<br />

sich, die <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Folgenabschätzung zu konsultieren, falls weiterer Informationsbedarf<br />

besteht. Die ausgefüllten Checklisten könnten mit der SEA eingereicht werden, um die Transparenz<br />

der Analyse zu verbessern.<br />

VERWENDUNG DER CHECKLISTEN<br />

Ergibt die Risikobeurteilung (vgl. die <strong>Leitlinien</strong> zu Informationsanforderungen und<br />

Stoffsicherheitsbeurteilung), dass die Risiken für einen bestimmten Endpunkt nicht signifikant<br />

(oder möglicherweise nicht relevant) sind, ist in der Checkliste die Antwort Nein anzugeben. Nicht<br />

signifikante Auswirkungen sollten im SEA-Bericht Erwähnung finden, es ist jedoch unnötig, diese<br />

Auswirkungen weiter zu analysieren, da sie das Ergebnis der SEA kaum beeinflussen dürften.<br />

Allerdings sollten Risiken berücksichtigt werden, wenn zwar laut Risikobeurteilung keine<br />

Bedenken ermittelt wurden (im Szenarium der „beantragten Verwendung“), das Szenarium der<br />

„Nicht-Verwendung“ jedoch neue Risiken schafft.<br />

Wurde ein Risiko ermittelt, kann die Antwort in der Checkliste Ja oder Nicht bekannt lauten. In<br />

diesem Zusammenhang sollte festgestellt werden, welche der beiden Optionen zutrifft:<br />

• Ja – eine signifikante Folge (wichtige Folge): Diese Folge muss im SEA-Verfahren weiter<br />

analysiert werden.<br />

• Nicht bekannt: Anhand der zu diesem Zeitpunkt des SEA-Verfahrens verfügbaren<br />

Informationen ist es unter Umständen nicht möglich festzustellen, ob eine Folge eine<br />

signifikante (wichtige) Folge darstellt. In diesem Falle sind weitere Informationen erforderlich,<br />

um die Relevanz des Risikos zu bestimmen.<br />

Unter Umständen ist es hilfreich, die Checklisten im Verlauf einer Brainstorming-Veranstaltung<br />

(Workshop oder Sitzung) auszufüllen, <strong>zur</strong> der interne und externe Sachverständige sowie relevante<br />

Beteiligte eingeladen werden. Beim Ausfüllen der Checklisten ist es mitunter angezeigt, auf<br />

Informationsquellen wie die <strong>Leitlinien</strong> der Europäischen Kommission <strong>zur</strong> Folgenabschätzung<br />

<strong>zur</strong>ückzugreifen. Insbesondere sind auf den Seiten 38 bis 43 der <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Folgenabschätzung<br />

Fragen zu finden, die dem Leser helfen sollen sicherzustellen, dass Auswirkungen und Aspekte von

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