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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

Es ist unbedingt zu beachten, dass die nachgeschalteten Anwendern entstehenden (positiven oder<br />

negativen) Befolgungskosten entweder auf die Weitergabe von Kosten durch die (vorgeschalteten)<br />

Hersteller an nachgeschaltete Anwender oder auf Änderungen bei den Merkmalen eines Gutes (zum<br />

Vor- oder Nachteil des nachgeschalteten Anwenders) <strong>zur</strong>ückzuführen sein können. Es ist durchaus<br />

möglich, dass der Preis steigt und sich zugleich die Qualität verbessert.<br />

Häufig hat der Stoff selbst Merkmale, die wünschenswert sind und daher in das Produkt einfließen.<br />

Daher ist es wahrscheinlich, dass die Effekte von Änderungen bei den Merkmalen der Güter für die<br />

Kalkulation der Befolgungskosten im Szenarium der „Nicht-Verwendung“ von Bedeutung sind.<br />

Infolgedessen ist es notwendig, diese Kosten zu analysieren.<br />

3.3 Umgang mit dem Restwert von Anlagegütern<br />

Der Restwert von Anlagegütern bezieht sich auf die Investitionskosten (d. h. für Gebäude oder<br />

Anlagen), die ein Unternehmen aufbringen musste, um ein Gut herzustellen oder eine<br />

Dienstleistung zu erbringen, bevor das Szenarium der Nicht-Verwendung, dessen Auswirkungen<br />

analysiert werden, eingeführt oder dem Unternehmen bekannt wurde. Die Analyse des Restwertes<br />

von Anlagegütern ist unkompliziert, solange diese am Markt verkauft oder für ein neues<br />

Produktionsverfahren umgerüstet werden können. In einem solchen Fall würden die ursprünglichen<br />

Investitionskosten in der Analyse nicht berücksichtigt (da das Unternehmen die Kosten durch die<br />

Einnahmen aus dem Verkauf des Gebäudes, Grundstücks oder Ausrüstungsgegenstands ausgleichen<br />

kann). Problematisch könnte sich die Berechnung gestalten, wenn das Anlagegut derart im<br />

Produktionsprozess gebunden ist, dass es am Markt keinerlei Wert hat.<br />

Zu Schwierigkeiten kommt es, wenn das Szenarium der „Nicht-Verwendung“ zu einer signifikanten<br />

Reduzierung des Werts vorhandener Anlagegüter führt, die keiner anderen Funktion zugeführt<br />

werden können. Ein Beispiel hierfür ist die Schließung einer Produktionslinie infolge der<br />

Verweigerung der Zulassung.<br />

Der Antragsteller könnte eine Schätzung der Nettoeinnahmen (d. h. der Einnahmen abzüglich der<br />

Betriebskosten) vornehmen, die das Unternehmen aus dem spezifischen Restwert der Anlagegüter<br />

erzielen könnte. Auf diese Weise könnte der Antragsteller die entgangenen Nettoeinnahmen<br />

schätzen und diese in die Analyse einbeziehen.<br />

Unter Umständen erweist sich die Schätzung der entgangenen Einnahmen als schwierig (zum Teil<br />

weil der Antragsteller womöglich Schwierigkeiten mit der Verknüpfung der Einnahmen mit dem<br />

spezifischen Restwert der Anlagegüter hat). Noch schwieriger gestaltet sich mitunter die<br />

Verifizierung der entgangenen Einnahmen (z. B. durch den Agenturausschuss für<br />

sozioökonomische Analyse der Europäischen Chemikalienagentur im Zuge der Erarbeitung einer<br />

Stellungnahme). Zudem besteht hier die Gefahr der Überschätzung. Der Antragsteller könnte daher<br />

statt der entgangenen Einnahmen den Restwert der verbliebenen Anlagegüter schätzen. Diese<br />

Schätzung dürfte einfacher zu realisieren und zu verifizieren sein.<br />

Die Verringerung des Werts dieser Produktionsgüter ist Teil der Kosten des Szenariums der „Nicht-<br />

Verwendung“. Angenommen, eine Verweigerung der Zulassung hätte die Schließung eines Werks<br />

<strong>zur</strong> Folge. Der Eigentümer des Werks dürfte kaum in der Lage sein, den Wert des investierten<br />

Kapitals durch den Verkauf gebrauchter Ausrüstung wiederzuerlangen. In solchen Fällen sollte der<br />

Restwert der Anlagegüter geschätzt werden.<br />

In der Praxis wäre der Buchwert der betreffenden Anlagegüter eine geeignete Quelle für solche<br />

Schätzungen. Dieser kann z. B. dem Anhang der Jahresabschlüsse des Unternehmens entnommen<br />

werden. Allerdings spiegelt der Buchwert nicht immer den tatsächlichen Wert des Anlageguts für<br />

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