Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa
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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />
Schwellenwert gemäß Anhang I der REACH-Verordnung festgelegt werden kann.<br />
Stofffunktion Die Funktion eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes für die beantragte(n)<br />
Verwendung(en) ist die Aufgabe, die dieser Stoff erfüllt.<br />
Stoffsicherheitsbericht<br />
(CSR)<br />
Stoffsicherheitsbeurteilung<br />
(CSA)<br />
Der Stoffsicherheitsbericht dokumentiert die Stoffsicherheitsbeurteilung eines<br />
Stoffes als solchem, in einer Zubereitung, einem Erzeugnis oder einer<br />
Stoffgruppe. Die <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> des Stoffsicherheitsberichts bieten<br />
Orientierungshilfen für die Erarbeitung des Stoffsicherheitsberichts.<br />
Mit anderen Worten: Der Stoffsicherheitsbericht ist das Dokument, in dem der<br />
Ablauf und die Ergebnisse einer Stoffsicherheitsbeurteilung beschrieben werden.<br />
Anhang I der REACH-Verordnung enthält allgemeine Bestimmungen <strong>zur</strong><br />
Durchführung von Stoffsicherheitsbeurteilungen und <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> von<br />
Stoffsicherheitsberichten.<br />
Die Stoffsicherheitsbeurteilung ist das Verfahren <strong>zur</strong> Feststellung des mit einem<br />
Stoff verbundenen Risikos und – im Rahmen der Expositionsbeurteilung – <strong>zur</strong><br />
Entwicklung von Expositionsszenarien, einschließlich<br />
Risikomanagementmaßnahmen <strong>zur</strong> Beherrschung der Risiken. Anhang I enthält<br />
allgemeine Bestimmungen für die Durchführung einer<br />
Stoffsicherheitsbeurteilung. Die Stoffsicherheitsbeurteilung umfasst die<br />
folgenden Schritte:<br />
– Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen,<br />
– Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch<br />
physikalisch-chemische Eigenschaften,<br />
– Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt,<br />
– Ermittlung der PBT- und vPvB-Eigenschaften.<br />
Wenn der Registrant aufgrund dieser Gefahrenbeurteilung zu dem Schluss<br />
kommt, dass der Stoff die Kriterien für die Einstufung als gefährlicher Stoff<br />
gemäß der Richtlinie 67/548/EWG (über Stoffe) erfüllt oder PBT-/vPvB-<br />
Eigenschaften besitzt, sind im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung die<br />
folgenden Schritte auszuführen:<br />
– Expositionsbeurteilung,<br />
– Risikobeschreibung.<br />
Substitutionsplan Verpflichtung, die erforderlichen Maßnahmen für die Ersetzung eines in<br />
Anhang XIV aufgeführten Stoffes durch einen Alternativstoff oder eine<br />
Alternativtechnologie innerhalb eines festgelegten Zeitplans durchzuführen.<br />
<strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Substitutionsplans sind den <strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Erstellung</strong> eines Zulassungsantrags zu entnehmen.<br />
Switching-Punkt<br />
oder Switching-<br />
Wert<br />
Szenarium der<br />
„beantragten<br />
Verwendung“<br />
Szenarium der<br />
„Nicht-<br />
Der Wert unsicherer Kosten oder Nutzen, zu dem sich die optimale<br />
Vorgehensweise ändert, beispielsweise von der Genehmigung <strong>zur</strong><br />
Nichtgenehmigung eines Projekts oder von der Einbeziehung bzw. vom<br />
Ausschluss zusätzlicher Ausgaben <strong>zur</strong> Erzielung eines gewissen Umweltnutzens.<br />
Dieser Terminus beschreibt gemeinhin das „Grundszenarium“ oder auch<br />
„Business-as-usual-Szenarium“, das sich aus der Erteilung der Zulassung ergäbe.<br />
Dieser Begriff beschreibt das Szenarium, in dem einem Antrag auf Zulassung<br />
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