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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

2 STUFE 2 DES SEA-VERFAHRENS: BESTIMMUNG DES UMFANGS DER<br />

ANALYSE<br />

2.0 Einführung<br />

Die Bestimmung des Umfangs der Analyse erfolgt im Rahmen der 2. Stufe der Durchführung einer<br />

SEA im Rahmen eines Zulassungsantrags oder, im Falle Dritter 14 , als Beitrag zu einer SEA.<br />

Abbildung 10: Flussdiagramm der Bestimmung des Analyseumfangs<br />

Bei der Bestimmung des Umfangs der Analyse wird die Frage beantwortet, wie die relevanten<br />

Szenarien und Rahmen für die SEA definiert werden sollten. Das Verfahren der Ermittlung und<br />

Beschreibung der Auswirkungen wird in Kapitel 3 erörtert.<br />

Der Umfang der SEA wird durch die Ermittlung der Reaktionen auf eine Verweigerung der<br />

Zulassung bestimmt. Es handelt sich hier um eine Schlüsselstufe des SEA-Verfahrens, da alle<br />

sozioökonomischen Auswirkungen anhand der Gegenüberstellung der Szenarien einer<br />

Erteilung und einer Verweigerung der Zulassung definiert werden. Durch die Definition der<br />

möglichen Reaktionen auf eine Verweigerung der Zulassung kann der Rahmen der SEA<br />

bestimmt werden.<br />

In diesem Abschnitt wird der vorgeschlagene Ansatz für diese Stufe des SEA-Verfahrens<br />

ausführlich beschrieben. Es ist darauf hinzuweisen, dass der SEA insgesamt ein iterativer<br />

Ansatz zugrunde liegen sollte und Antragsteller die Detailtiefe in dieser Stufe so gestalten<br />

sollten, dass sie der Detailtiefe der durchzuführenden SEA-Durchläufe entspricht.<br />

Im Zuge der Definition eines Szenariums werden das erwartete Verhalten der Lieferkette und<br />

potenziell auch anderer Akteure sowie die aus der Nicht-Verwendung bzw. der fortgesetzten<br />

Verwendung des in Anhang XIV aufgeführten Stoffes resultierenden Auswirkungen bewertet.<br />

14 Die Rolle Dritter wird in Abschnitt 1.2 und 1.4.2 erläutert.<br />

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