Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
ANLAGE G CHECKLISTEN<br />
Diese Anlage umfasst fünf Checklisten, die bei der Bestimmung der wichtigsten Auswirkungen des<br />
Szenariums der „Nicht-Verwendung“ im Vergleich zum Szenarium der „beantragten Verwendung“<br />
im Zuge der Folgenabschätzung (Stufe 3) helfen sollen (eine umfassendere Checkliste wird zu<br />
einem späteren Zeitpunkt des SEA-Verfahrens herangezogen):<br />
Die Checklisten dienen der Ermittlung von<br />
224<br />
• Risiken für die menschliche Gesundheit;<br />
• Risiken für die Umwelt;<br />
• wirtschaftlichen Auswirkungen;<br />
• sozialen Auswirkungen;<br />
• weiter reichenden wirtschaftlichen Auswirkungen.<br />
Die Checklisten sollen als Instrument der internen Entscheidungsfindung dienen und den Prozess<br />
der Bestimmung der wichtigsten Auswirkungen erleichtern. Sie stellen keine erschöpfenden<br />
Auflistungen der Auswirkungen dar, sondern umfassen lediglich einige der in den <strong>Leitlinien</strong> der<br />
Europäischen Kommission <strong>zur</strong> Folgenabschätzung aufgeführten Auswirkungen. Daher empfiehlt es<br />
sich, die <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Folgenabschätzung zu konsultieren, falls weiterer Informationsbedarf<br />
besteht. Die ausgefüllten Checklisten könnten mit der SEA eingereicht werden, um die Transparenz<br />
der Analyse zu verbessern.<br />
VERWENDUNG DER CHECKLISTEN<br />
Ergibt die Risikobeurteilung (vgl. die <strong>Leitlinien</strong> zu Informationsanforderungen und<br />
Stoffsicherheitsbeurteilung), dass die Risiken für einen bestimmten Endpunkt nicht signifikant<br />
(oder möglicherweise nicht relevant) sind, ist in der Checkliste die Antwort Nein anzugeben. Nicht<br />
signifikante Auswirkungen sollten im SEA-Bericht Erwähnung finden, es ist jedoch unnötig, diese<br />
Auswirkungen weiter zu analysieren, da sie das Ergebnis der SEA kaum beeinflussen dürften.<br />
Allerdings sollten Risiken berücksichtigt werden, wenn zwar laut Risikobeurteilung keine<br />
Bedenken ermittelt wurden (im Szenarium der „beantragten Verwendung“), das Szenarium der<br />
„Nicht-Verwendung“ jedoch neue Risiken schafft.<br />
Wurde ein Risiko ermittelt, kann die Antwort in der Checkliste Ja oder Nicht bekannt lauten. In<br />
diesem Zusammenhang sollte festgestellt werden, welche der beiden Optionen zutrifft:<br />
• Ja – eine signifikante Folge (wichtige Folge): Diese Folge muss im SEA-Verfahren weiter<br />
analysiert werden.<br />
• Nicht bekannt: Anhand der zu diesem Zeitpunkt des SEA-Verfahrens verfügbaren<br />
Informationen ist es unter Umständen nicht möglich festzustellen, ob eine Folge eine<br />
signifikante (wichtige) Folge darstellt. In diesem Falle sind weitere Informationen erforderlich,<br />
um die Relevanz des Risikos zu bestimmen.<br />
Unter Umständen ist es hilfreich, die Checklisten im Verlauf einer Brainstorming-Veranstaltung<br />
(Workshop oder Sitzung) auszufüllen, <strong>zur</strong> der interne und externe Sachverständige sowie relevante<br />
Beteiligte eingeladen werden. Beim Ausfüllen der Checklisten ist es mitunter angezeigt, auf<br />
Informationsquellen wie die <strong>Leitlinien</strong> der Europäischen Kommission <strong>zur</strong> Folgenabschätzung<br />
<strong>zur</strong>ückzugreifen. Insbesondere sind auf den Seiten 38 bis 43 der <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> Folgenabschätzung<br />
Fragen zu finden, die dem Leser helfen sollen sicherzustellen, dass Auswirkungen und Aspekte von